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Koblenz

Queere Menschen müssen "verbrannt" werden: Angeklagter nach Hass-Mails freigesprochen

Ein 46-Jähriger, der in Rheinland-Pfalz lebt, hatte Deutschen und queeren Menschen in Mails an Behörden mit dem Tod gedroht. Doch er wird wegen einer psychischen Ausnahmesituation nicht bestraft.


Das Gericht sieht den Angeklagten trotz der Droh-Mails nicht als Gefahr für die Allgemeinheit an (Bild: Landgericht Koblenz)

  • 18. August 2025, 14:40h 3 Min.

Ein 46-jähriger Syrer ist nach dem Versenden von queer- und deutschenfeindlichen Hassmails, die er an mehr als 100 Empfänger-Adressen geschickt hatte, vom Landgericht Koblenz freigesprochen worden. Wie die "Rheinzeitung" (Bezahlartikel) berichtet, hatte der Mann hatte die Mails im Januar insbesondere an Behörden oder die Polizei verschickt, sei aber nach Aussagen von Ärzt*­innen damals wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen, auch eine Zwangsunterbringung in einer psychiatrischen Klinik wurde nicht angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In den Mails hatte der 46-Jährige aus dem Raum Koblenz geschrieben, dass Deutsche Tiere seien, weil sie Alkohol trinken und Schweinefleisch essen würden. Homo­sexuelle und trans Menschen, forderte er, müssten lebendig verbrannt werden. Die Mail beendete er mit einer Drohung: Sollte das Grundgesetz nicht abgeschafft und der Islam als einzige Wahrheit im Land akzeptiert werden, werde er Deutsche töten. In einer weiteren Mail hat er den Attentäter Taleb A. als Helden gefeiert; der 50-jährige Saudi-Arabier hatte bei einem islamistisch begründeten Attentat auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg im Dezember 2024 sechs Menschen getötet und mehr als 300 verletzt.

"Schwer psychisch krank"

Vor Gericht hatte der Angeklagte ausgesagt, er sei "schwer psychisch krank" und entschuldigte sich für die Mails. Ihm gehe es außerdem nach einer Behandlung besser. Er habe zuvor unter "Frustration, Depression und Burnout" gelitten und "irgendwas geschrieben" – eine Art "Hilfeschrei". Ferner gab er an, seit Jahren habe er eine Stimme im Kopf gehört, wonach er die Welt durch E-Mails ändern solle. Die Stimme habe ihm Gewaltandrohung erlaubt, aber nicht Gewaltanwendung. Allerdings soll er einer psychiatrischen Gutachterin vor einigen Monaten noch gesagt habe, dass er nicht psychisch krank sei, sondern die Mails verfasst habe, um gefährlich zu wirken. Er habe ihr auch gesagt, dass er Deutsche umbringen wolle.

Der Mann war 2016 als Geflüchteter nach Deutschland gekommen. Er ist gebildet und spricht drei Sprachen. Er habe in Deutschland in einem Kellerloch leben müssen, was ihm psychisch zugesetzt habe. Ein Polizist beschrieb die Wohnverhältnisse im Prozess als menschenunwürdig.

Staatsanwaltschaft hatte Zwangseinlieferung in Psychiatrie gefordert

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik gefordert. Sein Verteidiger hatte aber argumentiert, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorlägen. Die Unterbringung nach Paragraf 46 sei "das schärfste im deutschen Strafrecht". Denn das sei ein Freiheitsentzug ohne zeitliche Befristung. Sein Mandant habe zudem "nie eine reale Person bedroht".

Das Gericht folgte dieser Auffassung. Für die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik während des Verfahrens erhält er eine Entschädigung. Der Staat können niemanden wegsperren, "nur weil er nervt oder Ärger macht", so die Richterin. Gleichzeitig sei der Inhalt der Mail "widerlich" und "scheußlich". Von dem Angeklagten gehe wohl keine Gefahr eines Anschlags aus, aber eine "absolute Sicherheit" gebe es nicht. "In diesem Verfahren kann man wirklich verschiedener Meinung sein", so die Richterin. (cw)

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