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Ungarn

CSD Budapest: So helfen Botschaften in Notfällen

Zum verbotenen Budapest Pride werden am Samstag Zehntausende Menschen in der ungarischen Hauptstadt erwartet. Auf eine Anfrage zur Sicherheit reagieren die deutsche und die österreichische Botschaft sehr unterschiedlich.


Symbolbild: Bei einem Protest in Budapest gegen das CSD-Verbot und die ungarische Regierung wurde eine Teilnehmerin am 20. Mai nach eigenen Angaben von Polizist*innen leicht verletzt (Bild: IMAGO / ZUMA Press Wire)

Der Schlagabtausch um den Budapest Pride spitzt sich zu. Je mehr Menschen am Samstag an der verbotenen CSD-Demonstration teilnehmen, umso zurückhaltender dürfte sich die Polizei verhalten. Die Organisator*­innen rufen ausdrücklich ausländische Besucher*­innen dazu auf, nach Budapest zu kommen. Denn es gelte nicht nur darum, LGBTI-Rechte, sondern auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Demokratie in der EU zu verteidigen. Sie hoffen auf den größten Pride-Marsch in der ungarischen Geschichte. Genau das möchte Ungarns queer­feindliche Regierung mit allen Mitteln verhindern. Sie warnt EU-Vertreter*­innen und ausländische Staatsbürger*­innen ausdrücklich vor einer Teilnahme am verbotenen Pride-Marsch in der Budapester Innenstadt.

Einjährige Haftstrafe bei Aufruf zur Pride-Teilnahme

Justizminister Bence Tuzson von der Regierungspartei Fidesz schrieb daher an die Botschaften wichtiger EU-Länder und machte sie auf die strafrechtlichen Konsequenzen aufmerksam. "Der Pride ist eine gesetzlich verbotene Versammlung", betonte der Minister. Die Rechtslage sei eindeutig. Wer an der Demonstration für LGBTI-Rechte teilnehme, begehe eine Straftat. Der Justizminister forderte die ausländischen Botschaften dazu auf, sicherzustellen, "dass ihre Mitarbeiter und Kollegen im Interesse der Klarheit ordnungsgemäß über diesen Sachverhalt informiert werden" (queer.de berichtete).Der ungarische Minister erinnerte daran, dass die Teilnehmer*­innen der Pride-Demo mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro pro Person rechnen müssen. Auch Haftstrafen seien möglich. Laut Angaben des Justizministers könne für die Organisation oder den Aufruf zur CSD-Teilnahme eine einjährige Haftstrafe verhängt werden.

Damit hat sich der Tonfall in den vergangenen Tagen deutlich verschärft. Der Hinweis der ungarischen Regierung, dass schon bei einem Aufruf zur CSD-Teilnahme in Budapest eine einjährige Haftstrafe drohe, ist neu. Auch für die Organisator*­innen des CSD Budapest wird die Lage damit immer schwieriger. Allerdings unterstützt Budapests Bürgermeister Gergely Karácsony die LGBTI-Demonstration und hat sie zur städtischen Veranstaltung erklärt, die gar keine Genehmigung benötige (queer.de berichtete).

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Österreichische Botschaft: Ein Anruf genügt

Um zu sehen, wie die diplomatischen Vertretungen auf die Drohung und Klarstellung des Justizministers reagieren, habe ich sowohl die österreichische Botschaft als auch die deutsche Botschaft in Ungarn angeschrieben. Der Inhalt meiner E-Mail an beide Botschaften war gleich. Ich habe geschrieben, dass ich überlege, am Samstag an der Budapester Pride-Parade teilzunehmen. Daher wollte ich wissen, ob und welche Notfall-Hilfen es von der jeweiligen Botschaft gibt.

Von der österreichischen Botschaft in Budapest kam eine kurze Antwort. Ein Botschaftsrat bedankte sich für die Nachricht. Er schrieb, dass die Konsularabteilung der österreichischen Botschaft am Samstag besetzt sein werde. Der Botschaftsrat schrieb mir eine Telefonnummer (+36 30 211-5157), die ich in Notfällen rund um die Uhr anrufen könne. Diese Nachricht ist klar und eindeutig. Die österreichische Botschaft in Budapest macht unmissverständlich deutlich, dass sie sich am Samstag im Notfall schnell und unbürokratisch um österreichische Paraden-Teilnehmer*innen kümmern werde. Das Motto lautet: Ein Anruf genügt.

Deutsches Außenministerium rät von Teilnahme ab

Anders fiel die Reaktion der deutschen Botschaft in Ungarn aus. Eine Botschaftsmitarbeiterin schrieb: "Ich möchte Sie in Vorbereitung auf die Reise nach Budapest auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes aufmerksam machen." Die Mitarbeiterin schickte mir einen Link des Auswärtigen Amtes zu Ungarn. Dort steht im Kapitel LGBTIQ, dass die ungarische Regierung die Pride-Demonstration am 28. Juni verboten habe. Gleich danach folgt der Hinweis: "Meiden Sie größere Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere, wenn diese ohne behördliche Genehmigungen stattfinden." Damit übernimmt das deutsche Auswärtige Amt das Narrativ der Orban-Regierung. Demnach sollte ich nicht an der verbotenen CSD-Demonstration teilnehmen.

Auf der Homepage der österreichischen Botschaft in Ungarn steht zwar auch, dass die ungarische Regierung die CSD-Demonstration als illegal betrachte. Doch von einem Besuch wird nicht abgeraten. "Wir weisen Sie auf die Möglichkeit der Reiseregistrierung hin und ersuchen Sie, auf Ihre Sicherheit zu achten sowie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden zu befolgen", heißt es auf der Homepage. Danach wird auf die Notfallnummer der Österreichischen Botschaft in Budapest verwiesen.

In ihrer E-Mail machte mich die Mitarbeiterin der deutschen Botschaft in Budapest darauf aufmerksam, in welchen Situationen deutsche Staatsbürger*innen konsularische Hilfe bekommen können: Verlust des Reisepasses, Opfer einer Straftat, Einlieferung ins Krankenhaus oder bei einer Verhaftung. Für den Fall, dass Deutsche juristische Unterstützung benötigen, verwies mich die Mitarbeiterin auf die Homepage der deutschen Botschaft in Ungarn, wo sich eine Liste mit deutschsprachigen Anwält*innen befindet. Im Anhang schickte mir die Mitarbeiterin noch ein Blatt mit allgemeinen Hinweisen der deutschen Botschaft für Notfälle.

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