https://queer.de/?54656
Nordwestafrika
Marokko: Feministin wegen "Allah ist lesbisch"-Shirt festgenommen
Ibtissam Lachgar könnte eine Gefängnisstrafe nach einem Blasphemie-Paragrafen drohen, wenn die Staatsanwaltschaft sie anklagt.

Ibtissam Lachgar ist in Marokko bekannt für ihren Einsatz für die Rechte von Frauen und queeren Menschen (Bild: privat / instagram)
- 11. August 2025, 04:37h 2 Min.
Eine feministische Aktivistin ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Marokko wegen des Vorwurfs der Blasphemie festgenommen worden. Die Feministin Ibtissam Lachgar habe in Onlinediensten "beleidigende Äußerungen gegen Gott" verbreitet, erklärte am Sonntag die Staatsanwaltschaft am Gericht der marokkanischen Hauptstadt Rabat. Lachgar habe "die islamische Religion beleidigt", darum sei eine Untersuchung "gemäß dem Gesetz" eingeleitet und ihre Festnahme angeordnet worden.
Die Aktivistin, die sich auch für queere Rechte einsetzt und eine der bekanntesten Atheistinnen des Landes ist, hatte Ende Juli ein Foto in sozialen Netzwerken veröffentlicht, auf dem sie ein T-Shirt mit der Aufschrift "Allah ist lesbisch" trug. Der Islam sei "wie jede religiöse Ideologie" faschistisch und frauenfeindlich, schrieb Lachgar dazu. Der Beitrag löste heftige Reaktionen in sozialen Netzwerken aus.
Bei Facebook berichtete Lachgar, dass sie seit Tagen "tausende Vergewaltigungsaufrufe, Morddrohungen und Aufrufe zur Steinigung" erhalte – nur, weil sie ein T-Shirt mit einem "bekannten (verfälschten) feministischen Slogan" getragen habe. Einige Internetnutzer forderten demnach die Verhaftung Lachgars, die mit ihrem Partner in Rabat lebt.
Haftstrafe droht
Eine Untersuchungshaft in Marokko beträgt bis zu 48 Stunden. Im Anschluss wird die Staatsanwaltschaft über die weitere Strafverfolgung von Lachgar entscheiden. Auf den Vorwurf der Religionsbeleidigung kann laut dem marokkanischen Strafgesetzbuch eine Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren verhängt werden. Zudem droht eine Geldstrafe von 20.000 bis 200.000 Dirham (rund 2000 bis 20.000 Euro). Erfolgt die "Beleidigung" im öffentlichen Raum, wozu laut Strafgesetzbuch auch elektronische Verbreitungswege zählen, drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Auch homosexuelle Handlungen stehen in dem Staat unter Strafe und können mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und drei Jahren sowie Geldstrafen von 120 bis 1.200 Dirham belegt werden. Entsprechende Festnahmen, öffentliche Prozesse und Verurteilungen wurden in den letzten Jahren mehrfach bekannt. (cw/AFP)














