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Kurzgutachten veröffentlicht

Anti­diskriminierungs­stelle: Länder bleiben "hinter den EU-Vorgaben zurück"

Ein  Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt: Der rechtliche Schutz vor Diskriminierung auf Länderebene ist lückenhaft und verstößt gegen EU-Recht.


Die Anti­diskriminierungs­beauftragte Ferda Ataman fordert schon seit Jahren, den Diskriminierungsschutz in Deutschland zu verbessern (Bild: republica GmbH / flickr)

Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, haben auf Länderebene kaum Möglichkeiten, sich rechtlich gegen Diskriminierung zu wehren. Das ist das Ergebnis eines am Freitag veröffentlichten Kurzgutachtens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus der Schriftenreihe "Standpunkte" (PDF).

Besondere Defizite gebe es in Bereichen, für die die Länder ausdrücklich zuständig sind – dazu zählen Schulen, Universitäten, Ämter oder die Polizei. Damit bleibe das deutsche Antidiskriminierungsrecht "hinter den EU-Vorgaben zurück", heißt es in dem Gutachten. "Es ist daher notwendig, dass sowohl der Bund als auch die Länder aktiv werden.

"Ob sexuelle Belästigungen, Antisemitismus oder rassistisches Mobbing: Diskriminierungen an Schulen, Hochschulen, Ämtern und Behörden sind ein großes Thema. Vor allem Eltern, Schüler*innen, Studierende und Lehrkräfte dürfen damit nicht alleine gelassen werden", erklärte die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman. "Momentan haben wir die absurde Situation, dass Menschen im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt sind als in der Schule oder auf dem Amt. Der Staat setzt somit für sich selbst niedrigere Standards als für die Privatwirtschaft", so Ataman.  

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Vorbild Berlin

Hier seien vor allem die Länder am Zuge. Anders als in anderen EU-Mitgliedsländern wie beispielsweise in Österreich gebe es in Deutschland keine Länder-Antidiskriminierungsgesetze – mit Ausnahme Berlins, das 2020 sein LADG gegen den erbitterten Widerstand von CDU, AfD und FDP beschlossen hatte (queer.de berichtete).

"Durch Landesantidiskriminierungsgesetze können Menschen effektiv geschützt werden. Berlin ist hier ein Vorbild für alle Länder", sagte Ataman und mahnte zugleich, Deutschland habe sich zur vollständigen Umsetzung der EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz verpflichtet. Die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien verlangten von den Mitgliedsstaaten klare Maßnahmen gegen Diskriminierung – und zwar in allen Lebensbereichen, einschließlich des öffentlichen Sektors.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht in ihrem Kurzgutachten besonders im Bildungsbereich dringenden Handlungsbedarf. Klare gesetzliche Regeln im Rahmen von Landesantidiskriminierungsgesetzen und darauf beruhende Gerichtsentscheidungen können Rechtssicherheit für alle Beteiligten herstellen und das Vertrauen in den Rechtsstaat fördern, heißt es unter anderem in dem Gutachten.

Zudem forderte das Gutachten, dass die Bundesregierung "Schutzlücken durch eine Erweiterung des AGG [Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes] oder ein neues Bundesgesetz schließen" müsse. In dieser Frage hatte Ataman bereits wiederholt mehrere Punkte des Gesetzes aus dem Jahr 2006 kritisiert – etwa, dass es Kirchen ausdrücklich Diskriminierung erlaubt (queer.de berichtete). (pm/cw)

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