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Kein Schutz für geschlechtliche Minderheiten

Artikel 3: dgti kritisiert Berliner Bundesratsinitiative

Seit Jahren wird darum gerungen, dass queere Menschen endlich im Grundgesetz geschützt werden. Daher begrüßte die Community eine Berliner Bundesratsinitiative. Perfekt sei diese aber nicht: Sie berücksichtige nur Teile der LGBTI-Community.


Bislang schützt das Grundgesetz queere Menschen nicht ausdrücklich vor Diskriminierung – alle anderen von den Nazis verfolgten Gruppen sind jedoch in der Verfassung aufgeführt (Bild: Tim Reckmann / flickr)

  • 3. Juli 2025, 16:09h 2 Min.

Queere Organisationen wie die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) begrüßen die vom Berliner CDU/SPD-Senat gestartete Initiative zum Schutz queerer Menschen im Antidiskriminierungs-Artikel des Grundgesetzes. Allerdings wird nun Kritik laut, dass geschlechtliche Minderheiten in der Reform nicht ausdrücklich erwähnt werden sollen.

Hintergrund ist, dass die Berliner Bundesratsinitiative Artikel 3, Absatz 3 der deutschen Verfassung um den Zusatz "sexuelle Identität" erweitern soll. Aktuell lautet der Satz so: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." 1994 wurde noch hinzugefügt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." "Sexuelle Identität" soll im ersten Satz verankert werden.

Die Problematik: "Der jetzige Beschluss zur Bundesratsinitiative würde tin* Personen jedoch nicht ausreichend schützen. Sie bleiben außen vor", so die dgti. Tin* steht für trans, inter und nicht-binäre Personen. Sie fordert daher, auch "geschlechtliche Identität" in Artikel 3 zu verankern.

Pressemitteilung: Berlin beschließt Bundesratsinitiative zur Erweiterung von Art3GG um sexuelle Identität, tin* Personen...

Posted by Deutsche Gesellschaft für Trans- und Intergeschlechtlichkeit e.V. – dgti on Wednesday, July 2, 2025
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Unter Expert*innen gibt es hier schon länger geteilte Meinungen, ob diese Ergänzung notwendig ist. So erklärten mehrere Sachverständige in einer Bundestagsanhörung vor fünf Jahren, dass geschlechtliche Identität bereits durch das Merkmal Geschlecht im Grundgesetz geschützt sei (queer.de berichtete).

Laut dgti sei diese Einschätzung aber zweifelhaft, weil Artikel 3 trans Menschen ja auch nicht "vor dem diskriminierenden Transsexuellengesetz" geschützt habe. Außerdem würden verhetzende Straftaten gegen trans Menschen nicht als Volksverhetzung gelten, denn: "§192a StGB enthält kein Merkmal, dass verhetzende Beleidigungen gegen die erklärte Geschlechtszugehörigkeit strafbar macht."

"Dieser Schutz muss sich angesichts der bestehenden Diskriminierungen und der immer stärker werdenden Gewalt gegen tin*Personen im Gesetzestext eindeutig widerspiegeln, um effektiv zu sein", forderte daher die dgti. "Deshalb brauchen wir eine Neufassung des Art. 3 des Grundgesetzes hinsichtlich des Schutzes sexueller Identität und der Gleichstellung aller Geschlechtszugehörigkeiten." (cw)

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