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- 07. August 2006 1 Min.
London (queer.de) - Ein Gericht in West-London hat einen 47-jährigen Mann in Abwesenheit zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, weil er seinen Partner mit HIV infiziert hatte, berichtet die BBC. Mark James aus West Sussex war bereits im April schuldig befunden worden, ist aber danach untergetaucht. Richter Jonathan Lowen sagte, James habe sich gefühllos verhalten und mit Lügen verschleiert, dass er HIV-positiv sei. Im Verfahren war herausgekommen, dass James bereits seit Monaten von seiner Infektion wusste, seinem Partner aber nichts davon sagte und mit ihm ungeschützten Sex hatte. Als ein Freund dem Partner von der HIV-Infektion berichtete, habe James alles abgestritten. Erst als der Partner ein positives Testergebnis bekommen hatte, ging er zur Polizei. "Ich wusste gleich, dass er mich angelogen hat", sagte er während des Verfahrens. "Er war die einzige Person, mit der ich geschlafen habe. Er ist also der einzige, der mich angesteckt haben kann." Anfang 2005 war in einem ähnlichen Fall ein Mann aus Frankfurt zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden (queer.de berichtete). (dk)















In dubio pro reo - ich denke 'mal, hier ist in der Übersetzung etwas schief gelaufen. Sonst müsste ich das so interpretieren, dass ein einvernehmlicher, gleichgeschlechtlicher und ungeschützter Geschlechtsverkehr stattfand. Nur hat sich das Opfer wohl nicht die AGB (für Sauna-Zicken): "Allgemeine Geschäftsbedingungen", durchgelesen. Tja, da ist die rechtliche Lage etwas verworren. Schade, dass hier die Urteilsbegründung fehlt. Im Endeffekt kann sich die positive Schwuppe höchstens auf den § 242 BGB beziehen - und da wäre mir im Ernstfall ein Kondom sicherer.
Aus dem Seminar für das BGB - unser Prof erzählte über einen Blechschaden, der bei einem Unfall im PKW mit einem Kollegen (Richter am Amtsgericht) an einer Kreuzung geschah. Der Schuldige, in diesem Falle Euer Ehren, verkündete am Unfallort, als er von der juristischen Vorbildung des Unfallgegners erfuhr: "Ich habe mein Leben dem § 242 geweiht!" Kommentar unseres Profs:" So fuhr er auch Auto." Der § 242 BGB - "Treu und Glauben" ist das letzte Mittel um sich juristisch versichern zu lassen, dass man eigentlich nicht ganz blöd ist, also Leser der o.a. Zeitung, sondern eher gern an die Musikalität eines Achim Stenzels in der Lübbenauer Gurkenschenke glaubt. Der Unterschied ist marginal - aber bei weitem nicht so politisch. Bei sachlicher Beurteilung sind diese Spezies Mensch, welche sich 'mal als Aktfmotiv haben ablichten lassen, bei Kerzenschein, weil das romantischer ist, und dabei einen Film mit 50 ASA in die Kamera eingelegt war , schlichten Gemütes. Der Volksmund nennt so etwas unterbelichtet - als Foto natürlich - oder nur einfältig.
Deshalb denke ich, dass alle wütenden Kommentare über solch schändliches Tun, wie in der Meldung berichtet, in die Ecke christsozialen Bierzeltkrawalls gehören. Da empörte sich ein gewisser Franz-Josef-Strauß über die Sozis: "Lieber ein kalter Krieger - als ein warmer Bruder!"
Wie steht die LSU übrigens dazu?
Na ja, das mag ja nur bayrische Folklore sein - wie nett. Dann halten wir es doch lieber mit einem Fraktionskollegen - dem "Kopf ab Jäger!" Seines Zeichens ehemaliges CSU-Bundestagsmit"glied". Er forderte, neben der Wiedereinführung der Todesstrafe, in den 70er Jahren , das muss wohl ein ebensolch' heißer Sommer gewesen sein. ein Pornographie-Verbot. Dieser Antrag wurde von Herbert Wehner (SPD) im Bundestag mit dem Zwischenruf bedacht: "Glied ab!"
Also bevor hier auf Republikaner-Niveau gestammtischt wird - auch in UK gibt es eine saure Gurkenzeit und das Ungeheuer vom "Loch ness" geht wegen des Privatfernsehens auf Tauchstation. Gruseliges gibt es jedoch genug. Stellt euch einmal eine Reklame für Lederklamotten mit den Katczynski-Brüdern als Models vor! Da nimmt selbst der Papst Boxunterricht.
Groetjes van Stephan