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Niedersachsen
Drei CSD-Hasser attackieren Frau: Gericht verhängt Bewährungsstrafe
Sie hatten sich auf einer CSD-Gegendemo in Wolfsburg kennengelernt. Nach der Aktion traten sie auf dem Heimweg brutal auf eine Frau ein. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Drei Männer, die jetzt partout nicht mehr rechts sein wollen, erhielten nach einem Gewaltausbruch eine Bewährungsstrafe (Bild: wikipedia / Waugsberg)
- 13. August 2025, 15:12h 3 Min.
Ein Schöffengericht im niedersächsischen Gifhorn hat am Dienstag laut "Braunschweiger Zeitung" (Bezahlartikel) drei Männer verurteilt, die nach der Teilnahme an einer Anti-CSD-Demo eine Frau brutal attackiert und verletzt hatten.
Die drei Männer im Alter zwischen 22 und 25 Jahren erhielten jeweils eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Zwei von ihnen müssen außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 450 bzw. 1.500 Euro zahlen, einer wurde zu 80 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt. Dazu erhielten alle drei Meldungsauflagen und Bewährungshelfer.
Die Angeklagten gehörten letztes Jahr zu einer Gruppe von 19 Rechtsextremen, die den CSD in Wolfsburg stören wollten (queer.de berichtete). Die Polizei verhinderte eine Konfrontation, die Rechtsextremen zogen daraufhin ab. Die drei Männer, die sich vor der antiqueeren Demo nicht gekannt haben sollen, fuhren anschließend gemeinsam mit dem öffentlichen Nahverkehr ins 20 Kilometer entfernte Gifhorn.
An einer Bushaltestelle am Gifhorner Eyßelheideweg haben sie dann brutal auf eine 39-jährige am Boden liegende Frau eingetreten, die mit ihrer Schwester als Fan des VfL Wolfsburg unterwegs war. Sie erlitt dabei wegen des schnellen Eingreifens von Polizeikräften und weil sie ihren Kopf mit ihren Armen schützte nur leichte Verletzungen: ein blaues Auge und Schürfwunden. Allerdings hieß es, dass sie weit schwerere Verletzungen erlitten hätte, wenn sie alleine mit den Tätern gewesen wäre.
Der Auslöser für den Gewaltausbruch konnte dabei vor Gericht nicht geklärt werden – die Männer sprachen von Provokationen. Sie könnten sich allerdings wegen ihres Alkoholkonsums nicht mehr genau daran erinnern. Bei ihnen wurden nach der Tat Alkoholwerte zwischen 1,55 und 2,48 Promille festgestellt.
Alle drei wollen von rechter Gesinnung nichts wissen
Das Verfahren drehte sich auch um ihre Teilnahme an der rechtsextremen Demo. Alle drei wiesen eine rechte Gesinnung weit von sich. Der 22-jährige Angeklagte erklärte etwa, er sei "spontan" mitgegangen, allerdings war er bereits 2020 wegen eines Hinweises auf Verwendung verfassungsfeindlicher Zeichen in das Strafregister eingetragen worden. Er beteuerte jedoch, er habe den Kontakt zur rechten Szene "abgebrochen". Ein anderer erklärte, er sei in der Telegramgruppe "Jugend rechts" auf die queerfeindliche Demo aufmerksam geworden. Er sei aber nur von einem Kumpel in diese Gruppe hinzugefügt worden und inzwischen "komplett raus".
Die drei Männer entschuldigten sich bei dem Opfer. Die 39-Jährige nahm diese an und sagte, der Fall sei damit für sie erledigt.
"Wer weiß, was passiert wäre, wäre da nicht gleich Polizei gewesen"
Das Schöffengericht folgte mit seinem Strafmaß von einem Jahr und neun Monaten dem Antrag der Staatsanwältin. Diese hatte zuvor gesagt, dass für diese Tat das mögliche Strafmaß bei sechs Monaten bis zehn Jahren liege. Den Angeklagten könne zugute gehalten werden, dass sie die Tat gestanden und sich entschuldigt hätten, dass sie durch Alkohol enthemmt gewesen seien, dass es wohl beideseitige Provokationen gegeben habe und dass die Folgen "gering" gewesen seien. "Aber Sie haben zu dritt auf eine am Boden liegende Frau mit Wucht eingetreten. Ich sehe da keinen Reflex. Sie sind in der Szene mit ihrer Tracht mitgegangen. Wer weiß, was passiert wäre, wäre da nicht gleich Polizei gewesen", sagte sie im Verfahren. (cw)















