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Verurteilung

Mann legte Feuer im Asylunterkunft – aus Angst, für schwul gehalten zu werden

Ein 29-jähriger Marokkaner muss in Haft, weil er in seiner Geflüchtetenunterkunft Feuer gelegt hatte. Vor Gericht berichtete er von sexuellen Übergriffen und seiner Angst, dass man ihn als homosexuell abstempeln könnte.


Das Landgericht Ellwangen verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe (Bild: Roland Knobloch / wikipedia)

  • 21. August 2025, 13:56h 2 Min.

Das Landgericht Ellwangen hat laut der "Schwäbischen Post" (Bezahlartikel) einen 29-jährigen Marokkaner zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, weil er in einem Asylbewerberheim in der Kleinstadt Gerabronn, in dem er lebte, Feuer gelegt hatte. Der Mann habe damit aus Angst, für schwul gehalten zu werden, versucht, sich selbst umzubringen.

Die Tat hatte sich am 22. Februar diesen Jahres ereignet. Der Angeklagte hatte seine Matratze und Kleider mit einem Feuerzeug angezündet, die Flammen griffen dann auf das Gebäude über. In der Unterkunft im Landkreis Schwäbisch Hall hatten insgesamt 26 Menschen gewohnt. Einige von ihnen erlitten wegen des Feuers leichte Rauchvergiftungen, der Schaden betrug 220.000 Euro.

Täter ist geständig

Im Verfahren erklärte der Angeklagte, er habe vor der Tat erfolglos versucht, sich mit einem Messer das Leben zu nehmen. Als die Flammen dann nach seiner Brandstiftung größer wurden, habe er nicht verbrennen wollen und sei deshalb aus seinem Zimmer geflohen – er erlitt leichte Verletzungen. Der Mann stellte sich der Polizei und gab die Tat zu.

Seine Tat begründete der Marokkaner damit, dass er Ärger mit anderen Bewohnern im Heim gehabt habe, die ihn fortwährend sexuell belästigt hätten. Er habe Angst gehabt, als schwul abgestempelt zu werden, sei dies aber nicht. Mit diesem Problem wandte er sich einen Tag vor der Tat an eine Sozialarbeiterin, die ihm aber gesagt habe, dass es Zeit brauche, bis ein Platz in einer anderen Unterkunft gefunden werden könne.

Vom eigenen Großvater vergewaltigt

Ein psychologischer Sachverständiger attestierte dem Täter im Verfahren eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Sein Lebensweg sei schwer gewesen: Demnach sei er in ärmlichen Verhältnissen in Cassablanca aufgewachsen, durch seinen eigenen Großvater vergewaltigt worden, habe keinen Anschluss in der Arbeitswelt gefunden und unter Drogen- und Medikamentenmissbrauch gelitten. Seine Steuerungsfähigkeit könne daher bei der Tat eingeschränkt gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Verteidigung zweieinhalb Jahre. Der Richter erklärte, es habe weder geklärt werden können, ob der Angeklagte noch einmal eine solche Tat begehen könne noch ob er eine herabgesetzte Schuldfähigkeit habe.

Da der Asylantrag des Mannes bereits abgelehnt wurde, könnte er nach Verbüßen der Hälfte seiner Haftzeit nach Marokko abgeschoben werden. Auf Homosexualität steht in den nordafrikanischen Land eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. (cw)