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  • 14. August 2006 10 1 Min.

Koblenz (queer.de) - Der überlebende Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente der Bezirksärztekammer. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Kläger lebte in einer Homo-Ehe mit einem Arzt, der bei der Bezirksärztekammer rentenversichert war. Nach dem Tod seines Lebenspartners stellte der Kläger einen Antrag auf Hinterbliebenenrente, die ihm aber verwehrt wurde. Zu Recht, befand das Gericht. Denn die Satzung der Versorgungseinrichtung sehe einen derartigen Anspruch nur für überlebende Ehegatten vor. Die Vorschrift sei eindeutig und könne auch im Wege der Auslegung nicht auf den überlebenden Partner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft erstreckt werden. Auch der Gleichheitssatz werde nicht verletzt, da die Ehe im Gegensatz zur gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft vom Grundgesetz besonders geschützt werde. Diese verfassungsrechtliche Privilegierung der Ehe rechtfertige die in der Satzung angelegte Ungleichbehandlung. Gegen dieses Urteil kann beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt werden. Gesetzlich Versicherte haben dagegen seit dem 1. Januar 2005 ein Recht auf Witwen- oder Witwerrente. (pm/dk)

-w-

#1 FloAnonym
  • 14.08.2006, 16:10h
  • Ein weiterer Grund, weshalb die Ehe 2. Klasse namens "Eingetragene Lebenspartnerschaft" möglichst bald durch eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ersetzt werden muss!

    (Übrigens stehen dafür nur die Grünen und die Linke. Die FDP will die Ehe 2. Klasse weitere ausbauen, aber nicht die echte Ehe öffnen!)
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#2 MalteAnonym
  • 14.08.2006, 16:31h
  • Es bleibt dabei: nur die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben ist echte Gleichstellung.

    Diese ganzen Detailverbesserungen an der eingetragenen Lebenspartnerschaft sind nur Flickwerk, das Details ausbessert, aber diese Ehe 2. Klasse niemals der Ehe gleichstellen wird! (Und selbst wenn es so wäre, wäre es diskriminierend, für dasselbe einen anderen Namen zu nehmen.)
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#3 EllenAnonym
  • 14.08.2006, 16:58h
  • Da zeigt es sich mal wieder wie schön euch Rot/Grün beschissen hat, das war nur ein cleverer Schachzug der damaligen Regierung um Sozialkosten zu sparen.

    Wird ein Partner arbeitslos muß man für Ihn unterhalt bezahlen usw. und alles jubelte welch ein Vortschritt. Hier in diesem Artikel zeigt es sich doch die Rente kassiert der Staat dann schön für sich.

    Last euch weiter verarschen und jubelt der Glorreichen - Errungenschaft von Rot/Grün weiter zu.

    Meine Partnerin und ich haben (ohne) Ehe alles Notariel festgesetzt und so kann uns der Staat auch ohne Eingetragene Partnerschaft uns nicht ans Bein pinkeln.

    Erbrecht, Besucherrecht im Krankenhaus ect. gut nur die Rente bleibt halt leider davon ausgenommen.

    Es geht auch anders!!!
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