Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?54041

Selbstbestimmungsgesetz

SBGG: Etwa jeder dritte Wunsch-Vorname wird abgelehnt

Darkness, Pixel oder Murmel geht nicht: Manche selbstgewählten offiziellen Vornamen lehnen Expert*innen der Gesellschaft für deutsche Sprache ab. Durchgewinkt haben sie dagegen Jekyll, Morax und Tikosh.


Archivbild: Ein Protestschild beim CSD Erfurt 2023 forderte "echte Selbst­bestimmung" (Bild: IMAGO / Future Image)
  • 23. Juni 2025, 06:39h 3 Min.

Seit mehr als einem halben Jahr können Menschen unkomplizierter ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen – und wählen sich in vielen Fällen einen neuen offiziellen Vornamen aus. Es sind besonders fantasievolle Namen darunter wie etwa Nyx, Jekyll, Darkness oder Murmel, wie die Geschäftsführerin der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), Andrea Ewels, berichtet. Die GfdS berät Standesämter in Zweifelsfragen.

Das zum 1. November geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt, dass Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister geändert werden können – ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Nach der Anmeldung gilt eine dreimonatige Wartefrist.

Viele Namen sind selbst erfunden oder ein Spitzname

Im Allgemeinen könnten die meisten neuen Namen genehmigt werden, sagt Ewels. "Allerdings ist die Anzahl der Problemfälle – also jener Namen, die wir nicht bestätigen können – deutlich höher als bei den Namen für Neugeborene." Während bei Neugeborenen etwa 90 Prozent der Namen bestätigt werden könnten, liege die Quote bei den SBGG-Namen bei etwa 60 bis 70 Prozent.

"Das liegt daran, dass Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen möchten, oft selbst einen neuen Namen erfinden oder einen Spitznamen beziehungsweise Alltagsnamen verwenden, den sie bereits zuvor getragen haben", erklärt Ewels. "Diese Namen haben häufig keinen klassischen Vornamenscharakter oder können sogar negative Assoziationen hervorrufen."

- w -

Namen darf Wohl des Menschen nicht gefährden

Demnach hat die GfdS unter anderem Nyx, Jekyll, Morax, Tikosh oder Dakota bestätigt. Namenswünsche wie Skeleton, Darkness, Pixel und Murmel hätten leider abgelehnt werden müssen, sagt Ewels. Für Vornamen von Erwachsenen gälten die gleichen Richtlinien wie für Neugeborene. Unter anderem darf ein Name seinen Träger nicht der Lächerlichkeit preisgeben.

Was bedeutet das Selbstbestimmungsgesetz für den Vornamen?

Mit ihrer Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags hat die Person die Vornamen zu bestimmen, die sie zukünftig führen will. Die Vornamen müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Wird der Geschlechtseintrag "männlich" gewählt, dann sind nach Erklärungen des Bundesfamilienministeriums ausschließlich männlich gelesene Vornamen oder Vornamen, die beiden Geschlechtern zugeordnet werden können (etwa Kai, Kim, Toni) erlaubt. Ähnliches gilt spiegelbildlich bei Wahl des Geschlechtseintrags "weiblich".

Beim offenen Geschlechtseintrag oder der Angabe "divers" kann der Vornamen frei ausgewählt und kombiniert werden, wie das Ministerium erläutert. Dies schließt männliche, weiblich und auch solche Vornamen ein, die beiden Geschlechtern zugeordnet werden können. Auch Kombinationen aus männlich und weiblich gelesenen Vornamen (zum Beispiel Stefan Daniela oder Stefanie Daniel) sind möglich.

Reine Phantasienamen sowie im Ausland gebräuchliche Vornamen können ebenfalls erlaubt werden – sie müssen jedoch über ein "Minimum an Unterscheidungs- und Kennzeichnungskraft verfügen", wie das Ministerium erläutert. Die freie Namenswahl sei auch dadurch beschränkt, dass Sitte und Ordnung durch sie nicht verletzt werden dürfen. Danach dürfen zum Beispiel anstößige Vornamen nicht gewählt werden.

"Ein weiterer Punkt ist, dass manche Personen, die ihren Geschlechtseintrag von weiblich auf männlich oder umgekehrt ändern, ihren geschlechtsspezifischen Namen gern beibehalten möchten", ergänzt Ewels. "Das ist jedoch nur möglich, wenn sie den Eintrag auf divers ändern oder den Eintrag ganz streichen lassen."

Die GfdS bekommt den Angaben zufolge etwa 15 bis 20 Vornamensanfragen pro Woche, darunter sind etwa 5 bis 8 von Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen und damit einhergehend auch den Vornamen ändern müssen. (cw/dpa)

-w-