Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?54836

Teil 1

Unerhörtes und Unbekanntes von Karl Heinrich Ulrichs: Die Grundlagen seiner Forschungen

Heute vor genau 200 Jahren – am 28. August 1825 – wurde der weltweit erste Schwulenaktivist Karl Heinrich Ulrichs geboren. Wir stellen sein Leben und Werk in vier Folgen vor.


Karl Heinrich Ulrichs (1825-1895) war ein Intellektueller seiner Zeit (Bild: wikipedia)

Karl Heinrich Ulrichs (1825-1895) fasziniert Historiker*innen bis heute. Er war die erste Person des öffentlichen Lebens, die öffentlich und selbstbewusst als Homosexueller auftrat, und einer der ersten bekannten Vorkämpfer für die rechtliche Gleichstellung Homosexueller. Er schuf eine eigene Terminologie mit vielen neuen Begriffen, in der er homosexuelle Männer als "Urninge" bezeichnete. Diese Terminologie wurde über längere Zeit von vielen übernommen. Ich werde nachfolgend jedoch in der heutigen Terminologie bleiben und von Schwulen, Lesben und Homosexuellen schreiben.

In den letzten Jahrzehnten sind mehrere wichtige Bücher über Ulrichs und Neuausgaben seiner Schriften erschienen, wobei vor allem der Männerschwarm Verlag (gegründet 1992 in Hamburg, seit 2018 Teil der Salzgeber Buchverlage in Berlin) sehr engagiert war und ist. Neben dem verdienstvollen Reprint aller zwölf Schriften seiner Reihe "Forschungen über das Räthsel der mannmännlichen Liebe" (1994) möchte ich vor allem Hubert Kennedys Biografie "Karl Heinrich Ulrichs. Leben und Werk" (2., überarbeitete Auflage 2001) nennen, auf die ich noch mehrfach verweisen werde. Meine Artikelserie ist in erster Linie als eine Ergänzung zu Kennedys Buch zu verstehen. Mein Ziel ist es jedoch nicht, eine Hommage an Ulrichs zu schreiben, auch wenn er sie zweifelsfrei verdient hätte, und auch nicht, einen Überblick über die aktuell verfügbare Literatur zu Leben und Werk zu liefern.

In allen vier Folgen werde ich Ulrichs zwölf Schriften seiner "Forschungen über das Räthsel der mannmännlichen Liebe" zitieren und verlinken. Die Schriften zitiere ich anhand von Ulrichs vorgenommen römischen Zählung und ergänze nach dem Doppelpunkt die entsprechende Seitenzahl. In der zweiten Folge gehe ich noch ausführlich auf diese Schriftenreihe ein.

Unbekannte Quellen – als eine Art ergänzender digitaler Faktencheck

Diese Artikelserie soll in erster Linie als eine Art digitaler Faktencheck auf online verfügbare und zum Teil bisher in der schwulen Geschichtsforschung unbekannte Quellen zu Karl Heinrich Ulrichs hinweisen. Das bezieht sich vor allem auf verlinkte Quellen in der zweiten bis vierten Folge.

Die wichtigen Ulrichs-Biographien von Hubert Kennedy und Volkmar Sigusch wurden vor einem Vierteljahrhundert geschrieben. Seit dieser Zeit sind viele Zeitungen und Bücher in digitalisierter Form zugänglich geworden, die in der Ulrichs-Forschung bisher unberücksichtigt geblieben sind. Ulrichs hat es den heute Forschenden nicht immer leicht gemacht: Beim Zitieren aus Zeitungen nennt er manchmal kein Datum oder gibt nur an, aus "einer österreichischen Zeitung" zu zitieren. Heute sind viele Namen und Zitate über eine Volltextrecherche auch dann recherchierbar, wenn die Zeitung und das Datum nicht bekannt sind oder falsch angegeben wurden. Ein Beispiel: Ulrichs (VII: 30) weist auf einen Artikel im "Literaturblatt" vom 4. Juni 1834 hin, in dem es heißt, "weibliche Seelen in männlichen Körpern" würden andere anziehend oder abstoßend finden. Durch eine Google-Suche habe ich diesen Artikel gefunden, allerdings in einer fünf Tage später erschienenen Nummer des "Literatur-Blatts" vom 9. Juni 1834 (S. 233-236, Zitat S. 236).

Ein anderes Beispiel ist das erst seit einigen Jahren online verfügbare "Börsenblatt für den deutschen Buchhandel". Bei den mehr als 20 darin gefundenen Texten über Ulrichs und seine Schriften handelt es sich nicht nur um erwartbare Werbung für seine Schriften, sondern am 5. und 8. Dezember 1873 suchte Ulrichs hier auch nach einem Verleger für ein geplantes Buch mit scherzhaften Epigrammen. Schon 13 Monate später – im Januar 1875 – konnte sein Buch "Auf Bienchens Flügeln. Ein Flug um den Erdball in Epigrammen und poetischen Bildern" in einem Leipziger Verlag erscheinen. Ein Reprint von 2017 (s. a. Kennedy, S. 290, 390) zeigt auf, wie viel diese Epigramme über Ulrichs' Interessen und politische Einstellungen verraten.

In das vom Historiker Bernd-Ulrich Hergemöller herausgegebene biografische Lexikon "Mann für Mann" (2010) wurden Einträge zu 16 Männern aufgenommen, bei denen Ulrichs' Schriften als einzige Quelle angegeben wurde, was – ganz unabhängig von Ulrichs – nicht unproblematisch ist. Auch zu diesen manchmal nur vagen Angaben Ulrichs' habe ich recherchiert und kann nun zu Karl Forstner (S. 343), Frosch (S. 370), Hofer (S. 560), Joseph Kraft (S. 691) und Bruder Marinus (S. 791) in der dritten Folge dieser Artikelserie ergänzende Informationen beisteuern.

Wie alles begann...

Ab dem Sommer 1862 engagierte sich Ulrichs für Homosexuelle. er Auslöser dafür bleibt bis heute unklar. Vielleicht war es eine Debatte über Homosexualität, die der Politiker Johann Baptist von Schweitzer 1862 in der sozialdemokratischen Bewegung auslöste (s. dazu meinen queer.de-Artikel über Schweitzer). Vielleicht führte auch eine strafrechtliche Verfolgung gegen ihn selbst zu seinem Engagement. Die Staatsanwaltschaft Celle hatte schon seit 1859 Hinweise auf seine Homosexualität und prüfte deshalb, ob er trotzdem weiterhin den Titel "Amtsassessor" tragen durfte (Kennedy, S. 54-56, 75).

Ulrichs war "im Lauf der Jahre noch in andere Gerichtsverfahren verwickelt (…), die er nicht erwähnt" (Kennedy, S. 107). Dazu gehörte ein Ermittlungsverfahren, über dessen Anlass nichts bekannt ist und das dazu führte, dass Ulrichs am 21. November 1863 "wegen Versuchs der widernatürlichen Unzucht" steckbrieflich gesucht wurde ("Amtsblatt der freien Stadt Frankfurt", Jg. 1863, S. 966). Trotz der falschen Namensangabe "Carl Anton Ulrichs" handelt es sich eindeutig um den späteren Homosexuellen-Aktivisten, was durch die Personenbeschreibung, den Herkunftsort Burgdorf im Königreich Hannover und die Erwähnung, dass er "angeblich Amtsassessor außer Dienst" sei, ausreichend deutlich wird. Dass ihn ein Frankfurter Richter Ende 1863 zur Fahndung ausschrieb, steht vielleicht im Zusammenhang damit, dass Ulrichs im Frühjahr 1863 eine Liebesaffäre mit einem Husaren hatte, der wohl aus einem Vorort von Frankfurt stammte (Kennedy, S. 92). Der Steckbrief wird hiermit erstmals im Rahmen der schwulen Geschichtsforschung veröffentlicht.


Ulrichs wird wegen "Versuchs der widernatürlichen Unzucht" steckbrieflich gesucht

Um seinen emanzipatorischen Forderungen Ausdruck zu verleihen, verwies Ulrichs regelmäßig auf juristische, medizinische und sonstige Literatur, die den Schwerpunkt dieser ersten Folge bildet. Die wichtigsten der von ihm genannten bzw. zitierten Veröffentlichungen sind heute online verfügbar und können verdeutlichen, welche Quellen ihm zur Verfügung standen, wie sie seine Weltsicht prägten und sein Handeln bestimmten. Dabei sollen ganz bewusst nicht die Werke selbst im Vordergrund stehen, sondern wie Ulrichs sie bewertete und für seine emanzipatorischen Bestrebungen verwendete. Wie in den anderen Kapiteln habe ich auch hier die Einträge chronologisch aufgeführt – nach den Ausgaben, die Ulrichs verwendete.


Seine juristischen Grundlagen

Ulrichs war studierter Jurist. Um seine Forderungen nach Straffreiheit zu begründen, verwies er erwartbar auf die Werke von Strafrechtsreformern, auch wenn diese wie Cesare Beccaria, Johann Jakob Cella und Karl von Grolman schon im 18. Jahrhundert publiziert hatten.

Zunächst möchte ich aber die rechtliche Ausgangssituation darstellen, aus der heraus Ulrichs schwulenpolitisch aktiv wurde: Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts wurde in den deutschen Ländern im Zuge der Aufklärung von der Todesstrafe für Homosexuelle abgesehen. Auch das "Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten" (1794, 4. Band, S. 1328-1329, mit §§ 1069-1072) sah nun "nur noch" mehrjährige Gefängnisstrafen vor. Außerhalb Preußens stellte sich die Situation unterschiedlich dar: Das "Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern" (1813) verzichtete auf eine Bestrafung. Auch nach den Strafgesetzbüchern, die in den Jahren 1839 und 1840 in den Königreichen Hannover und Württemberg und im Herzogtum Braunschweig eingeführt wurden, waren homosexuelle Handlungen mit Einschränkungen grundsätzlich erlaubt. Das später folgende "Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten" (1851, S. 49, mit § 143) galt für die Dauer von knapp 20 Jahren, bis es vom "Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund" (1870, S. 209-210, mit § 175) abgelöst wurde. Schon ein Jahr später trat das "Reichsstrafgesetzbuch" (1871, S. 138-139, mit § 175) in Kraft. Damit gab es in Bayern seit 1813 nach Jahrzehnten erstmals wieder eine Strafverfolgung Homosexueller. Dieses Reichsstrafgesetzbuch (1871) ist der direkte Vorläufer des heute gültigen deutschen Strafgesetzbuches (StGB), aus dem der § 175 im Jahr 1994 endgültig gestrichen wurde.

Ulrichs' Einschätzung der rechtlichen Situation

Als Jurist kannte sich Ulrichs in der Gesetzgebung der deutschsprachigen und anderer Länder (XII: 98-99) sehr gut aus. Die Straffreiheit in Bayern hob er mehrfach hervor und bezeichnete sie als "völlig correct" (I: 9) und gerecht (III: 17). Ulrichs zitierte (VII: 44) aus den "Anmerkungen zum Strafgesezbuche für das Königreich Baiern. Nach den Protokollen des königlichen geheimen Raths" (1813, Zweiter Band, S. 59-60) mit Bezug auf homosexuelle Handlungen: "Solange der Mensch durch unzüchtige Handlungen nur (…) die Gebote der Moral überschreitet, ohne die Rechte eines andern dadurch zu verletzen, ist (…) im gegenwärtigen Gesezbuche nichts bestimmt worden." Ulrichs vertrat im Anschluss an aufklärerische und frühliberale Strafrechtstheorien die Auffassung, dass ein Staat einvernehmliche homosexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen gar nicht verbieten dürfe und dass Moral nicht ins Strafgesetzbuch gehöre. Die Straffreiheit in Bayern gab Ulrichs Hoffnungen auf entsprechende Reformen auch in anderen deutschen Ländern. 1871 musste Ulrichs jedoch miterleben, wie mit dem neuen Reichsstrafgesetzbuch die Strafbarkeit auch in Bayern wieder eingeführt wurde. Er verwies (XII: 79) auf einen Beitrag im "Württembergischen Gerichtsblatt" (Bd. 10, 1875, S. 346), wonach das neue Strafrecht nun leider auch in Bayern "in seiner schreiendsten Auslegung vollstreckt" werde. Ein Jahr vor der Einführung des Reichsstrafgesetzbuchs – im März 1870 – hatte Ulrichs seine Schrift "Araxes" (XI: 3-40) veröffentlicht, die vom geplanten "Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund" (1870) handelte. Auch dieses Gesetz hatte er nicht verhindern können. Wie er gegen das Homosexuellen-Strafrecht kämpfte, werde ich in der nächsten Folge aufzeigen.


Drei Juristen, die mit ihren Werken Ulrichs beeinflussten: Cesare Beccaria, Wilhelm Stieber und Anselm von Feuerbach

Cesare Beccaria (1764)

Cesare Beccaria (1738-1794) war ein italienischer Rechtsphilosoph und Strafrechtsreformer im Zeitalter der Aufklärung. Er wurde berühmt durch sein Werk "Dei delitti e delle pene" ("Von den Verbrechen und Strafen", 1764). Es bleibt für mich unklar, warum Ulrichs (II. S. 25. III: 1, 19. X: 11-12. S. a. VI: 8) – angesichts seines Zielpublikums – nur aus dem italienischen Original und nicht aus einer der vortrefflichen deutschen Übersetzungen zitiert, die er bestimmt ebenfalls kannte. Deutlich spürbar ist Ulrichs' tiefer Respekt vor "dem edlen Verfechter der Menschenrechte gegen die Grausamkeit früherer Strafen". Ulrichs konnte sich mit Beccaria identifizieren, weil auch dieser sich mit "den bestehenden Gesetzen in Widerspruch" befunden habe und – wie er selbst auch – ein "einsam Kämpfende[r]" gewesen sei (Ulrichs muss bei seiner zweiten Einschätzung – Beccaria sei ein "einsam Kämpfender" gewesen – widersprochen werden, weil Beccaria unter aufklärerischen Rechts- und Staatstheoretikern auf viel Zustimmung traf).

An dieser Stelle möchte ich auf meinen queer.de-Artikel zu dem sächsischen Juristen Karl Ferdinand Hommel verweisen, der ebenfalls ein Strafrechtsreformer war und Beccarias Werk unter dem Titel "Des Herren Marquis von Beccaria unsterbliches Werk von Verbrechen und Strafen" (1778) in die deutsche Sprache übersetzte. Hommel erklärt darin in einer eigenen Fußnote (S. 159, 165-167), Homosexualität (von ihm als "Sodomiterey" bezeichnet) sei "Unflath, Schmuz, Unanständigkeit, die Schande bringet, aber kein Verbrechen, weil es niemanden das Seinige entziehet, und nicht aus betrügerischen boshaften Herzen entspringet, noch die bürgerliche Geselschaft zerrüttet".

Johann Jakob Cella (1787)

Zu den wichtigsten Werken des deutschen Juristen Johann Jakob Cella (1756-1820) gehört das Buch "Verbrechen und Strafe in Unzuchtsfällen" (1787), das auch ein Kapitel "Von der Knabenschänderei" (S. 35-40, 62-70) beinhaltet. (Der Ausdruck "Knabenschänderei" wurde damals als Bezeichnung für mannmännliche Homosexualität allgemein verwendet, unabhängig vom Alter der Beteiligten.). Cella lehnte gleichgeschlechtliches Sexualverhalten stark ab. Ulrichs (XII: 43, 67, 74, 85) "zitiert" sinngemäß aus den Seiten 38-39 dieses Buches, wo sich Cella wünscht, dass, wenn überhaupt eingeschritten werden müsse, dies so geschehen solle, dass kein Ärgernis entstehe. Die Polizei solle auch nicht Kinder und Hausangestellte zu Spionen machen und so für Denunziationen und Misstrauen sorgen. Ulrichs kritisiert, dass Cella keine Altersgrenzen für seine juristischen Überlegungen benennt.

Karl von Grolman (1798)

Von dem hessischen Juristen und späteren Ministerpräsidenten des Großherzogtums Hessen Karl von Grolman (1775-1829) stammt das Buch "Grundsätze der Criminalrechtswissenschaft" (1. Auflage 1798). Das hier enthaltene Kapitel über "Unnatürliche Fleischesverbrechen" (S. 365-367) bzw. "Sodomie" handelt von Sex mit Tieren, Sex zwischen Männern, Analverkehr mit Frauen und Onanie. (Sex zwischen Frauen war für Grolman nicht vorstellbar.) Durch diese "Verbrechen" werde nur dann "in die Rechte Anderer" eingegriffen, wenn "daraus ein öffentliches Aergerniß entsteht", was jedoch verhindert werden solle. Der Blick auf die ersten beiden genannten Straftaten habe sich jedoch in neuerer Zeit (seit der Aufklärung) verändert. Aus diesem Grund spricht sich Grolman gegen die Todesstrafe für diese Delikte und stattdessen für eine sechs- bis zehnjährige Haftstrafe aus. Ulrichs (IV: 25, 31-32. VII: 45, 121. XII: 43, 86) schrieb mit Bezug auf Grolman, dass erst das Einschreiten gegen die Homosexuellen das öffentliche Ärgernis schaffe, das durch das Gesetz doch verhindert werden solle.

Konrad Franz Roßhirt (1821)

Der Rechtswissenschaftler Konrad Franz Roßhirt schrieb in seinem "Lehrbuch des Criminalrechts" (1821) auch einige Sätze "Von der widernatürlichen Unzucht" (S. 294-295). Roßhirt beginnt diesen Abschnitt mit dem Kommentar, dass es "schauderhaft und unbelohnend" sei, solche Triebe kennen zu lernen. Ulrichs kritisiert diese Aussage Roßhirts mehrfach (VII: 17-18, 23. IX: 75. X: 22. XII: 43), die ihn offensichtlich getriggert haben. Außerdem zitierte Ulrichs (VI: 31) Roßhirt mit dem Satz, dass es "zweifelhaft" sei, ob der Gesetzgeber mit Strafen überhaupt etwas erreichen könne.

Wilhelm Stieber (1846/1860)

Wilhelm Stieber (1818-1882) war Jurist, Autor, preußischer Polizeidirektor und Geheimer Regierungsrat. Trotz Stiebers tiefsitzender Homophobie, die in zwei Büchern zum Ausdruck kommt, versuchte Ulrichs ihn zu vereinnahmen. In Stiebers Buch "Die Prostitution in Berlin und ihre Opfer" (1846, S. 209-210, hier S. 209) steht: Die "Päderastie" (= Homosexualität) sei "ein Laster, welches, wenn es in seiner gegenwärtigen Entwickelung noch einige Zeit fortfährt, fast anfangen wird auf Duldung Anspruch zu machen". Ulrichs (XII: 38) zitiert Stieber sinnentstellend, wenn er aus dieser Stelle herausliest, dass den Berliner Homosexuellen "eine gewisse Duldung zu Theil" werde. In Stiebers Werk "Practisches Lehrbuch der Criminal-Polizei" (1860, S. 85-87, hier S. 86) steht über Homosexuelle: "Es giebt sogar ganz geistreiche, talentvolle und hochgestellte Männer von gutmüthigem, sogar edlem Charakter, welche diesem traurigen Laster erlegen sind." Ulrichs (XI: 9-10) zitiert diesen Satz sinngemäß. Außerdem weist Ulrichs darauf hin, dass die Vorurteile gegenüber Homosexuellen so verwurzelt seien, dass "selbst wissenschaftlich gebildete Männer, wie der preußische Polizeidirector Dr. Stieber, ganz überrascht sind, das Gegentheil zu finden". Wollte Ulrichs damit den (falschen) Eindruck erwecken, als sei Stieber gegenüber Homosexuellen aufgeschlossen? Zumindest klingen auch die Vorbehalte von Stieber gegenüber Homosexuellen deutlich an.

Anselm von Feuerbach (1847)

Der Rechtsgelehrte und Kriminalist Anselm Ritter von Feuerbach (1775-1833) gilt als Begründer der modernen deutschen Strafrechtslehre und war der Schöpfer des bayerischen Strafgesetzbuches von 1813, das auf eine Strafverfolgung homosexueller Männer verzichtete. In seinem "Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts" (1801, hier Ausgabe von 1847, S. 738-741) behandelt er auch die gleichgeschlechtliche Sexualität bzw. die "Sodomie im weiteren Sinne". (Das Buch ist heute auch wegen der vielen Fußnoten des Herausgebers Carl Joseph Anton Mittermaier über Feuerbach von Interesse.) Ulrichs (VI: 22-24, 29-30. VII: 44, 107, 124) zitiert und kritisiert Feuerbach (anhand der Ausgabe von 1847), aber interessanterweise Feuerbachs Kapitel 467 und 470 (hier als §§ bezeichnet), nicht auf das eigentlich thematisch einschlägige Kapitel 468. Feuerbachs Einfluss auf die Entkriminalisierung der Homosexualität in Bayern bleibt bei Ulrichs unerwähnt.


Seine medizinischen Grundlagen

Ulrichs lebte in einer Zeit, in der Homosexualität nicht mehr die Monopolmaterie von Theologen und Juristen war. Der Blick auf Homosexuelle veränderte sich und sie wurden nicht nur als Kriminelle, sondern auch als Kranke angesehen, die keine Bestrafung, sondern Mitleid bzw. "Heilung" verdienten. Für viele bedeutete eine solche Sichtweise damals eine Öffnung des Blickwinkels und einen gewissen Fortschritt – für andere war dies nur eine Transformation von Vorurteilen.

Den pathologisierenden Blick auf Homosexuelle lehnte Ulrichs ab und es verwundert nicht, dass er deshalb auch viele Mediziner und ihre Ansichten ablehnte: "Meine wissenschaftlichen Gegner sind meist Irrenärzte. So z. B. Westphal, v. Krafft-Ebing, Stark" (XII: 96). Einige zeitgenössische Ärzte mit ihren Veröffentlichungen und Ulrichs' Einstellungen ihnen gegenüber sollen nachfolgend etwas näher vorgestellt werden. Einige wichtige Werke der frühen Sexualwissenschaft erschienen erst, als Ulrichs schwulenpolitisch nicht mehr aktiv war, wie Richard von Krafft-Ebings "Psychopathia sexualis" (1886) und Albert Molls "Die konträre Sexualempfindung" (1891).


Drei Mediziner, die mit ihren Werken Ulrichs beeinflussten: Adolph Henke, Johann Ludwig Casper und Auguste Ambroise Tardieu

Adolph Henke (1829)

Adolph Henke setzte sich in seinem "Lehrbuch der gerichtlichen Medicin" (1829) auch mit "Päderastie" und lesbischer Liebe auseinander (S. 137-138). Für Ulrichs war Henke zwar eine medizinische Autorität (VII:. 29), aber es waren nicht diese beiden Absätze, auf die Ulrichs einging (VI: S. 20. VII: 10, 30, 107, 124. XI: 10), sondern Henkes Kapitel über "Zwitter", "männliche" Frauen und "weibliche" Männer (S. 113-114). Durch sie sah Ulrichs seine Annahmen über Homosexuelle als bestätigt an.

Johann Ludwig Casper (1852/1863/1864)

Der Rechtsmediziner Johann Ludwig Casper (1796-1864) ist der von Ulrichs am meisten zitierte Mediziner. Er bezieht sich auf drei Veröffentlichungen Caspers zur Homosexualität: sein Aufsatz "Ueber Nothzucht und Päderastie und deren Ermittelung Seitens des Gerichtsarztes" (in: "Vierteljahrsschrift für gerichtliche und öffentliche Medicin", Jg. 1852, S. 21-78) sowie die beiden Buchkapitel "Zur Lehre von der Päderastie" (in: "Clinische Novellen zur gerichtlichen Medicin", 1863, S. 33-52) und "Streitige widernatürliche Unzucht" in seinem "Practischen Handbuch der gerichtlichen Medicin" (1856, hier in der von Ulrichs zitierten 4. Auflage von 1864, S. 161-179).

Ulrichs zitiert sehr oft kommentarlos aus diesen drei Veröffentlichungen Caspers. Er verweist mehrfach auf Caspers in allen drei Veröffentlichungen (Vierteljahrsschrift, S. 62; Novellen, S. 34; Handbuch, S. 164) geäußerte Ansicht, dass bei vielen der homosexuellen Männer ihre Orientierung angeboren sei (IV:36; VII: 31-32; VIII: 29-30; IX:31-32; XII: S. 2). Ulrichs ging in seinen Schriften mehrfach auf den Analverkehr unter Männern ein, die deutliche Sprache Caspers zu diesem Thema war ihm jedoch zuwider. Caspers Passage über den "After" zitierte er daher genauso wenig wie seine wertenden Worte über diese "ekelhaften" Vermischungen (= Analverkehr) (IV: 9). Ebenso wie bei Tardieu (s. u.) sah Ulrichs hier auch bei Casper eine Schamverletzung (V: 4). Für Ulrichs war das Thema bei beiden offenbar überbetont, weil seiner Meinung nach Analverkehr nur in den "wenigsten Fällen" von Homosexuellen ausgeübt werde (VII: 38. S.a. XII: 22).

Richard von Krafft-Ebing (1864/1877)

Von dem Psychiater und Rechtsmediziner Richard von Krafft-Ebing (1840-1902), der später durch seine "Psychopathia sexualis" berühmt wurde, zitiert Ulrichs den frühen Aufsatz "Die Sinnestäuschungen und ihre Bedeutung für die gerichtliche Psychologie" (in: "Friedreich's Blätter für gerichtliche Medicin und Sanitätspolizei", Jg. 1864, S. 243-277, hier S. 244-245). Auch wenn sich Krafft-Ebing darin gar nicht über Homosexualität äußerte, scheinen seine Zeilen Ulrichs positiv angesprochen zu haben. Er "zitiert" mehrfach frei aus diesem Aufsatz (III: 7. VIII: 3, 74. IX: 46, 73-74) und bezeichnet Krafft-Ebing indirekt als einen der "edleren" unter den Heterosexuellen (III: 26-27). Schon seit den 1860er Jahren hatte Ulrichs ihm seine Broschüren zugeschickt.

Ein Brief Krafft-Ebings an Ulrichs vom 29. Januar 1879 wurde von Ulrichs zitiert (XII: 92): "(…) die Kenntniß Ihrer Schriften [über mannmännliche Liebe] allein war es, was mich veranlaßte zum Studium in diesem hochwichtigen Gebiet (…)." Krafft-Ebing nannte als Beispiel seinen Aufsatz "Über gewisse Anomalien des Geschlechtstriebs (…)" (in: "Archiv für Psychiatrie und Nervenkrankheiten", Jg. 1877, S. 291-312). Trotz Krafft-Ebings Aufgeschlossenheit bezeichnete ihn Ulrichs als einen "wissenschaftlichen Gegner", weil Krafft-Ebing seine Beobachtungen nur an kranken Homosexuellen gemacht und gesunde Homosexuelle wohl "nie gesehen" habe (XII: 96). Ulrichs blieb aber lange mit ihm in Verbindung, und als er sich aus dem Exil heraus für eine Begnadigung des wegen Homosexualität inhaftierten Schweizers Jakob Rudolf Forster einsetzte, verwies er auf die zweite Auflage von Krafft-Ebings "Lehrbuch für gerichtliche Psychopathologie" von 1881 (Kennedy, S. 327-329).

Aufgrund von Krafft-Ebings Brief vom 29. Januar 1879 kann man davon ausgehen, dass Ulrichs' Schriften einer der Anlässe für die Abfassung von Krafft-Ebings "Psychopathia sexualis" (1886) waren. Dieses Buch ist sein bekanntestes Werk und ein Standardwerk der frühen Sexualwissenschaft. Es erschien zu einem Zeitpunkt, als Ulrichs nicht mehr schwulenpolitisch aktiv war. Er war nach Italien gezogen und gab dort mit dem Ziel der Wiederbelebung der lateinischen Sprache die Zeitschrift "Alaudae" (deutsch: "Lerchen") heraus. Kennedy (S. 361-369) schildert, wie sich in den Beiträgen dieser Zeitschrift auch das Verhältnis der beiden Männer widerspiegelt.

Eduard Reich (1866)

Von dem Arzt Eduard Reich (1836-1919) erschien das Buch "Ueber Unsittlichkeit. Hygienische und politisch-moralische Studien" (1866) mit einem recht langen Abschnitt über "Knaben-Schändung oder Päderastie" (S. 82-97), wobei erwähnt sei, dass diese Bezeichnungen damals für männliche Homosexualität allgemein standen, unabhängig vom Alter der Beteiligten. Ulrichs (VIII: 3637;, s.a. IX: 37-38) wandte sich scharf gegen Reichs unsachliche Diffamierung der Homosexuellen. Ulrichs zitiert Reich weitgehend korrekt wie bei dessen Behauptung, dass Homosexuelle den "Verstand verloren" hätten, in ein "Tollhaus gehören" (Reich, S. 82) und "öffentlich und hart" bestraft werden sollten (Reich, S. 93).

Auguste Ambroise Tardieu (1860)

Von dem französischen Rechtsmediziner Auguste Ambroise Tardieu (1818-1879), für den alle Homosexuellen krank und kriminell waren, erschien in deutscher Übersetzung u. a. die medizinisch-juristische Studie "Die Vergehen gegen die Sittlichkeit in staatsärztlicher Beziehung" (1860) mit einem umfangreichen Kapitel über "Päderastie und Sodomie" (S. 121-186, vor allem S. 143-156), worin er sehr explizit über Analverkehr unter Homosexuellen schrieb. Die Deutlichkeit gehörte in der gerichtsmedizinischen Literatur schon immer dazu, denn ein Hauptfokus dieses Fachgebiets lag und liegt ja auf dem Nachweis von Straftaten, und Tardieu stand in einer langen Reihe von Gerichtsmedizinern die davon ausgingen, Analverkehr an körperlichen Anzeichen nachweisen zu können.

Ulrichs geht recht häufig auf Tardieus Werk ein (IV: 21-22, 25, 56; V: 71-72; VI: 20, 35), bleibt dabei aber ambivalent. Er stimmt Tardieu bei hinsichtlich einiger Angaben zum weiblichen Habitus von Urningen zu und nennt ihn als Gewährsmann für die Situation in Frankreich (V: 24. VII: 112). Gleichzeitig wirft er Tardieu jedoch vor, er sei in Irrtümern gefangen, verletze das Schamgefühl, stachele zur Gewalt auf und triefe von "Gift und Geifer" (IV: 14. V: 4. VII: 126).

Carl Westphal (1869)

Von dem Psychiater und Neurologen Carl Westphal (1833-1890) stammte der Aufsatz "Die conträre Sexualempfindung" (in: "Archiv für Psychiatrie und Nervenkrankheiten", Jg. 1869, S. 73-108), den Ulrichs mehrfach aufgreift (X: 44. XI: 12, 14-15, 33. XII: 91-93). Für Ulrichs nennt diesen Aufsatz "zwar einigermaßen reservirt, darum indeß nicht weniger werthvoll" (XI: 14-15). Nach seiner Auffassung stand Westphal seinem eigenen Standpunkt "sehr nahe", weil er sich für die Abschaffung der Bestrafung der Homosexualität aussprach (XII: 91-92). Einige Seiten später bezeichnete er Westphal aber auch als einen seiner "Gegner", weil dieser Homosexualität für pathologisch hielt (XII: 96). In seinem Aufsatz betont Westphal auf der letzten Seite, dass für Homosexualität die Mediziner zuständig seien, die viele Fälle bearbeiten könnten, wenn "es einmal zur Aufhebung" der Strafbestimmung komme. Auf diesen Satz aufbauend behauptet Ulrichs (X: 44), dass sich Westphal damit "in etwas reservirten Ausdrücken" für eine Legalisierung ausgesprochen habe. Dies ist eine gewagte Interpretation von Ulrichs, die sich zwischen Wunschdenken und optimistischen Grundhaltung bewegt.

Westphal war für Ulrichs auch relevant, weil er einer der Gutachter im Zastrow-Prozess war, der von Juli bis Oktober 1869 stattfand und den ich in der dritten Folge noch ausführlich behandeln werde. Ulrichs erwähnt (X: 23, s.a. IX: 125), Westphal habe Zastrows "Männerliebe unumwunden für angeboren" erklärt.

Das Gutachten der Königlichen wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen (1869)

Fortschrittliche Mediziner lenkten ihre Aufmerksamkeit auch auf die Strafrechtsreform. "Die vielleicht beachtlichste Stellungnahme, die Mediziner im 19. Jahrhundert zur Homosexualität abgaben, stammt von den Mitgliedern der 'Königlichen wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen', einem Beratergremium der preußischen Regierung, das am 24. März 1869 ein Gutachten zu der Frage abgab, ob 'die Unzucht unter Personen männlichen Geschlechts' künftig strafbar oder straffrei sein sollte" (Ausstellungskatalog "Goodbye to Berlin", 1997, S. 32). Anlass war die Erarbeitung des geplanten Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund. Die Deputation kam zu dem Ergebnis, dass sie nicht in der Lage sei, Gründe für ein Verbot zu benennen. In seiner Schriftenreihe bringt Ulrichs längere Zitate aus dem Gutachten (XI: 16. XII: 25-26), aber statt sich zu freuen, weil der Inhalt des Gutachtens seinen Forderungen nach Legalisierung entsprach, kritisierte er nur den im Gutachten verwendeten Begriff der "Unzucht". Leider orientierte sich der Gesetzgeber 1869 nicht an dem von ihm selbst in Auftrag gegebenen Gutachten und hielt weiterhin an der Strafbarkeit fest. Auch die spätere Homosexuellenbewegung hat das Gutachten aufgegriffen (s. Magnus Hirschfelds "Geschlechtskunde", Band 3, 1930; Abdruck des Gutachtens: S. 675-676). Das Gutachten war von einigen der bedeutendsten Mediziner dieser Zeit unterschrieben. Einer von ihnen war der berühmte Mediziner und liberale Politiker Rudolf Virchow (1821-1902).

Durch dieses Gutachten veränderte sich Ulrichs' Blick auf Virchow. Zunächst erwähnte er einige Male einen Brief vom 19. August 1864, den er von Virchow als Reaktion auf die Zusendung einer seiner Schriften bekommen hatte (III. Schrift, IVX f. V: 28. VII: 32). Virchow zeigte sich darin aufgeschlossen, betonte aber, dass durch passiven Analverkehr ein Mann in seiner Würde verletzt werde (V: 44-45. VII: 33-34). Daraufhin kritisierte ihn Ulrichs mehrfach (VII: 129, X: 11, 19, 55) und vermutete sogar fälschlich (VIII: 30, IX: 32), dass er der Autor einer gegen ihn gerichteten Hetzschrift sei (das Pamphlet stammte tatsächlich von dem Würzburger Mediziner Alois Geigel [1829-1887]). Erst als Ulrichs bewusst wurde, dass das Gutachten des Medizinalkollegiums u. a. von Virchow stammte (XII: 26, 91-92), betonte er, dass Virchow seinem eigenen Standpunkt "sehr nahe" stehe.


Seine Grundlagen aus anderen Wissenschaftsbereichen

Ulrichs war ungemein belesen und vielseitig interessiert. Die Liste der Wissenschaftsbereiche, aus denen er Material heranzog, ist lang. Hier ist vor allem die Klassische Philologie zu nennen. Schon zu Ulrichs' Zeit war bekannt, welchen hohen Stellenwert die Päderastie in der griechischen Antike hatte. Um meine Arbeit jedoch nicht ausufern zu lassen, habe ich in dieser Übersicht die Schriften aus der Antike weitgehend ausgeklammert und mich auf die neuzeitliche Sachliteratur beschränkt, die zumindest auch in deutscher Sprache erschienen ist. Als Ergänzung zu der juristischen und medizinischen Literatur möchte ich nur noch fünf weitere Beispiele anführen.

Biologie: Carl Robert Osten-Sacken und zwei schwule Maikäfer (1879)

Gleichgeschlechtliches Sexualverhalten im Tierreich zu dokumentieren hat und hatte für die emanzipatorischen Bestrebungen Homosexueller eine große Bedeutung, weil Gegner*innen mit der Behauptung, dass es Homosexualität im Tierreich nicht gebe, diese als etwas "Unnatürliches" darzustellen versuchten. In seiner letzten Schrift konnte Ulrichs (XII: 22-23, 96) u. a. anhand des Aufsatzes des Entomologen (Insektenkundlers) Carl Robert Osten-Sacken "Ueber einige Fälle von Copula inter mares bei Insecten" (in: "Entomologische Zeitung", Jg. 1879, S. 116-118; s. a. Jg. 1848, S. 160, Jg. 1849, S. 63, und Jg. 1850, S. 327-328) auf gleichgeschlechtliches Sexualverhalten bei zwei männlichen Maikäfern verweisen. Bei der Paarung seien die Käfer jedoch "mit einiger Gewalt" vorgegangen und der bei der Paarung "aktive" Maikäfer sei am nächsten Morgen tot gewesen.


Zwei Maikäfer bei der Paarung (Symbolbild) und die sehr detailreiche Schilderung einer Paarung zweier Maikäfer-Männchen

Was Ulrichs hier anfing zusammenzutragen, wurde von Sexualwissenschaftlern und der späteren Homosexuellenbewegung aufgegriffen. Der Arzt Albert Moll behandelte in seinem Buch "Untersuchungen über die Libido sexualis" (1897, S. 492) auch die von Ulrichs erwähnten Käfer und weitere drei Jahre später veröffentlichte der Entomologe und Sexualwissenschaftler Ferdinand Karsch den Aufsatz "Päderastie und Tribadie bei den Tieren aufgrund der Literatur" (in: "Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen", Jg. 1900, S. 126-160, insbesondere S. 137, 146, 153, 160), in dem er ebenfalls auf Ulrichs und die beiden Käfer einging.

Philosophie: Arthur Schopenhauer (1859)

Der Philosoph Arthur Schopenhauer (1788-1860) hat in der dritten Auflage seines Hauptwerkes "Die Welt als Wille und Vorstellung" (1859, 2. Bd., 3. Auflage, S. 641-649) acht Seiten über "Päderastie" ergänzt. Diese Ausführlichkeit in der Behandlung des Themas war für ein philosophisches Werk außergewöhnlich, aber auch, dass Schopenhauer neben Beispielen aus der Antike auch auch welche aus dem 19. Jahrhundert behandelte. Offenbar interessierte er sich für die "Ursache" von Homosexualität.

Ulrichs (I: X. II: 28, 31-32, 37-38, 44) zitiert mehrfach aus diesem Werk und lobt zunächst, Schopenhauer schreibe von der "mann-männlichen Liebe" mit "nachahmenswerter Gerechtigkeit" (II: X). In einem Abschnitt über "Arthur Schopenhauers Ansicht über den Ursprung urnischer Liebe" schrieb Ulrichs einschränkend (II: 45-54), dass nur seine ersten Gedankengänge richtig bzw. "werthvoll" seien (S. 50), hingegen irre er, wenn er Homosexualität verurteile. Seine Einstellung zu Schopenhauer bringt Ulrichs so auf den Punkt: "Es ist schon hoher Anerkennung werth, daß er [Schopenhauer] bis soweit der Sache auf die Spur gekommen ist" (S. 47). Schopenhauer selbst hatte schon 1859 befürchtet, dass seine Veröffentlichung zu der falschen Annahme führen könne, dass er "die Päderastie in Schutz genommen und anempfohlen" habe, was er als Verleumdung ansah (S. 649).

Zu Schopenhauers Buch und seiner Rezeption durch Autoren wie Ulrichs habe ich vor einigen Jahren einen ausführlichen queer.de-Artikel geschrieben. Schopenhauer beleidigte mit diesem Text Homosexuelle und vertrat krude Vorstellungen. Weil er jedoch Homosexualität auch als Teil der menschlichen Natur ansah, ist es nachvollziehbar, dass sich Ulrichs, wenn auch mit Vorbehalten, auf ihn berief.

Die Queer-Kollekte
Die queere Community braucht eine starke journalistische Stimme – gerade jetzt! Leiste deinen Beitrag, um die Arbeit von queer.de abzusichern.
Jetzt unterstützen!

Sozialwissenschaft: das Lexikon von Ersch-Gruber (1837)

Über die "Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste" (1818-1889) – besser bekannt als "Ersch-Gruber" (nach ihren beiden Herausgebern) – habe ich 2018 hier auf queer.de schon einmal einen Artikel geschrieben. Was mich (wie auch Ulrichs) am meisten interessierte, war dabei der große Hauptartikel über "Päderastie" (9. Teil, 1837, S. 147-189), der mehr als 40 Seiten umfasst. Nach Ulrichs' Urteil (I: 2. S.a. II: S. 17) ist dieser Artikel vorurteilsfrei geschrieben ("recht unbefangen"), eine Einschätzung, der ich voll zustimmen kann. Mit seinen Bezügen auf die Antike wirkt der Artikel stellenweise indirekt legitimierend. Den Forschungsstand zur Antike referiert Ulrichs fast immer unter Bezug auf Ersch-Gruber, oft nur mit Verweis auf den Autor des Artikels, den Altphilologen Moritz Hermann Eduard Meier (1796-1855) (I: XI, 2. II: 3, 17, 26, 31, 44, 50. III: 11. IV, 1, 5, 19. V: 23, 32, 84-85). Meier schreibt u. a. davon, welchen Eindruck Homosexuelle "auf uns" – also seine Zeitgenoss*innen – machten, weshalb Ulrichs ihn als einen aufgeschlossenen Heterosexuellen bezeichnete (der "so unbefangene D." = Dioning = Hetero).


Die Enzyklopädie von Ersch-Gruber erschien über einen Zeitraum von mehr als 70 Jahren (1818-1889)

Antike – Heinrich Hössli: "Eros. Die Männerliebe der Griechen" (1836/1838)

Heinrich Hössli (1784-1864) war ein Schweizer Putzmacher, Tuchhändler und Schriftsteller. Mit seinem Werk "Eros. Die Männerliebe der Griechen" (1. Band: 1836, 2. Band: 1838) schrieb er die erste wichtige Verteidigung der Homosexualität und wurde so zu einem Vorbild für Ulrichs und für die sich später gründende Homosexuellenbewegung. Ulrichs zitiert ihn mehrfach (VI: 4, 11, 21. VII/1: XIV, 94). Spannender sind Ulrichs' Äußerungen darüber, wie er sich mit Hössli verbunden fühlte. Er beschreibt ihn als seinen "Vorgänger im Kampfe" (VI: 2, 18) und zeigt anhand von Zitaten auf, wie "nahe (seine) Gedanken den meinigen oft" gewesen seien (VII/2: XXI). Am 12. Februar 1866 bekam er von einem Schweizer Freund das Werk "Eros" zugeschickt. Er bedauerte, den mittlerweile verstorbenen Hössli nie persönlich kennengelernt zu haben. Ulrichs stellt fest, dass sie beide, ganz unabhängig voneinander, den gleichen Kampf begonnen und vor denselben Herausforderungen gestanden hatten. Hösslis Kampf habe er nun aufgenommen. Neben einer Würdigung erfolgt auch eine kritische Rezension von "Eros", in der er das Werk als "ermüdend weitschweifig" und strukturschwach bezeichnet (VII: 128-130). Kennedy (2001) geht ausführlich auf Heinrich Hössli ein (S. 167-172, 178, 187, 274) und verweist auf den wichtigen Aufsatz von Ferdinand Karsch(-Haack) über über ihn im "Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen" (Jg. 1903, S. 449-556), in dem auch Ulrichs' Kritik an "Eros" thematisiert wird (S. 514-515).


Heinrich Hössli: "Eros. Die Männerliebe der Griechen" (1836/1838), hier in dem verdienstvollen Reprint von 1996

Antike – Aristoteles (1868)

Ulrichs schrieb (IX: S. 32): "Im 'Verein für Psychiatrie und forensische Medicin' in Wien hat am 31. Octob. 1868 der Professor Beer daselbst auf ersterwähnten Ausspruch Caspers hingewiesen, denselben unterstützend durch Aristoteles' Ethik."

Auch mit Ulrichs' Verweisen bleibt dieser Satz kryptisch und unverständlich. Ich bin positiv überrascht, dass ich die Quelle dazu recherchieren konnte: Ulrichs meinte das Protokoll dieses Vereins, das in der "Vierteljahrsschrift für Psychiatrie" (Jg. 1868, S. 240-243, hier S. 241) veröffentlicht worden war. Es geht um einen Vortrag des Mediziners und Professors an der Universität Wien Hermann Hieronymus Beer (1798-1873) über "Päderasten", das preußische Strafgesetz und die Frage, ob die Anlage eines Menschen als "eine Entschuldigung für seine (homosexuellen) Sünden" angesehen werden könne. Hierzu verwies Beer auf den antiken griechischen Universalgelehrten Aristoteles, der der Meinung war, dass sich Neigungen, die auf natürlichen Anlagen beruhten, "außerhalb der sittlichen Schlechtigkeit" bewegten und damit weder unsittlich noch schlecht seien (siehe Aristoteles: "Nikomachische Ethik", Ausgabe von 1863, S. 244-245). Damit können Ulrichs' Angaben wohl erstmals in einen nachvollziehbaren Kontext gestellt werden.

-w-