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Sachsen

Liebich soll Haftstrafe in Chemnitzer Frauen-JVA antreten

Neonazi Marla-Svenja Liebich muss nach einer Verurteilung wegen Volksverhetzung und anderer Delikte in Haft.


Dunkle Wolken über dem Frauengefängnis in Chemnitz (Bild: gravitat-OFF / flickr)

  • 19. August 2025, 10:20h 2 Min.

Nach der Verurteilung wegen Rechtsextremismus soll Marla-Svenja Liebich die Haft im Chemnitzer Frauengefängnis antreten. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volks­verhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision. Das Urteil ist rechtskräftig.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Halle Liebich zur Vollstreckung der Strafe in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz geladen. Ausschlaggebend dafür sei Liebichs Wohnort, der in Sachsen liege, erklärte ein Sprecher. Für die Entscheidung ob Männer- oder Frauengefängnis sei zunächst das eingetragene Geschlecht maßgeblich. Das weitere Vorgehen, wo die betroffenen Personen endgültig untergebracht werden, obliege nun der JVA. 

Ein genaues Datum für den Haftantritt wurde nicht genannt. In der Regel müssten sich die Betroffenen binnen zwei Wochen vorstellen, hieß es.

Liebich bezeichnete queere Menschen als "Parasiten dieser Gesellschaft"

Liebich war jahrelang als Neonazi aus Halle berüchtigt und trat immer wieder mit Aktionen in Erscheinung, etwa mit Demonstrationen gegen CSDs. 2022 störte Liebich etwa den CSD Halle und sagte laut einem Bericht zu den Teilnehmenden: "Ihr seid Parasiten dieser Gesellschaft"  (queer.de berichtete). Außerdem warnte Liebich laut "Spiegel" (Bezahlartikel) vor "Transfaschismus".

So war es überraschend, dass Liebich Ende 2024 nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes den Geschlechtseintrag ändern ließ und sich fortan als trans Person präsentierte (queer.de berichtete). Der Jurist Christian Rath bezeichnete die Änderung des Geschlechtseintrags in einem "taz"-Beitrag als "missbräuchlich" sowie als "reine Provokation": "Wer das Geschlecht nur zu Provokationszwecken ändert, wird im Strafvollzug voraussichtlich weiter als Mann behandelt." (dpa/cw)

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