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Kann die Partei jetzt verboten werden?

Verfassungsschutz: Gesamte AfD ist "gesichert rechtsextremistisch"

Der Verfassungsschutz hat nun keine Zweifel mehr, dass die AfD die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen will. Die Sicherheitsbehörde kritisiert dabei minderheitenfeindliche Aussagen.


Die AfD um Alice Weidel will – davon ist der Verfassungsschutz jetzt überzeugt – Deutschland in eine völkische Autokratie verwandeln (Bild: IMAGO / epd)
  • 2. Mai 2025, 09:43h 3 Min.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der deutsche Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. "Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes", heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes. Dabei wird auch eine "Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei" erwähnt.

In den letzten Jahren hatte die Partei auch immer aggressiver gegen queere Menschen oder deren Unterstützer*innen Stimmung gemacht – sie wurden etwa als "Satansbrut" oder "retadiert" beleidigt. AfD-Chefin Alice Weidel, die selbst im Ausland mit ihrer Schweizer Lebenspartnerin und Kindern lebt, versucht hingegen stets, die Queerfeindlichkeit ihrer Partei kleinzureden (queer.de berichtete).

Nach Ansicht der Vizepräsident*innen des Verfassungsschutzes, Sinan Selen und Silke Willems, verstießen die Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter*innen gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies sei maßgeblich für die nun getroffene Einschätzung.

Drei Landesverbände bereits zuvor gesichert rechtsextremistisch

Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. 

Nachdem Medien im Februar 2021 über eine mutmaßliche Einstufung der Gesamtpartei als sogenannter Verdachtsfall berichtet hatten, musste der Verfassungsschutz auf Geheiß des Kölner Verwaltungsgerichts noch rund ein Jahr warten, bis er diese Einschätzung publik machen und die Partei entsprechend beobachten konnte. Im Mai 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Der Rechtsstreit geht noch weiter.

Jetzt können V-Leute eingesetzt werden

Auch bei einer Beobachtung als Verdachtsfall ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel bereits erlaubt. Zu diesen zählt etwa der Einsatz von sogenannten V-Leuten – das sind Menschen mit Zugang zu internen Informationen. Auch Observationen oder Bild- und Tonaufnahmen sind erlaubt. Bei Auswahl und Einsatz der Mittel muss allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.

/ SkyNews | Sogar in Großbritannien ist die Einstufung des Verfassungsschutzes eine "Breaking News"

Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel. Mit einem Parteiverbot hat die Beobachtung durch das BfV zwar vordergründig nichts zu tun. Denn dieses kann nur von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Eines der drei Verfassungsorgane könnte sich aber durch die neue Einschätzung des Inlandsnachrichtendienstes ermutigt fühlen, einen solchen Antrag zu stellen.

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Verbotsverfahren gefordert

Als Reaktion auf die Neueinstufung hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Die Linke.queer bereits ein Verbotsverfahren gefordert: "Dass die AfD eine menschenfeindliche, rassistische und in Teilen offen faschistische Partei ist, steht seit langem fest. Sie gehört verboten", erklärten die Bundessprecher der queeren Linken, Daniel Bache und Frank Laubenburg. "Queeres Leben ist durch die AfD und ihre Strukturen in der Bundesrepublik konkret gefährdet, tagtäglich."

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Posted by DIE LINKE.queer on Friday, May 2, 2025
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Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen. (dpa/cw)

/ BMI_Bund

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