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Verfassungsänderung

Artikel 3 im Bundesrat: Queere Menschen endlich explizit schützen

Nach langem Stillstand befasst sich mit der Länderkammer wieder ein Parlament mit dem Vorhaben, den Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes zu erweitern.


Senatorin Cansel Kiziltepe (l.) und Ministerin Josefine Paul setzten sich als einzige Rednerinnen der Debatte für die Ergänzung von Artikel 3 ein (Bild: Screenshot Bundesrat)

Der Bundesrat hat sich am Freitag erstmals mit einer neuen Initiative des Landes Berlin befasst, das Merkmal "sexuelle Identität" in den Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsartikel der Verfassung aufzunehmen (313/25). Entsprechende Forderungen gibt es seit Jahrzehnten, die aktuelle Initiative war bereits vor zwei Jahren im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart und vom Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) angekündigt worden.

Konkret soll erreicht werden, dass Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz "sexuelle Identität" erweitert wird. Aktuell lautet der Satz: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." 1994 wurde noch hinzugefügt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Ob die Initiative, die nun zunächst in die Ausschüsse geht, Chancen hat, ist unklar. Eine Verfassungsänderung bräuchte eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag. Bei einer Bundestagsdebatte vor zwei Wochen hatten sich etwa mehrere CDU-Abgeordnete gegen eine Grundgesetzergänzung gestellt (queer.de berichtete). Immerhin: Die schwarz-grünen Länder NRW und Schleswig-Holstein sind der Initiative Berlins bereits beigetreten.

Lehre aus der Vergangenheit für die Zukunft

Die Grundgesetzergänzung sei geboten und "dringend notwendig", denn der Schutz von Minderheiten sei ein "Grundpfeiler unserer Demokratie", sagte Berlins Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, in der kurzen Debatte. Zwar habe es für queere Menschen viele einfachgesetzliche Verbesserungen gegeben, von der Ehe für alle bis zum Selbstbestimmungsgesetz – aber im Alltag, im Beruf und in weiteren Lebensbereichen, erlebten sie Vorurteile, Diskrimnierungen, Benachteiligungen und Gewalt. Jeder Angriff auf queere Menschen sei ein Angriff auf die Demokratie. Die Grundgesetzergänzung setze nicht nur ein klares Zeichen, sondern treffen Vorkehrungen in die Zukunft hinein, so die SPD-Politikerin. Das bisherige Grundgesetz habe die strafrechtliche Verfolgung homo- und bisexueller Männer ebensowenig verhindern können wie Sorgerechtsentzüge bei lesbischen Müttern.

"Lassen Sie uns unsere Demokratie vor Menschen schützen, die den Minderheitenschutz abbauen und unsere Gesellschaft spalten wollen", appellierte Kiziltepe zum Ende ihrer Rede an die Vertretungspersonen der Landesregierungen. "Und lassen Sie uns queere Menschen schützen und ihnen zeigen, dass wir an ihrer Seite stehen. Als Lehre aus der Vergangenheit und aus Verantwortung für die Zukunft."

Auch Josefine Paul, die grüne NRW-Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, betonte, es ginge um mehr als nur ein Symbol. Eine im April vorgelegte Studie aus NRW zu queeren Menschen zeige Verbesserungen, aber auch erlebte Diskriminierungen und Gewalt sowie die Sorge vor Rückschritten. Die Artikel-3-Ergänzung sei ein wichtiges Zeichen "der Stärke und Wehrhaftigkeit unserer Demokratie", so Paul. Sie mache deutlich: "Der Staat stellt sich schützend vor queere Menschen. Wir akzeptieren nicht, wenn Menschen diskriminiert oder angegriffen werden."

Merkmal "Geschlechtsidentität" nicht erwähnt

Die Merkmale "sexuelle Identität" oder "sexuelle Orientierung" sind schon in mehreren Landesverfassungen sowie diversen Gesetzestexten auf Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene erfasst, teilweise ergänzt um das Merkmal "geschlechtliche Identität". Aktivist*innen etwa der Aktion Grundgesetz für alle fordern auch eine ausdrückliche Aufnahme dieses Merkmals im Grundgesetz, während aus der Politik häufig argumentiert wird, etwa trans oder intergeschlechtliche Menschen seien bereits durch ständige Rechtsprechung mit dem Merkmal "Geschlecht" erfasst.

Laut "Tagesspiegel" war das Merkmal "geschlechtliche Identität" in einem ersten Entwurf zur Berliner Bundesratsinitiative aus der SPD-geführten Sozialverwaltung noch enthalten, was aber nicht mit dem Koalitionspartner CDU abgestimmt gewesen sei. Im Koalitionsvertrag war das Merkmal nicht enthalten. Vor wenigen Tagen hatte die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) erneut gefordert, dass die Bundesratsinitiative auch geschlechtliche Minderheiten ausdrücklich berücksichtigen müsse (queer.de berichtete). (cw)

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