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Österreich
Bewährungsstrafe: Erstes Urteil wegen Anschlagsplänen auf CSD Wien
Drei junge mutmaßliche Islamisten sind wegen Planungen für einen Anschlag auf die Regenbogenparade 2023 festgenommen worden. Jetzt fiel das erste Urteil gegen einen geständigen 16-Jährigen.

Das Landesgericht St. Pölten gibt den 16-jährigen Ex-Islamisten eine zweite Chance (Bild: AleXXw / Alexander Wagner / wikipedia)
- 17. Juli 2025, 16:09h 2 Min.
Das Landesgericht St. Pölten hat laut ORF am Dienstag einen 16-Jährigen wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und an einer kriminellen Organisation zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Dem Jugendlichen war vorgeworfen worden, aus islamistischer Motivation heraus online Anschlagspläne gegen die Regenbogenparade in Wien erörtert und geplant zu haben.
Der 16-Jährige hatte laut dem Richter ein "reumütiges Geständnis" abgegeben – anders als ein ebenfalls angeklagtes Brüderpaar im Alter von 19 und 22 Jahren. Das Urteil beinhaltet außerdem auch Körperverletzung wegen eines Vorfalls an seiner Schule.
Die österreichischen Behörden hatten die Anschlagspläne 2023 einen Tag nach dem Wiener CSD publik gemacht (queer.de berichtete). Die damals 14-, 17- und 20-Jährigen hätten über eine Telegram-Gruppe extremistisches Material ausgetauscht, erklärte damals das Innenministerium in Wien. Sie hätten sich auf die Regenbogenparade als mögliches Anschlagsziel fokussiert und einen Angriff mit Messern oder Fahrzeugen geplant. Die drei Österreicher mit Wurzeln in Tschetschenien beziehungsweise Bosnien seien Sympathisanten der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Sie waren am Tag der CSD-Demonstration festgenommen worden.
16-Jähriger wollte IS-Kämpfer werden
Der Angeklagte hatte Anfang 2023 etwa laut Anklage online angekündigt, in ein vom IS besetztes Gebiet ausreisen zu wollen, um dort die Kämpfer zu unterstützen. Er recherchierte auch über Bombenbau und suchte Tipps, wie Attentate verübt werden können. Sein Anwalt erklärte jedoch, dass er keine konkreten Pläne für einen Anschlag auf den CSD 2023 gehabt hatte.
Der verurteilte 16-Jährige hatte vor Gericht beteuert, kein Islamist mehr zu sein. Er habe bereits an einem Deradikalisierungsprogramm teilgenommen – und muss dies nach dem Urteil auch weiter tun. "Mit diesem Urteil haben Sie eine echte zweite Chance durch den Schöffensenat bekommen", so der Richter, der dem Angeklagten auch attestierte, "äußerst bedenkliche" Dinge geschrieben zu haben. Der Verteidiger des Verurteilten akzeptierte die Strafe, die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die beiden anderen Angeklagten bestreiten die Beteiligung an der islamistischen Gruppe. Laut Anklage soll etwa der 22-Jährige in einem Chat das "Anstechen" (sic) und Jagen von nichtmuslimischen Menschen propagiert haben. Der 19-Jährige habe IS-Gedankengut auf Plattformen wie TikTok oder auch über sein Playstation-Profil verbreitet.
Der Prozess, der wegen des Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wird am 5. August fortgesetzt – ebenfalls ohne Öffentlichkeit. Dann steht die Vernehmung mehrerer Zeug*innen an. (cw)















