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Luxemburg
EuGH-Generalanwältin: Ungarns "Homo-Propaganda"-Gesetz verstößt gegen EU-Recht
Ungarn gerät wegen seiner Maßnahmen gegen Homosexuelle und trans Personen zunehmend unter Druck. In einem Verfahren am EuGH legt die Generalanwältin ihr Gutachten vor – mit sehr deutlichen Worten.

Der EuGH wird in den nächsten Monaten sein Urteil zu den queerfeindlichen Gesetzen in Ungarn verkünden (Bild: uxofluxo / wikipedia)
- 5. Juni 2025, 13:28h 3 Min.
Im Verfahren um mutmaßlich diskriminierende Gesetze in Ungarn hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg eine erhebliche Entfernung Ungarns von den Grundwerten der EU festgestellt (AZ. C-769/22). Ungarn vertrete nicht nur andere Auffassungen der Grundwerte der EU, schrieb Generalanwältin Tamara Ćapeta in ihren Schlussanträgen. "Vielmehr habe Ungarn mehrere dieser grundlegenden Werte negiert und sich damit erheblich vom Modell einer verfassungsmäßigen Demokratie (…) entfernt."
In dem Verfahren geht es unter anderem um das 2021 beschlossene "Homo-Propaganda"-Gesetz (queer.de berichtete). Das Gesetz beschränkt oder verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa im Fernsehen und in Büchern. Sie müssen mit dem Hinweis "Verboten für unter 18-Jährige" versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden.
Die Kommission von Präsidentin Ursula von der Leyen hatte Ungarn wegen des "Homo-Propaganda"-Gesetzes und weiteren Regelungen verklagt, die der autoritären Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán zufolge dem Jugendschutz und dem Schutz vor dem sexuellen Missbrauch von Kindern dienen sollen. Insbesondere queere Organisationen beklagten, dass es in Wirklichkeit aber nur die Sichtbarkeit queerer Menschen einschränkt. 16 Mitgliedsländer, darunter Deutschland, und das Europaparlament schlossen sich der Klage an.
/ EUCourtPress#ECJ #AG apeta: Hungary breached #EUlaw by banning or limiting access to #LGBTI content https://t.co/ATb3CgbPxg
EU Court of Justice (@EUCourtPress) June 5, 2025
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Die Schlussanträge sind für die urteilenden Richter*innen nicht bindend. Sie folgen ihnen aber in der großen Mehrheit der Fälle. Ćapeta hatte etwa im Herbst 2022 festgestellt, dass das polnische Antidiskriminierungsrecht queere Menschen diskriminiert – drei Monate später verkündete der Gerichtshof eine gleichlautende Entscheidung (queer.de berichtete). Wann das Urteil im neuen Fall gegen Ungarn verkündet wird, ist bisher nicht bekannt.
Generalstaatsanwältin: Ungarn verstößt gegen EU-Vertrag
Nach Ansicht der Brüsseler Behörde verstößt Ungarn damit unter anderem gegen Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union. Darin heißt es, dass die "Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören", einer der EU-Werte sei, die alle Mitgliedsstaaten anerkennen müssen. Derlei Verstöße könnten mit einem Stimmrechtsentzug in der EU geahndet werden.
Ungarns Argumentation überzeugte die Generalanwältin nicht. Unter Berufung auf den Jugendschutz würde die Darstellung des normalen Lebens queerer Menschen verboten, erklärte sie. Die Regelungen beschränkten sich gerade nicht darauf, Minderjährige von pornografischen Inhalten abzuschirmen, die in Ungarn schon zuvor verboten gewesen seien. Sie beruhten vielmehr auf dem Werturteil, dass homosexuelles und nicht cisgeschlechtliches Leben nicht den gleichen Wert oder Rang habe.
Die Generalanwältin empfahl daher den Richterinnen und Richtern, der Klage der Kommission stattzugeben. Die fehlende Achtung oder Ausgrenzung einer gesellschaftlichen Gruppe seien rote Linien, die sich aus den EU-Werten ergäben.
Wegen seiner queerfeindlichen Politik steht Ungarn seit längerer Zeit in der Kritik. In der vergangenen Woche forderten 20 EU-Länder die Kommission deshalb zu schnellem Handeln gegen die ungarische Regierung auf (queer.de berichtete). Die Unterzeichnerländer, darunter Deutschland, zeigten sich "zutiefst besorgt" über die jüngste Gesetzgebung in Ungarn. Dabei ging es insbesondere um ein Mitte März vom ungarischen Parlament verabschiedetes Gesetz, das als Grundlage für ein Verbot der Budapester Pride-Parade gilt. (dpa/AFP/cw)















