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Bundesrat entmachtet

Bundes­regierung will queer­feindliche Verfolgerstaaten mit Trick als "sicher" erklären

Künftig soll der Bundesrat bei der Einstufung "sicherer" Herkunftsstaaten kein Mitbestimmungsrecht mehr haben. Die Bundesregierung könnte somit auch den queerfeindlichen Maghreb-Staaten das Prädikat "sicher" verleihen.


Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Algerien, Marokko und Tunesien das Prädikat "sicher" verleihen, obwohl dort queere Menschen wegen ihres Queerseins verfolgt werden (Bild: IMAGO / Chris Emil Janßen)
  • 4. Juni 2025, 14:09h 3 Min.

Das schwarz-rote Kabinett hat am Mittwoch eine weitere Reform auf den Weg gebracht, um den angekündigten Kurswechsel in der Migrationspolitik voranzutreiben. Es entschied nach Angaben des Bundespresseamts über eine Formulierungshilfe des Innenministeriums für die Koalitionsfraktionen zur Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer: Demnach kann die Bundesregierung diese Einstufung künftig per Rechtsverordnung vornehmen – also ohne Zustimmung des Bundesrats. Denn dort haben Länder mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken in der Vergangenheit entsprechende Vorhaben blockiert. 

Damit könnte die Bundesregierung die Maghreb-Staaten als "sicher" einstufen, was CDU, CSU und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hatten. Darin heißt es: "Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien." Dieses Vorhaben war von queeren Organisationen immer wieder kritisiert worden, weil Algerien, Marokko und Tunesien Menschen wegen Homosexualität mit mehrjährigen Haftstrafen bedrohen. Der LSVD+ hatte daher im Wahlkampf gefordert, dass Staaten, die queere Menschen wegen ihres Queerseins verfolgen lassen, nicht das Prädikat "sicher" erhalten sollen (queer.de berichtete).

Mit der Reform wolle die Bundesregierung die "Asylwende" vollziehen, erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der sich nach der Kabinettssitzung im Innenausschuss den Fragen der Abgeordneten zu den von ihm angeordneten Zurückweisungen Asylsuchender an den Grenzen stellte. Von Deutschlands Nachbarstaaten werde dieser Kurswechsel insgesamt positiv aufgenommen. Politiker*innen der Linken und der Grünen kritisierten, dass der Minister vor seiner Befragung im Ausschuss erst mit Pressevertreter*innen sprach.

Die von Schwarz-Rot geplante Reform soll Asylentscheidungen für Menschen aus diesen Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber*innen erleichtern. Sie können ohne große Prüfungen wieder in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden. Möglich wird die Einstufung zusätzlicher Länder per Verordnung, weil sie sich nicht auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl für politisch Verfolgte erstrecken soll, das ohnehin nur sehr wenige Schutzsuchende zugesprochen bekommen. Bei den meisten Asylbewerber*innen, die in Deutschland einen Schutzstatus erhalten, greift der Flüchtlingsschutz oder der sogenannte subsidiäre Schutz für Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

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Geflüchtete haben weniger Chancen auf rechtlichen Beistand

Gestrichen werden soll laut Kabinettsbeschluss zudem eine Vorschrift, wonach Menschen, die von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam betroffen sind, einen vom Staat bestellten Anwalt oder eine Anwältin bekommen. Diese Verpflichtung war erst in der Zeit der Ampel-Regierung auf Drängen der Grünen ins Aufenthaltsrecht aufgenommen worden. Sie gilt auch für Asylbewerber*innen, die im sogenannten Dublin-Verfahren in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen und für die sogenannte Überstellungshaft angeordnet wurde. (dpa/dk)

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