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Zahlen vom Statistischen Bundesamt

Zahl der Sexarbeiter*­innen steigt wieder an

In Deutschland gibt es im Jahresvergleich wieder mehr Menschen, die ihr Geld mit Sexarbeit verdienen. Vor der Pandemie waren es aber mehr. Unterdessen stellt eine vom Bundestag in Auftrag gegebene Studie fest, dass Sexarbeit vom Grundgesetz geschützt ist.


Symbolbild: Insgesamt gibt es in Deutschland 32.300 Sexarbeiter*­innen (Bild: My Red Light)

  • 3. Juli 2025, 10:55h 2 Min.

Die Zahl der angemeldeten Prostituierten in Deutschland ist vergangenes Jahr auf rund 32.300 angestiegen. Der Zuwachs betrug 5,3 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Die Anmeldezahlen liegen damit allerdings weiter unter dem Stand, der vor der Corona-Pandemie verzeichnet wurde: Ende 2019 waren bundesweit 40.400 Prostituierte angemeldet. 

17 Prozent der angemeldeten Sexarbeitenden hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten waren die rumänische mit 36 Prozent, die bulgarische mit 11 Prozent und die spanische mit 8 Prozent. 

Drei Viertel der Prostituierten waren zwischen 21 und 44 Jahre alt, 22 Prozent waren älter. 3 Prozent waren der Statistik zufolge 18 bis 20 Jahre alt. Zum Geschlecht muss man bei der Anmeldung keine Angaben machen, daher gibt es dazu keine Zahlen.

Mehr Bordelle als vor der Pandemie

Für Prostituierte besteht laut Gesetz eine Anmeldepflicht, für Prostitutionsgewerbe wie etwa Bordelle eine Erlaubnispflicht. Die Zahl der Genehmigungen für ein Prostitutionsgewerbe sank vergangenes Jahr im Vorjahresvergleich von 2.310 auf 2.250. Trotz des Rückgangs waren es mehr als vor der Pandemie: 2019 zählte das Bundesamt 2.170 Genehmigungen. 

93 Prozent der Ende 2024 gemeldeten Prostitutionsgewerbe waren Prostitutionsstätten, wie zum Beispiel Bordelle. Die übrigen Erlaubnisse betrafen Prostitutionsvermittlungen sowie Prostitutionsfahrzeuge und -veranstaltungen.

Die Statistik bildet ausschließlich Verwaltungsvorgänge auf Basis des Prostituiertenschutzgesetzes ab, wie das Bundesamt mitteilt. Angaben zu nicht genehmigten Gewerben und nicht angemeldeten Prostituierten könnten daher nicht gemacht werden.

Studie: Grundgesetz schützt Sexarbeit

Erst letzte Woche hatte das Bundesfrauenministerium die vom Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen durchgeführte Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vorgelegt. Auf Basis eines Rechtsgutachtens bestätigten die Wissenschaftler*innen zunächst, dass Prostitution eine grundgesetzlich geschützte Tätigkeit sei und dass der Staat gegenüber denjenigen Personen, die sie freiwillig ausüben, eine Schutzpflicht habe. Prostitution sei, juristisch betrachtet, keineswegs per se eine Verletzung der Menschenwürde. 

Die befragten Sexarbeiter*innen sehen sich in der großen Mehrheit als selbstbestimmt: Über 90 Prozent berichten, dass sie selbst über ihre Leistungen entscheiden, knapp 90 Prozent geben an, dass sie ein begonnenes Treffen mit Kund*innen abbrechen können. (dpa/cw)

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