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Queer History

Wie mittelalterlich ist die katholische Kirche?

Heute vor genau 550 Jahren – am 30. Mai 1475 – gab der Basler Chorknabe Johannes Müller an, von seinem Kaplan mehrfach anal vergewaltigt worden zu sein. Was hatte das für Konsequenzen?


Das Basler Münster, an dem Johannes Stocker als Kaplan tätig war: Blick zwischen zwei Arkaden­pfeilern in den Innen­raum der Krypta (Bild: Wladyslaw Sojka / wikipedia)

Die Vorgeschichte, die Vergewaltigung und das Verhör Johannes Müllers

Im Oktober 1474 wusste der junge Chorschüler Johannes Müller nicht, wo er wohnen konnte, und freute sich, dass ihm der Kaplan des Basler Münsters, Johannes Stocker, anbot, bei ihm zu wohnen, und ihm sogar eine eigene Schlafkammer anbot. Nach ungefähr zwei Wochen überredete Stocker den Knaben, dessen genaueres Alter in den Quellen nicht genannt wird, zu ihm in sein Schlafzimmer zu kommen, und wollte Sex mit ihm. Als Müller ihn auf die Strafbarkeit seiner Handlungen hinwies, erklärte Stocker: "Wenn alle, die solches täten, verbrannt würden, dann blieben nicht 50 Männer in Basel."

Später wurde Müller von Stocker mehrfach anal vergewaltigt. Müller vertraute sich daraufhin einer Magd Stockers und einem Domherrn an, die ihm rieten, sofort Stockers Haus zu verlassen. Sie verbanden dies mit dem Hinweis, dass es zwei anderen Chorschülern zuvor ähnlich ergangen sei. Von der Vergewaltigung erfuhr ein bischöflicher Richter, der die Aussage des Knaben am 30. Mai 1475 protokollierte. Dabei gab Müller an, dass Stocker zunächst zu ihm gesagt habe, dass er ihm "so hold" wie keinem Menschen sonst sei. Er habe ihn jedoch auch so brutal vergewaltigt, dass sein After noch nach mehreren Tagen geblutet und geschmerzt habe.


Ein folgenreiches Protokoll, das mit den Worten beginnt: "Johannes Müller von Bruck seit" (= "Johannes Müller aus Bruck sagt aus")

Das Verhör Johannes Stockers und die rechtlichen Folgen

Auch Stocker wurde verhört und seine Aussage am 7. Juni 1475 festgehalten. Über den Ernst der Lage war sich Stocker wohl nicht ganz im Klaren. Er stellte nicht in Abrede, mit Johannes Müller mehrfach anal verkehrt zu haben. Er erklärte aber, dass der Knabe mit allen Handlungen einverstanden gewesen sei. Er habe mit ihm insgesamt 14-mal anal verkehrt – angeblich mit vollem Einverständnis des Knaben, der sich niemals gewehrt habe.

Stocker wurde danach zu lebenslanger Kerkerhaft verurteilt. Weil sich jedoch angesehene Bürger für Stocker einsetzten, wurde das Urteil, wohl auch aus finanziellen Gründen, in die Strafe des ewigen Exils umgewandelt. Stocker stimmte dem Verlust aller Ämter und Besitzungen zu und verpflichtete sich, den Rest seines Lebens außerhalb der Diözese in einem italienischen Kloster zu verbringen. Stocker beglaubigte dies handschriftlich und unterschrieb mit den Worten: "Johannes Stocker presbiter et sodomita" ("Priester und Sodomit").

Das Vokabular im Mittelalter – über Bübereien, Florenzen und Minnen

Die Bezeichnung "Sodomit" nimmt auf die alttestamentliche Erzählung vom Untergang der Städte Sodom und Gomorrha Bezug. Ihre Zerstörung galt seit dem Frühmittelalter als Strafe Gottes für angeblich gleichgeschlechtliches Handeln ihrer männlichen Bewohner. Der Begriff "Sodomie" wurde jedoch nicht einheitlich gebraucht und bezeichnete auch andere nicht auf Zeugung ausgerichtete sexuelle Handlungen, wie zum Beispiel Sex mit Tieren.

Johannes Müller gab an, dass Stocker "Büberei" ("büberye") mit ihm getrieben habe. Das Wort bedeutet allgemein "Schandtat", konnte aber in dieser Zeit u. a. auch ein abwertender Ausdruck für homosexuelle Handlungen sein. Mit der heute geläufigen Bedeutung von "Bube" als "Knabe" hat es nichts zu tun. Es hatte damals eher die Bedeutung von "Schurke", heute noch enthalten in "Spitzbube".

Stocker verwendete für den Analverkehr den Begriff "florenzen", der sich etymologisch gut zurückverfolgen lässt. Unter anderem werden in "Die Sprichwörter und Sinnreden des deutschen Volkes in alter und neuer Zeit" (1840, S. 176) die Begriffe "florenzen" und "Florenzer" mit folgendem Zitat erklärt: "Der sich laßt florenzen, und der, so florenzet (nimm es active und passive,) sei eine Sünde." Als Quelle dieses Zitats wird der Straßburger Geistliche Johann Geiler von Kaysersberg genannt, der bedeutendste deutsche Prediger des ausgehenden Mittelalters, der diese Begriffe in seinem Buch "Die Brösamlin" (1517, Seite VII, Vorderseite, zweite Seitenzählung) verwendete und damit ungewöhnlich deutlich auf die "Sünde" des aktiven und passiven Analverkehrs einging.

Die gleichgeschlechtliche Vergewaltigung wird von Müller sehr deutlich beschrieben: Stocker habe mit Gewalt sein männliches Glied in seinen Hintern gebracht ("mit gewalt sin mannlich gelid inn sinen hyndern"). An mehreren Textstellen geht es auch um gleichgeschlechtliche Gefühle, wobei "hold sein" und "minnen" (= lieben) heute zwar veraltet, aber auch ohne besondere Übersetzung noch verständlich sind.


Die Erklärung des Wortes "florenzen" als Verüben aktiven oder passiven Analverkehrs in "Die Sprichwörter und Sinnreden des deutschen Volkes in alter und neuer Zeit" (1840)

Die Forschung: Die Historiker Wolfram Schneider-Lastin und Helmut Puff (1993)

Wolfram Schneider-Lastin und Helmut Puff waren die Ersten, die vor mehr als 30 Jahren in ihrem Aufsatz "'Vnd solt man alle die so das tuend verbrennen, es bliben nit funffzig mannen jn Basel'. Homosexualität in der deutschen Schweiz im Spätmittelalter" (in: "Lust, Angst und Provokation. Homosexualität in der Gesellschaft", hg. von Helmut Puff, 1993, S. 79-103) über diese Akten berichteten. Das in der Überschrift enthaltene mittelalterliche Zitat, dass also nur 50 Männer in Basel "es" nicht täten, stammte stammt aus Stockers Geständnis in den oben beschriebenen Akten. Aus diesem Zitat – so die beiden Autoren – spreche die Vorstellung Stockers, "einer von vielen zu sein, die so handeln – ein immerhin gedachtes Gruppenbewusstsein". Dies verdeutliche, dass Homosexualität im Mittelalter nicht nur als vorübergehende "Verhaltensweise", sondern auch als eine "Präferenz einzelner" wahrgenommen worden sei.

Auch ansonsten überzeugen die beiden Autoren durch ihre Bewertungen des Falls. Weil in den Verhörprotokollen die Aussagen beider Beteiligter enthalten sind, werden auch Aussagestrategien erkennbar. So stellte Stocker die sexuellen Handlungen als einvernehmlich dar. Der Chorschüler gab offen zu, dass er wusste, dass die Todesstrafe drohte, und versuchte gar nicht erst, sich unwissend zu stellen.

Im Verhör äußerte sich Stocker auch über seine Gefühle für den Chorschüler. So habe er, als der Junge im Chor sang, seine Augen kaum von ihm lassen können. Der verwendete Wortschatz – so die Autoren – sei identisch mit dem über die Liebe zwischen Mann und Frau, was verdeutliche, dass die Geschichte der Homosexualität nicht nur eine Teilgeschichte von Sexualität sei, sondern auch eine von Empfindungen und Liebe. Die Autoren sehen in den Dokumenten aus dem Mittelalter "kaum Anzeichen für eine Subkultur, bestimmte Treffpunkte oder eine eigene Sprache". Aber die Annahme, dass es "im Mittelalter nur isolierte homosexuelle Handlungen" gegeben habe, müsse – so die Autoren weiter – fallen gelassen werden. Helmut Puff hat später zu diesen Akten noch weitere Veröffentlichungen publiziert.

Die Forschung: Der Historiker Andreas Niederhäuser (2001)

Die Akten zu den Vergewaltigungen des Chorschülers sind einer der Fälle, die auch Andreas Niederhäuser in seinem Aufsatz "'nemlich das yedtwederer dem anndern sin mennlich glid jn die hand genomen'. Gleichgeschlechtliche Sexualität zwischen Männern im Spätmittelalter" dokumentierte und historisch einordnete (in: "Jenseits der Geschlechtergrenzen. Sexualitäten, Identitäten und Körper in Perspektiven von Queer Studies", hg. von Ulf Heidel, Stefan Micheler und Elisabeth Tuider, 2001, S. 30-49). Dabei verwies er auf die vorherigen Forschungsergebnisse von Wolfram Schneider-Lastin und Helmut Puff und stellte Bezüge zu anderen Homosexuellen im Mittelalter wie den Ritter Richard Puller von Hohenburg her.

Für Niederhäuser folgte Stockers Bekenntnis als "Priester und Sodomit" "offensichtlich den Vorgaben des Gerichts". Stockers Angabe zur angeblichen Anzahl der Homosexuellen in Basel spiegelte nach seiner Ansicht keine realen Verhältnisse wider, sondern seien "Schutzbehauptungen, die das eigene Verhalten rechtfertigen sollen". Niederhäuser schlussfolgerte, dass Vorstellungen von mann-männlicher Sexualität im Alltag des Spätmittelalters viel präsenter gewesen seien als es die meisten Dokumente aus dieser Zeit vermuten ließen. Die Akten gäben auch einen seltenen Einblick in die Gefühlswelt und die Liebeserklärung des Kaplans könne von der verwendeten Sprache her ebenso gut an ein Mädchen gerichtet sein.


Der Historiker Andreas Niederhäuser vergleicht den Fall des Chorschülers von 1475 u. a. mit dem Fall Richard Pullers von Hohenburg, der wegen homosexueller Handlungen 1482 auf einem Scheiterhaufen verbrannt wurde

Die Forschung: Der Historiker Bernd-Ulrich Hergemöller (2004, 2010)

Im Buch "Chorknaben und Bäckerknechte. Homosexuelle Kleriker im mittelalterlichen Basel" (2004) des Historikers Bernd-Ulrich Hergemöller ist der Fall des Chorknaben einer von zwei untersuchten Fällen aus Basel. Hergemöller bietet nicht nur Hintergründe zu dem Fall und Infos zur topografischen, politischen und sozialen Situation in der spätmittelalterlichen Stadt Basel (S. 7-25), sondern auch eine vollständige Transkription der Originalquellen (S. 103-118) und eine Übersetzung in heutiges Deutsch (S. 119-139) an.

Zusätzlich versucht Hergemöller, ohne dabei in plumpe Kirchenkritik zu verfallen, eine Brücke in die Gegenwart zu schlagen: "Die Tatsache, dass dieses mittelalterliche Prinzip (der Ehelosigkeit und Enthaltsamkeit von sexuellen Handlungen für Priester) von der katholischen Kirche bis heute aufrechterhalten und gegen alle modernen Kritiker(innen) verteidigt wird, führt dazu, dass auch die durch dieses System generierten Sexualprobleme trotz aller epochenspezifischen Unterschiede einen hohen Grad an Vergleichbarkeit aufweisen" (S. 8). Der Fall demonstriere darüber hinaus auch die in der katholischen Kirche "offenbar nicht auszurottende Gewohnheit, skandalisierendes Fehlverhalten so lange zu 'übersehen' und zu vertuschen, bis es sich angesichts einer aufmerksamen Öffentlichkeit nicht mehr verheimlichen lässt" (S. 23).

Eine kurze Zusammenfassung des Inhalts der Akten bietet Hergemöller auch in seinem online einsehbaren Lexikon "Mann für Mann. Biographisches Lexikon zur Geschichte von Freundesliebe und mann-männlicher Sexualität im deutschen Sprachraum" (2010, S. 1145-1146).


Die Cover der Veröffentlichungen zum Basler Strafrechtsfall von 1475 von Wolfram Schneider-Lastin und Helmut Puff (1993), Andreas Niederhäuser (2001) sowie Bernd-Ulrich Hergemöller (2004)

Warum steht auch in der Sozialgeschichte der Täter im Fokus?

In diesem und den nächsten beiden Absätzen möchte ich drei Aspekte aufgreifen und jeweils mit einer Frage einleiten, auf die auch die von mir zitierte Sekundärliteratur leider nicht eingeht.

Im Rahmen der Strafverfolgung von sexuellem Missbrauch geraten Opfer viel zu leicht aus dem Blick. Wie nicht anders zu erwarten, geht aus den untersuchten Akten nicht hervor, ob und, wenn ja, wie das Opfer Johannes Müller die Vergewaltigung durch seinen Kaplan psychisch verarbeitet hat. Aber auch in der oben genannten Sekundärliteratur wird auf diese Frage nicht eingegangen. Der Täter steht also auch dann im Fokus, wenn es gar nicht mehr nur um das Strafrecht, sondern um Sozialgeschichte geht. Bernd-Ulrich Hergemöller schrieb, dass ein Opfer wie Johannes Müller "keinerlei Chance" habe, in einem üblichen biografischen Lexikon Platz zu finden (2004, S. 22). Das ist aber keine Empathie für das Opfer, sondern nur eine von Hergemöller mehrfach geäußerte und zum Teil nachvollziehbare Kritik an der herkömmlichen Geschichtsschreibung, die seiner Meinung nach die Geschichte von Schwulen lange Zeit weitgehend ignorierte. Ich hoffe, dass sich die Empathie für die Opfer noch weiter verbessert.

Wurde früher zwischen einvernehmlichen Sex und einer Vergewaltigung unterschieden?

Wenn – in anderen Fällen aus dieser Zeit – auch einvernehmliche homosexuelle Handlungen schon mit dem Tod bestraft wurden, stellt sich die Frage, ob die Gerichte überhaupt zwischen einer Gewaltanwendung und Einvernehmlichkeit unterschieden haben. In den rechtlichen Definitionen des Tatbestandes der Sodomie spielte diese Frage keine Rolle. Das galt übrigens auch für das Alter: Kinder, Jugendliche und Erwachsen konnten gleichermaßen "Täter" sein. Das galt sowohl für die kirchliche als auch für die weltliche Gerichtsbarkeit, war also nichts speziell Kirchliches. Das galt nicht nur für Sexual-, sondern auch für andere Delikte. Der Begriff der "Vergewaltigung" (in damaliger Terminologie: "Notzucht") wurde im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit ausschließlich auf die sexualisierte Gewalt von Männern an Frauen angewandt.

In der Rechtspraxis spielten das Alter und die Frage der Einvernehmlichkeit, zumindest für das Strafmaß, aber durchaus eine Rolle. Je jünger ein Beschuldigter war, desto bessere Chancen hatte er, dass das Gericht ihn milde behandelte, d. h. entweder eine geringere Strafe verhängte oder bei Kindern nur erzieherische Maßnahmen anordnete, wozu, neben religiöser Unterweisung, auch Prügel gehören konnte. Bei Kindern und Jugendlichen konnten mehrere Milderungsgründe zum Tragen kommen: Neben Alter und Gewalt ging es auch um Unwissenheit, die meist auf mangelnden religiösen Unterricht zurückgeführt wurde.

Die Anerkennung solcher Milderungsgründe hing stark vom Verhalten der Beschuldigten in den Verhören und von der Einschätzung der Richter ab, die beim Strafmaß einen großen Ermessensspielraum hatten. Es gab auch eine erkennbare zeitliche Entwicklung: Aus den Justizakten in Brandenburg-Preußen sind Fälle aus dem 16./17. Jahrhundert von Sodomie mit Tieren bekannt, in denen auch Kinder hingerichtet wurden. Im 18. Jahrhundert ist erkennbar, dass Kinder und Jugendliche milder als Erwachsene bestraft wurden.

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Hätte also auch der Chorknabe verurteilt werden können?

Die Akten enthalten keine Information darüber, ob auch Müller angeklagt wurde. Die erhaltenen Akten des Prozesses gegen den Priester Stocker sind nur diejenigen eines kirchlichen Gerichts. Es ist durchaus möglich, dass auch Müller, da er kein Kleriker war, vor einem weltlichen Gericht, angeklagt wurde. Entsprechende Akten sind aber nicht bekannt. Es ist möglich, dass gegen Müller kein Prozess stattfand, weil die Sache rein innerkirchlich geregelt wurde, um den Skandal möglichst gering zu halten.

Falls es auch gegen Müller einen Prozess gegeben haben sollte, bekam er möglicherweise eine mildere Strafe als Stocker. Das ist aber schon alleine deshalb nicht sicher, weil er im Verhör zugab, gewusst zu haben, dass die sexuellen Handlungen streng verboten waren und damit Unwissenheit nicht geltend machen konnte. Ob er die Richter von der ausgeübten Gewalt hätte überzeugen können, ist offen. Unsere heutige Perspektive, dass alleine schon wegen des Abhängigkeits- und Fürsorgeverhältnisses zwischen ihm und Stocker keine Freiwilligkeit vorliegen konnte, ist nicht auf das frühere Rechtsverständnis übertragbar.

Was bis heute bleibt …

… ist zumindest die Möglichkeit, zwischen dem Verhalten der katholischen Kirche im Mittelalter und heute Parallelen zu erkennen, wie sie Bernd-Ulrich Hergemöller (s. o.) aufgezeigt hat. Das Zölibat gilt bis heute und ebenso die Macht der Kirche – wenn auch in weniger stark ausgeprägter Form. Aber kann man dieser von Hergemöller vorgenommenen Parallelisierung wirklich zustimmen? Die katholische Kirche hat, jedenfalls in Europa, heute nicht mal mehr annährend einen so großen Einfluss auf Staat und Gesetzgebung wie im Spätmittelalter. Heute kann jede*r aus der Kirche austreten, was damals nicht möglich war, und gerade die kirchliche Sexualmoral unterliegt heute zu Recht erheblicher öffentlicher Kritik. Das sind grundlegende, entscheidende Unterschiede, die einen direkten Vergleich zwischen der katholischen Kirche damals und heute als ziemlich schief erscheinen lassen.

Natürlich kann sich ein Vorfall wie in Basel – mit anderen angedrohten Strafen – jederzeit wiederholen, aber die Position der katholischen Kirche ist heute eine grundlegend andere. Heute unterliegen auch Priester selbstverständlich der staatlichen Gerichtsbarkeit, und die katholische Kirche hat längst nicht mehr die Machtstellung, die sie früher hatte. Die Sensibilität für sexualisierte Gewalt durch Repräsentanten der katholischen Kirche ist gestiegen, und ihre Opfer werden mittlerweile gehört. Das ist ein Anfang.

-w-