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Baden-Württemberg
"Ich habe es verbockt": Born gibt Ämter und Kandidatur ab
Der schwule Landtagsabgeordnete Daniel Born verzichtet nach dem Hakenkreuz-Skandal auf seine erneute Kandidatur. Sein Mandat will er aber bis zum Ende der Legislaturperiode behalten.
- 29. Juli 2025, 06:17h 3 Min.
Nach dem Hakenkreuz-Skandal im baden-württembergischen Landtag tritt Daniel Born von seinen SPD-Parteiämtern zurück und verzichtet auf seine Landtagskandidatur. "Baden-Württemberg braucht eine starke SPD. Und ich will mit meinem Rücktritt von meinen Parteiämtern meinen Teil dazu beitragen, dass sie stark sein kann", teilte der schwule Jurist am Montag in einer neuen Erklärung mit. Sein Landtagsmandat wolle der 49-Jährige aber bis zum Ende der Legislaturperiode behalten.
"Ich will, dass über mehr Aufstiegschancen für alle, gebührenfreie Kitas, bezahlbares Wohnen, Inklusion und Vielfalt gesprochen wird und nicht nur über mein verantwortungsloses und idiotisches Fehlverhalten. Dafür mache ich den Platz sowohl im Wahlkreis als auch auf der Landesliste frei", erklärte Born. "Ich bitte alle um Entschuldigung, die mich nominiert und getragen haben und mit mir diese Wahlkampfreise machen wollten. Ich habe es verbockt."
Der frühere Landtagsvizepräsident gehörte sowohl dem Präsidium als auch dem Vorstand seiner Partei im Südwesten an. Zudem war er Kreisvorsitzender der SPD Rhein-Neckar. Auf der Liste für die Landtagswahl am 8. März 2026 stand er auf dem fünften Platz.
SPD-Präsidium forderte zum kompletten Rückzug auf
Born teilte weiter mit, dass er sich in den kommenden Monaten ganz auf seine Arbeit als Abgeordneter für den Wahlkreis Schwetzingen konzentrieren wolle, um seine aktuellen Themen zu einem guten Abschluss zu bringen. "Auch hier bekomme ich selbstverständlich viel Kritik. Aber auch die Aufforderung, jetzt weiter meine Arbeit für die Region zu machen". Das tue er mit voller Kraft.
Das SPD-Präsidium im Land hatte Born zuvor zu einem kompletten Rückzug aufgefordert – inklusive Mandat. "Daniel Born hat einen schwerwiegenden Fehler begangen. Um weiteren Schaden von der Partei und Fraktion abzuwenden, ist ein Rücktritt unumgänglich", hatte Landeschef Andreas Stoch gesagt (queer.de berichtete). Die Entscheidung sei nach intensiven Beratungen getroffen worden. Die SPD Rhein-Neckar rief Born am Abend erneut auf, sein Mandat niederlegen.
Hakenkreuz als "Kurzschlussreaktion"
Der Abgeordnete hatte eingeräumt, bei einer geheimen Wahl am Donnerstag hinter dem Namen eines AfD-Abgeordneten ein Hakenkreuz notiert zu haben. Neben seinem Rückzug als Landtagsvizepräsident hatte Born auch seinen Austritt aus der SPD-Fraktion angekündigt (queer.de berichtete).
Born hatte in einer persönlichen Erklärung. von einer "Kurzschlussreaktion" und einem "schwerwiegenden Fehler" gesprochen. Er habe zeigen wollen, dass eine Stimme für die AfD in egal welcher Wahl eine Stimme für rechten Hass und Hetze sei, schrieb Born in seiner Stellungnahme. "Die AfD ist eine gesichert rechtsextreme, die Demokratie verachtende Partei, und die zunehmende Gewöhnung an die AfD lässt mir keine ruhige Minute mehr."
Seine Zeit als stellvertretender Landtagspräsident "war die größte Ehre meines Lebens", schrieb Born in der Erklärung. "Ich liebe unsere Demokratie, unsere Vielfalt und unseren Zusammenhalt. Als Sozialdemokrat, queerer Mensch und Parlamentarier für diese Werte werbend eintreten zu können, stand im Mittelpunkt meiner Arbeit."
"Ich habe mit dem Hakenkreuz dem Kampf gegen die AfD geschadet"
In einem Interview mit der Wochenzeitung "Die Zeit" erklärte Born, er habe keine Angst gehabt, erwischt zu werden. Er räumte jedoch ein: "Ich habe mit dem Hakenkreuz dem Kampf gegen die AfD geschadet. Auch das tut mir unendlich leid. Indem ich schnell die Konsequenzen zog, hoffe ich, sie nicht auch noch gestärkt zu haben" (queer.de berichtete).
Born erklärte, mit seinem Rücktritt habe er die politischen Konsequenzen gezogen. Mögliche rechtliche Konsequenzen müsse er hinnehmen. "Ich bin vom Rechtsstaat überzeugt." Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt.
In Betracht kommt etwa der Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs, der das öffentliche Verwenden und Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Das kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Das Hakenkreuz war das offizielle Staatssymbol des Dritten Reiches. (cw/dpa)















