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Teil 3
Unerhörtes und Unbekanntes von Karl Heinrich Ulrichs: Die Homosexuellen-Skandale
Vor 200 Jahren – am 28. August 1825 – wurde der weltweit erste Schwulenaktivist Karl Heinrich Ulrichs geboren. In der dritten Folge unserer Serie geht es um die Skandale, die er kommentierte und die zum Teil auch sein Leben beeinflussten.

Karl Heinrich Ulrichs (1825-1895) berichtete viel über Homosexuellenskandale
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30. August 2025, 06:33h 27 Min.
Ulrichs berichtete in seinen Schriften regelmäßig über die Skandale seiner Zeit. Seine Texte und auch die Zeitungsmeldungen, auf die sich Ulrichs bezieht, können verdeutlichen, wie negativ die damalige Gesellschaft gegenüber Homosexuellen eingestellt war und wie Homosexuelle gegen ihren Willen mit voller Namensnennung in den Blickpunkt der Zeitungen gezerrt wurden. Diese Skandale waren oft die einzigen Anlässe, die die Zeitungen überhaupt zu Berichten über Homosexualität veranlassten. Homosexuelle Männer wurden meistens darauf reduziert, dass sie gegen das Strafrecht verstießen.
Nachfolgend gehe ich auf mehr als 20 kleinere und größere Skandale ein, die sich durch andere online verfügbare Quellen bestätigen lassen. Sie verdeutlichen die Welt, in der Ulrichs lebte und in der es kaum positive Identifikationsmöglichkeiten gab. Weil es in erster Linie nicht um die Ereignisse selbst geht, sondern darum, welche Bedeutung sie für Ulrichs hatten, bin ich vor allem auf die Skandale eingegangen, die auch Ulrichs ausführlich kommentierte.
Es gab zwei Skandale, die in Ulrichs' Leben eine besondere Rolle spielten. Ab 1862 setzte er sich für homosexuelle Interessen ein. Ulrichs' Biograph Hubert Kennedy ("Karl Heinrich Ulrichs. Leben und Werk", 2. Auflage 2001, S. 75) weist darauf hin: "Das Ereignis, das ihn dazu veranlaßte, war wohl die Tatsache, daß Johann Baptist von Schweitzer (…) unter dem Vorwurf, unsittliche Handlungen begangen zu haben, festgenommen wurde." Ulrichs und der sozialdemokratische Politiker Schweitzer kannten sich vermutlich persönlich. Sieben Jahre später wurde über den Fall des Sexualstraftäters Carl von Zastrow breit diskutiert. Weil sich Zastrow vor Gericht auf Ulrichs bezog und dessen Schriften lobte, wurde Ulrichs indirekt in diesen Skandal mit hineingezogen. Die Ereignisse um Schweitzer und Zastrow werde ich daher ausführlicher behandeln.
Meistens wurde auch der homosexuelle Zusammenhang bestätigt
Viele der von Ulrichs thematisierten Ereignisse habe ich entweder in den von ihm angegebenen oder in anderen Zeitungen bestätigt bekommen, die ebenfalls den homosexuellen Hintergrund erwähnen. Diese Quellen sind wichtig für die schwule Geschichtsforschung, weil nun diese Skandale auf breiterer Basis dokumentiert werden können.
Dazu gehören auch kleinere Skandale: So berichtete Ulrichs (IX: 147) über den 26-jährigen Franz W., der im Juni 1869 verhaftet wurde, nachdem er (veruntreutes) Geld für Sex mit einem Mann ausgegeben hatte (s. "Neues Wiener Tagblatt", 1. Juli 1869). Ulrichs' Hinweis auf die Untersuchung gegen den Pfarrer Römeler (VIII: 20) habe ich in "Der Wächter" (19. März 1869) bestätigt gefunden, seinen Hinweis auf die Verurteilungen von Andreas Neudasti und August Wlach (IV: XI) u. a. in der "Neuen Freien Presse" (28. September 1864). Ulrichs erwähnt (VII: 93), dass sich der württembergische Prinz Friedrich (1754-1816, der spätere König von Württemberg) "unnatürlichen Lastern" hingegeben habe. Der von ihm zitierte Artikel aus der "Neuen Würzburger Zeitung" ist inhaltlich übereinstimmend mit einem Artikel in der "Neuen Freien Presse" (4. März 1868).
Die Hinweise auf einen homosexuellen Hintergrund in den Zeitungen beweisen nicht unbedingt, dass die beschuldigten Männer auch alle homosexuell waren. So wurde der vermutlich heterosexuelle Regierungsrat Seestern-Pauli das Opfer einer Erpressung, weil Erpresser glaubten, ihm Homosexualität vorwerfen zu können.
Manchmal ist Ulrichs für den homosexuellen Kontext die einzige bekannte Quelle
Manche der von Ulrichs erwähnten Skandale lassen sich durch Zeitungsmeldungen zwar bestätigen, diese gehen aber nicht immer auf den homosexuellen Hintergrund ein, wie zum Beispiel bei dem Maler Allard oder dem Bauern Peter Keller (siehe unten). Damit ist Ulrichs, zumindest für diesen Aspekt, die einzige bisher bekannte valide Quelle.
Weitere Beispiele hierfür sind Ulrichs' vage Angaben über einen Pariser "Liebesclub", der nur aus Männern bestanden haben soll (IV: X-XI), was durch einen Artikel in der "Neuen Freien Presse" (25. Oktober 1864) bestätigt wird. Einige Jahre später wurde über zwei junge Männer berichtet, die im Mai 1869 in eleganter Damenkleidung ein Wiener Theater besuchten und von einem Polizisten abgeführt wurden. Das "Neue Wiener Tagblatt" (11. Mai 1869, S. 4', unten Mitte) sah diesen Auftritt im Kontext von Fasching oder einer "Wette", während Ulrichs schrieb (X: 62-63), "[n]ach mir direct gewordner Mitteilung" habe es sich um den "bekannten Trieb der Weiblinge" gehandelt.
Der Priester Jakob Morell (Marell) verging sich über Jahrzehnte an Schülern (1698)
In der Schrift "Enthüllungen über Lehren und Leben der katholischen Geistlichkeit" (1862, S. 40-64) des ehemaligen katholischen Theologen Johann Anton Theiner wird – beruhend auf älteren Berichten – die Untersuchung gegen den Jesuitenpater Jakob Morell im September 1698 geschildert. Morell, Lehrer am Jesuitengymnasium in Augsburg, wurde von der Ordensleitung beschuldigt, sich mehrfach an seinen Schülern vergangen zu haben. Diese Beschuldigungen werden ausführlich und deutlich geschildert. Ein Schüler gab zu Protokoll, Morell habe sich ihm mit "zärtlichen Küssen genähert, habe (…) nach und nach die Knöpfe und Schleifen seiner Unterkleider geöffnet und seine ruchlosen Hände an seine Schamtheile gebracht". Danach habe sich der Pater entblößt, die Vorhänge zugezogen und die "körperliche Vermischung" vollzogen (S. 51). Auch mit einem anderen Schüler soll sich Morell "vermischt" haben. Als jemand anklopfte, "trockneten sie ihre befleckten Körper" ab (S. 53). Ulrichs gibt den Inhalt dieser "Enthüllungen" wieder (IV: 10-11) und weist darauf hin, dass Morell wegen dieser "Liebesverhältnisse" (VIII: 20; IX: 25) leider keinem weltlichen Gericht überantwortet wurde (XII: 29).
Auch in Bernd-Ulrich Hergemöllers biografischem Lexikon "Mann für Mann" (2010, S. 841) wird dieser Fall erwähnt, wo neben einer Stelle bei Ulrichs auch auf das Buch von Karl von Lang eingegangen wird, das Theiner als Quelle nutzte. Die Namensschreibung bei Theiner, Ulrichs und Hergemöller ist jedoch fehlerhaft: Es handelte sich um den Jesuitenpater Jakob Marell (1649-1727), der durch das Verfahren gegen ihn vor allem in der antikatholischen Literatur bekannt wurde. Weil Marell von 1698 "bis zu seinem Tod fast jährlich versetzt wurde, ist von fortdauernden Missbrauchstaten auszugehen" (Wikipedia).
Aus Wollust biss Julius Pellanda andere in die Backen (1713)
Johann Anton Theiner erwähnt in seinen "Enthüllungen über Lehren und Leben der katholischen Geistlichkeit" (1862, S. 73, Fall 31) unter anderem auch, dass 1713 der Magister Julius Pellanda "auf so unbändige Weise mit Knaben sich einließ, daß er aus Wollust sie wie unsinnig in die Backen biß". Als sich Ulrichs auf diese Stelle bezieht, werden aus den Knaben zuerst "die jungen Männer", die von Pellanda "in die Backen" gebissen worden seien (IV: 3), während er an anderen Stellen richtig von "Knaben" spricht (VIII: 54; IX: 55). Ulrichs' erstes, sinnentstellendes "Zitat" über "die jungen Männer" fand Eingang in Hergemöllers biografisches Lexikon "Mann für Mann" (S. 913).
Über einen Berliner Homosexuellen-Prozess (1837)
Den Hinweis in der "Berliner Gerichtszeitung" (12. September 1878, rechte Spalte) kann man sehr leicht überlesen. Hier ist die Rede von einem großen Berliner Prozess im Jahr 1837, der "bis in die höchsten Kreise" hineingereicht habe, und auch vom § 1070 des zu dieser Zeit gültigen "Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten" (1794, S. 1328). Dieser Paragraph behandelt neben strafbaren homosexuellen Handlungen zwar auch sexuelle Handlungen mit Tieren, solche sind jedoch nicht gemeint, wie der Hinweis im Artikel auf "Orgien" in einer Wohnung und mehrere männliche Beschuldigte zeigt. Ulrichs schrieb mit Bezug auf diesen Artikel von einer "großen Untersuchung gegen Urninge" (XII: 87-88).
Diese – nicht ganz so große – Untersuchung ist in der homosexuellen Geschichtsforschung bekannt. Es handelt sich um den Prozess gegen eine Gruppe von Männern um den Berliner Kaufmann Friedrich Wadzeck. Außer Ulrichs erwähnt auch Bismarck ("Gedanken und Erinnerungen". 1898. S. 5-6) diese "unnatürlichen Laster" und es gibt eine Akte zu dem Fall im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin. Manfred Herzer hat darüber den Aufsatz "Wadzeck" veröffentlicht ("Capri". 2005, Nr. 37. S. 2-4. Als PDF S. 1634-1636) und dabei auch auf einige Fehler in Ulrichs' Text hingewiesen.
"Friederike" Blank – ein unersättlicher passiver "Päderast" (1853)
Das, was wir von Süsskind "Friederike" Blank (ca. 1799 – 1853) wissen, wissen wir von dem Kreis-Physikus (Kreisarzt) Hieronymus Fränkel aus dessen Aufsatz "Homo mollis" (in: "Medicinische Zeitung des Vereins für Heilkunde in Preußen", 1853, S. 102-103). Fränkel kannte Blank seit 1844 und hat dessen Leiche 1853 gerichtsärztlich begutachtet. Blank sei, so Fränkel, ein "passiver Päderast" (d. h. jemand, der Analverkehr praktizierte) und "unersättlich" gewesen. Sein Anus sei so erweitert gewesen, dass Fränkel "bequem mit zwei Fingern eingehen konnte". Zu Blanks Lebensgeschichte erzählt Fränkel Folgendes: Ab dem 22. Lebensjahr habe Blank sich "ausschließlich dem männlichen Geschlechte" zugewandt. Eine Erlaubnis, "sich weiblich kleiden und nennen zu dürfen", wurde ihm verwehrt. Als "Friederike Blank" gab er die Verlobung mit einem Handwerker an. Fränkel berichtet von mehreren Gefängnis- bzw. Zuchthausstrafen seit 1846. Blank hatte regelmäßig Männer zum Sex verleitet, die ihn für eine Frau hielten. Dafür legte er sich auf den Bauch und bedeckte mit der Hand seinen Penis. Fränkel ging juristisch gegen Blank vor, als er einen 17-jährigen Schneiderlehrling wegen Tripper behandelte und dieser Sex mit Blank zugab. Obwohl der Aufsatz in einer medizinischen Fachzeitschrift erschien, versuchte Fränkel nicht einmal ansatzweise neutral zu wirken. Fränkel freute sich erkennbar über Blanks Suizid, weil dieser nun keine jungen Männer mehr schädigen könne, und ließ den Artikel mit einem Zitat aus der Bibel enden (Wiederabdruck in "Capri", 1990, Heft 3, S. 27-29, PDF-Seiten S. 375-377).
Ulrichs wurde auf Blank durch Fränkels Aufsatz aufmerksam, den er ausführlich kommentierte (II: 16-17; s. a. Kennedy, S. 99-100). Blank schien alles zu bestätigen, was Ulrichs von "femininen" Homosexuellen annahm. Zwischen dem, was in der Antike über "weibliche" Männer erzählt wurde, und Blank sah er viele Parallelen (II: 69-72), wie das weibliche Kokettieren (IV: 25), den Habitus (IV: 39) oder das Verlöbnis mit einem Mann (V: 22), bis zum Abrasieren des Bartes (VI: 90). Weil Blank sich das Leben nahm, sei er – so Ulrichs – ein Opfer "euerer Verfolgungen" (III: 5). Über Blank wolle er sich nur "naturwissenschaftlich" äußern, aber "sein Betragen" nicht verteidigen (IV: 2), womit er wohl Blanks Promiskuität meinte. Ulrichs war sogar im Besitz einer "Photographie" von Blank (VII: 11).
Johann Baptist von Schweitzer – der Verlauf des Skandals (1864)
Am 4. August 1862 wurde Johann Baptist von Schweitzer (1833-1875), einer der führenden frühen Sozialdemokraten, im Mannheimer Stadtgarten unter dem Verdacht verhaftet, "einen Knaben von unter 14 Jahren zur Vornahme einer unsittlichen Handlung verleitet zu haben". Rund einen Monat später – am 5. September 1862 – wurde Schweitzer zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt. Weil sich der sozialistische Politiker Ferdinand Lassalle für ihn aussprach, schadete ihm dieser Skandal politisch jedoch nicht und so konnte er von 1867 bis 1871 Reichstagsabgeordneter des Norddeutschen Bundes und Präsident des "Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins" (ADAV) werden. Vor rund einem Monat – zum 150. Todestag Johann Baptist von Schweitzers – habe ich hier auf queer.de einen Artikel zu diesem Skandal geschrieben und dabei auch darauf hingewiesen, wie sich führende führende sozialistische bzw. sozialdemokratische Protagonisten wie August Bebel, Ferdinand Lassalle, Karl Marx und Friedrich Engels zu Schweitzer positionierten.
Johann Baptist von Schweitzer – die Reaktionen von Ulrichs (1864)
Ulrichs äußerte sich zunächst über Schweitzer, ohne dabei seinen Namen zu nennen. Er schrieb (leicht dechiffrierbar) davon, dass ein "Dr. v. …" aus Frankfurt am Main zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt worden sei (II: 58, s. a. 35). Später nannte Ulrichs auch Schweitzers Namen, schrieb von einer "unbedeutenden Spielerei mit einem jungen Burschen" und seiner Verurteilung. Einen Presseartikel konnte ich zwar nicht in der von Ulrichs genannten Zeitung, aber wortgleich in einer anderen – der "Constitutionellen Bozner Zeitung" (11. August 1869) – ausfindig machen. Mit Bezug auf den deutschen Arbeiterkongress in Eisenach wurde in dem Artikel auch zu Schweitzers politischer Bedeutung Stellung bezogen. Dieser sei "seit seinem Unzuchtsprocesse auch in seinem Privatleben hinlänglich gekennzeichnet (…), um Denkende und Unbefangene nicht mehr zu täuschen" (VIII: 14-15; IX: 113-114, s. a. 17-18). Damit war offensichtlich gemeint, dass eine homosexuelle Orientierung einen Menschen für eine politische Tätigkeit delegitimiere.
Ulrichs bemühte sich aktiv um Schweitzers Freilassung und schickte 1864 seine erste Schrift "Vindex" an den zuständigen Richter zur Weiterleitung an Schweitzers Verteidiger. Für Schweitzers "moralische(n) Ehrenrettung" veröffentlichte Ulrichs in der "Badischen Landeszeitung" vom 13. Juli und 15. Juli 1864 über einen Mittelsmann zwei Inserate. In diesen warnte er vor einer Vorverurteilung und wies auf seine Schrift "Vindex" hin. Wegen der "Vindex"-Werbung hatte er diese Anzeige nicht selber aufgeben können, weshalb er sich bei seinem Mittelsmann bedankte (III: XVII-XVIII). Diese Ausgabe der Zeitung ist nicht online verfügbar, sondern wurde über die Fernleihe einer Bibliothek bestellt. Es verwundert ein wenig, dass es Ulrichs nicht gestört hat, dass der Junge, mit dem Schweitzer zu tun hatte, unter 14 Jahre alt gewesen sein soll. In anderen Fällen hatte er sich deutlich gegen sexuellen Missbrauch ausgesprochen.

Johann Baptist von Schweitzer im Jahre 1863. Ulrichs veröffentlichte in der "Badischen Landeszeitung" vom 15. Juli 1864 diese Anzeige, in der er vor einer Vorverurteilung Schweitzers warnte und gleichzeitig für seine Schrift "Vindex" warb
Die Ermordung des Malers Allard in Rom (Oktober 1864)
Ulrichs (IV: XII-XIII) schrieb: "1864 traf in Rom der französische Maler Allard (…) den 19jährigen Margheriti und machte ihm Liebesanträge." Dieser ermordete und beraubte ihn. In der anschließenden Gerichtsverhandlung wollte der Mörder Margheriti seine Tat mit vorherigen "schändlichen Anträgen" Allards rechtfertigen. Das Gericht, so Ulrichs, "verwarf diese Entschuldigung, da er jene Anträge einfach habe ablehnen (…) können". Ulrichs teilte offenbar die Meinung des Gerichts und ging später im Zusammenhang mit anderen Morden an Homosexuellen noch einmal auf diesen Fall ein (VII: 111-115, hier 112). In den mir vorliegenden Zeitungsberichten wurde der mögliche homosexuelle Kontext nicht erwähnt, einige Zeitungen wie "Der Ungar" (29. April 1864) wiesen nur darauf hin, dass Allard "von einem seiner Modelle" ermordet worden sei. Auch zur späteren Gerichtsverhandlung haben ich keine Zeitungsberichte ausfindig machen können, die einen konkreten homosexuellen Hintergrund nannten (s. a. die "Wiener Zeitung" vom 31. Oktober 1864 und die "Grazer Zeitung" vom 2. November 1864).
Joseph Hofer wird zu neun Jahren Kerker verurteilt (1864)
Joseph Hofer, ein Hilfspfarrer im österreichischen Moos, wurde 1864 wegen homosexueller Handlungen verurteilt. Seine Verurteilung führte zu einer breiten Diskussion in der Öffentlichkeit. Das lag an dem hohen Strafmaß von zwölf Jahren Kerker und daran, dass er zuvor zwölf Jahre lang Jugendliche und junge Erwachsene "verführt" und Sex auch im Beichtstuhl gehabt haben soll. 17 junge Männer wurden verdächtigt, sieben von ihnen ebenfalls vor Gericht gestellt und anschließend zu Strafen von zwei bis vier Monaten Gefängnis verurteilt (s. "Die Presse", 6. September 1864, Morgenausgabe und Abendausgabe). Vom zuständigen Oberlandesgericht wurde das Urteil am 30. Oktober 1864 bestätigt ("Die Presse", 2. November 1864 u. a.). Zu diesem Skandal habe ich zwölf Artikel gefunden.
Ulrichs bezieht sich auf Artikel aus der Wiener Zeitung "Die Presse". Dieser Fall scheint ihn besonders bewegt zu haben, was sich aus seinen Kommentaren ableiten lässt. Seine Kritik an dem harten Urteil der Richter lässt Ulrichs mit dem Satz enden: "Vater, vergib ihnen: denn sie wissen nicht, was sie thun!" (VII: 133). Zwischen September 1864 und November 1869 verschickte er mindestens vier Briefe u. a. an das österreichische Justizministerium und den österreichischen Reichsrat, in denen er sich (erfolglos) für Hofer einsetzte (III: XIX-XXI; IV: XI; VII/2: IX-X; X: 72).
Ein Verfahren wegen "Unzucht gegen die Natur" gegen Franz X. Schumacher (1864)
Ulrichs schrieb in einer Kurzmitteilung, dass in Wien am 31. August 1864 ein Verfahren wegen "Unzucht gegen die Natur" mit einem Freispruch endete (III: XIX). Er wollte oder konnte keinen Namen nennen, was bei einem Freispruch unbedenklich gewesen wäre. Aufgrund von sechs Meldungen u. a. in der "Wiener Zeitung" (2. und 3. September 1864) kann festgestellt werden, dass es sich bei dem Angeklagten um Franz X. Schumacher handelte, über den die "Ostdeutsche Post" (4. September 1864) mitteilte, dass er der Redaktion der Zeitung "Vaterland" angehört habe, aber nun entlassen worden sei.
Peter Keller will Sex nur auf geklauten Altarbüchern (1868)
Zu einem recht merkwürdigen Kriminalfall von 1868 aus dem Dorf Büttelborn bei Darmstadt wurde Ulrichs "folgendes mitgetheilt": Ein Bauer wollte beim Sex mit "jungen Burschen" unbedingt immer auf einem aufgeschlagenen Altarbuch (Bibel oder Messbuch) liegen, das er vorher zu "einmaligem Gebrauch" für diesen Zweck aus einer Kirche gestohlen hatte. Er wurde wegen mehrfachen Diebstahls verhaftet, vor Gericht gestellt und aufgrund eines medizinischen Gutachtens freigesprochen (IX: 79-81).
Mehrere Zeitungen gingen in ihren Berichten zwar nicht auf den homosexuellen Hintergrund ein, ergänzten aber den Namen des Beschuldigten: Peter Keller. Die "Neue Freie Presse" (2. Mai 1868) schrieb, die Hintergründe seien unbekannt. Ebenso wie für das "Echo der Gegenwart" (26. Mai 1868), das 82 Zeugen erwähnte und – wie offenbar auch die Öffentlichkeit – mit Unverständnis auf den Freispruch reagierte. Der "St. Pöltner Bote" (30. Juli 1868) vermutete Aberglauben und Hass auf "alle religiösen Einrichtungen".

Ein Altar mit einem Altarbuch (Symbolbild)
Der schwule Joseph Kraft ermordet seine Ehefrau (1868)
In einem niederösterreichischen Dorf heirateten 1867 der Bauer Joseph Kraft und Katharina Bernert. Nach Konflikten tötete Kraft zwischen dem 5. und 8. Februar 1868 seine Ehefrau und wurde dafür vor Gericht gestellt. Die Wiener Zeitung "Die Presse" (19. Juni 1868, S. 14-15) schrieb, dass Joseph Kraft einem "unnatürlichen Laster ergeben" sei. Die "Neue Freie Presse" (20. Juni 1868) sah zwischen der "unnatürlichen Leidenschaft" Krafts und dem Mord einen Zusammenhang, denn seine Frau habe deshalb "eine unüberwindliche Abneigung gegen ihn" gehabt und er wiederum sie "als eine Last" betrachtet. Am Ende dieses Mordprozesses wurde Kraft zum Tod verurteilt.
Auf diese beiden Artikel bezog sich Ulrichs, als er über homosexuelle Männer schrieb, die ihr Glück in der Ehe mit einer Frau suchten. Er kritisierte an der Gerichtsverhandlung nicht die Todesstrafe, sondern dass die "Neigung zu jungen Männern zu den Erschwerungsgründen" gerechnet (also als strafverschärfend angesehen) und dass ein Zusammenhang zwischen Homosexualität und "Grausamkeit" hergestellt wurde, was Ulrichs an die früheren Hexenprozesse erinnerte (VII/2: XI-XV; VIII: 56-57). In dieser Zeit wollten homosexuelle Männer Frauen nicht nur deshalb heiraten, um homosexuellen Gerüchten entgegenzuwirken, sondern auch, um durch eine solche Ehe heterosexuell zu werden. Mit deutlichen Worten kritisierte Ulrichs solche "naturwidrigen Marterehen", die ein "Hohn sind auf die Natur" und die "mit Davonlaufen oder mit Scheidung zu enden pflegen, in einzelnen Fällen mit Mord oder mit Selbstmord" (X: 38).
Bruder Marinus wird von zwei Waisenkindern belastet (1869)
Der aus Augsburg stammende Laienbruder Marinus arbeitete als Lehrer in einem Wiener Waisenhaus. Nach Angaben der österreichischen Zeitung "Die Presse" (11. März 1869) hatten ein neun- und ein zwölfjähriger Junge schlechte Zeugnisse nur "erhalten, weil sie Bruder Marinus nicht gefällig sein wollten". Das "Fremdenblatt" (16. März 1869) geht auf ein "unsittliches Attentat" von Bruder Marinus ein und nennt die beiden Waisenkinder Nikolaus Berghoff und Josef Gebhart beim Namen. Offenbar waren die Klagen der beiden Schüler ausreichend glaubhaft, denn Bruder Marinus wurde entlassen und nach Augsburg zurückgeschickt. Ulrichs (VIII: S. 20-21, 23-24; IX: 25) bezieht sich mit dem Hinweis auf schlechte Zeugnisse auf "Die Presse" und zieht dabei Vergleiche zu dem ähnlich gelagerten Fall Morell fast zweihundert Jahre früher. Dann zitiert er die "Vorstadtzeitung" vom 26. März 1869, wonach die gerichtliche Untersuchung ergeben haben soll, dass die Handlungen "theils vollständig entstellt, theils geradezu unwahr sind". Für Ulrichs war damit der Fall offenbar erledigt. Die Angaben von Ulrichs, dass sich die Angaben als falsch erwiesen und die aus den Zeitungen, dass Marinus entlassen wurde, lassen sich nur bedingt miteinander in Einklang bringen.
Zastrow – der breit diskutierte Kriminalfall (1869)
Wegen eines in ganz Deutschland diskutierten Kriminalfalls wurde Ulrichs 1869 in seinen emanzipatorischen Bemühungen zurückgeworfen: Der Maler Carl von Zastrow (1821-1877) wurde in Berlin vor Gericht gestellt und am 29. Oktober 1869 zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er nach Überzeugung des Gerichts den fünfjährigen Emil Hanke mit einem Stock anal vergewaltigt, stranguliert und dabei fast getötet hatte. Von der Anklage der Ermordung des 15-jährigen Bäckerlehrlings Corny wurde er im selben Verfahren freigesprochen. Zu den online verfügbaren Quellen zu diesem Kriminalfall gehört Hugo Friedländers Buchkapitel "Der Prozeß gegen den Leutnant a. D. von Zastrow" aus seinem Werk "Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre" (1. Band, 1908, S. 11-16). Weil zur gleichen Zeit über das Strafrecht diskutiert wurde, bekam der Fall Zastrow eine Bedeutung, die weit über seinen strafrechtlichen Aspekt hinausging.
Ulrichs war die erste Person des öffentlichen Lebens, die offen homosexuell auftrat. Unter dem Titel "Der zweite Schwule in den Geschichtsbüchern" habe ich 2019 gemeinsam mit Jens Dobler einen queer.de-Artikel über Carl von Zastrow geschrieben – und auch schon hier auf die unterschiedlichen Verbindungen zu Ulrichs hingewiesen. Zastrow besaß wohl Ulrichs' Schrift "Memnon" und bezog sich im Prozess auf dessen Publikationen.
Zastrow – wie vor Gericht über Ulrichs gesprochen wurde (1869)
Zunächst möchte ich aufzeigen, wie in der Gerichtsverhandlung über Ulrichs gesprochen wurde. Hierfür habe ich auf die ausführlichen Prozessberichte in derselben, mittlerweile auch online verfügbaren Zeitung zurückgegriffen, auf die sich schon Hubert Kennedy (Vorwort zu VIII-IX, S. 7-10) und Manfred Herzer ("Der Prozess gegen den Berliner Urning Carl von Zastrow", in: "Capri", 1988, Heft 2, S. 3-14, PDF-Seiten 135-146) bezogen haben. Dabei handelt es sich jedoch nicht – wie dort angegeben – um die "Vossische Zeitung", sondern um die "Berlinischen Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen". Die Zeitungsartikel vom 6. Juli, 26., 27., 28., 29. und 30. Oktober 1869 beinhalten jeweils Berichte vom vorherigen Verhandlungstag.
Die Angabe Herzers in "Capri", die von ihm abgedruckte Porträtzeichnung Zastrows stamme aus der "Berliner Gerichtszeitung", kann nicht bestätigt werden. In der "Berliner Gerichtszeitung" (6. Juli 1869) wurde eine andere, aber recht ähnliche Zeichnung abgedruckt. Weil die in "Capri" und danach auch in "Mann für Mann" (2010, S. 1307) abgedruckte Zeichnung das bisher einzige bekannte Porträt Zastrows zu sein scheint, werden hier beide Zeichnungen, auch zum Vergleich, noch einmal veröffentlicht.

Zwei Zeichnungen des Sexualstraftäters Carl von Zastrow: links aus "Capri" (mit unklarer Herkunft) und rechts aus der "Berliner Gerichtszeitung" (6. Juli 1869)
In der Gerichtsverhandlung wurde Ulrichs zweimal kurz erwähnt. In der Verhandlung am 25. Oktober 1869 (s. 26. Oktober 1869, S. 4) wurde festgehalten: "Nach seinen mündlichen Auslassungen will der Angeklagte zu denjenigen Männern gehören, welche in einer Schrift des Referendar Ullrich (!) als Urninge bezeichnet werden. Er zählt diese Männerklassen zu der Kategorie derjenigen, welche von der Natur in irgend einer Weise vernachlässigt worden seien." In der Verhandlung am 28. Oktober (s. 29. Oktober 1869, S. 6) gab ein Zeuge an, dass sich der Angeklagte mit "sehr großem Enthusiasmus (…) über die Broschüre des Amtsassessor Ullrich (!) geäußert und dieselbe für ein Meisterwerk erklärt" habe.
Andere Journalisten haben die Gerichtsverhandlung anders zusammengefasst. In der "Barmer Zeitung" (1. November 1869) wird eine Aussage des Gerichtsmediziners Karl Friedrich Skrzecka, der als Sachverständiger gehört wurde, wiedergegeben: "Die vorgetragenen Ideen von der Urningsliebe seien überhaupt nicht die des Angeklagten, sondern er habe sie den Schriften des Assessors Ulrich (!) entlehnt." Ulrichs' Theorie des "geborenen Urnings" widersprach Skrzecka, weil Ulrichs selbst angebe, dass ein Heterosexueller auch homosexuell und umgekehrt werden könne. Auch Ulrichs geht auf diese Äußerung Skrzeckas ein (X: 22-23).
Was Ulrichs über Zastrow schrieb (1869)
Den Gegnern der Homosexualität, so Ulrichs, "war der Fall Zastrow ein gefundener Bissen" (IX: 7). Durch den Fall geriet auch Ulrichs mit seinen Veröffentlichungen in die Kritik, weil er mit dem Gewalttäter Zastrow oft in einem Atemzug genannt wurde, und ihm war erkennbar daran gelegen, sich noch während des Prozesses zu positionieren. Seine beiden Broschüren "Incubus" (VIII) und "Argonauticus" (IX), die im Mai und Oktober 1869 erschienen, handeln fast ausschließlich vom Zastrow-Prozess.

Ulrichs schrieb in "Argonauticus" viel über "Zastrow und die Urninge"
Weil sich "Argonauticus" (160 Seiten) als erweiterte Fassung von "Incubus" (94 Seiten) versteht, zitiere ich nachfolgend aus der Schrift "Argonauticus" (IX), die den Untertitel trägt: "Zastrow und die Urninge des pietistischen, ultramontanen und freidenkenden Lagers". Hinsichtlich der Vorwürfe gegen Zastrow stellte Ulrichs zunächst unmissverständlich fest: "Diese Schrift ist keine Vertheidigungsschrift" (S. 7). Danach teilte er mit, dass die im Prozess verhandelten Taten zwar von ihm "verabscheut" würden (S. 13-14), dass aber Zastrows "offene(s) Bekennen seiner Männerliebe" seine "vollste Sympathie" wecke (S. 11-12) bzw. dass er für Zastrows "grosse Trost- und Haltbedürftigkeit" "tiefes Mitleid" empfinde (S. 123). Zudem kritisierte er das "Geschrei des Pöbels" und die Berliner Presse, weil sie die "blinde Wut mehr anstachelt als zügelt" (S. 81). Auch die vom Richter und der Presse vorgenommene Gleichsetzung von Pädo- und Homosexualität stellte er in Abrede. Für Ulrichs schlossen sich die Liebe zu Männern und die zu "unreifen Knaben" gegenseitig aus (S. 127) und er war dazu "geneigt", die "Geschlechtsneigung zu unreifen Knaben für krankhaft zu halten" – ebenso wie die zu Mädchen (S. 42).
Zastrow – wie sich Ulrichs gegen Vorwürfe wehrte (1869)
Die Presseartikel, die sich auch gegen Ulrichs richteten, waren unterschiedlich deutlich: Das "Echo der Gegenwart" (27. Oktober 1869) schrieb, Zastrows Neigungen ließen ihn als "Urning" erscheinen, also "eine durch die Brochure des Assessor Ullrichs (!) näher präcisirte Species von Männern". Etwas vorwurfsvoller liest sich dies einige Jahre später in der "Allgemeinen Wiener medizinischen Zeitung" (23. April 1872): Ulrichs habe ein Buch geschrieben, "in dem er die Ehrenrettung Zastrow's versucht und die Urningsliebe vertheidigt".
In der "Börsenzeitung" aus Berlin war in der Ausgabe vom 20. Februar 1869 zu lesen: "Zastrow hat sich sehr den Inhalt der vielgenannten Schriften des früheren hannoverischen Amtsassessors Ulrich (!) (…) zu eigen gemacht. Diese Schriften, namentlich 'Memnon', fanden sich auch in seiner Bibliothek vor." Rund zwei Wochen später erreichte Ulrichs, dass in der Ausgabe vom 5. März 1869 eine Erklärung bzw. Gegendarstellung von ihm abgedruckt wurde, in der er betonte, mit "Zastrow nicht in Beziehung gestanden" zu haben und dass seine "Schriften über Urningsliebe" auch nicht "von der Tendenz getragen (sind), derartige Verbrechen (…) zu beschönigen. (…) Jene Verbrechen werden von mir, wie von jedem, der im Gebrauch seines Verstandes ist, verabscheut." Danach stellte die Redaktion klar, sie habe gar nicht behauptet, dass Ulrichs' Schriften solche "Verbrechen (…) beschönigen", und bescheinigte Ulrichs sogar, dass sich 'Memnon' "streng in sittlichen Grenzen hält". Beide Artikel der "Börsenzeitung" liegen mir vor. Sie sind zwar nicht online verfügbar, aber ich habe sie über die Fernleihe aus einer Bibliothek erhalten. Ulrichs erwähnt die beiden Artikel aus der "Börsenzeitung" in seinen Schriften (VIII: 27; IX: 12-14, 116) und gibt deren Inhalte sinngemäß richtig wieder.

Ulrichs' Erklärung bzw. Gegendarstellung in der Berliner "Börsenzeitung" (5. März 1869, Auszug)
Gewaltsame Kastration (1869)
Vor dem Hintergrund der breiten Diskussion um Carl von Zastrow behandelte Ulrichs auch Gewalttaten, Morde und Sadismus unter bzw. von Homosexuellen (VIII: 45-93, insbesondere 58-61). Hierzu zitierte er recht ausführlich aus dem Artikel "Brutalität" der österreichischen Zeitung "Die Presse" (24. Februar 1869), wonach ein namentlich nicht genannter Mann von drei Tätern in ein Gebüsch gezerrt und gewaltsam ausgezogen worden sei. Sie "entmannten den Unglücklichen theilweise" und beraubten ihn. Die Zeitung vermutete, dass Aberglauben im Spiel gewesen sei.
Ulrichs gab zu, dass er weder die sexuelle Orientierung der Täter noch die Hintergründe dieser Tat kannte, womit er sich argumentativ auf dünnem Eis bewegte. Bei dem, was er anschließend schrieb, bezog er sich auf das Werk "Christliche Mystik" des katholischen Philosophen und Publizisten Joseph von Görres, genauer: auf das Kapitel "Die dämonische Blutgier" und den Hinweis, dass Zeugungslust und Mordlust einen Blutrausch auslösen könnten (Joseph von Görres: "Christliche Mystik", 1836-1842, hier IV. Band von 1842, S. 460). Ulrichs erläuterte, unter welchen Voraussetzungen auch Homosexuelle zu solchen Gewalttaten fähig seien, und betonte, dass seine Einstellung hierzu mit der von Görres übereinstimme. Während Görres jedoch auf dem Weg der "mystischen Dämonologie" zu seinen Anschauungen komme, beschreite er selbst den Weg der "naturwissenschaftlichen Psychologie".
Der Regierungsrat Seestern-Pauli im Berliner Tiergarten (1869)
Ulrichs berichtete von einem Erpressungsversuch am geheimen Regierungsrat von Seestern-Pauli im Berliner Tiergarten und über die Erpresser Karl August Merkel, Gustav Sachse und Hermann Faustmann, die ihn in eine Falle gelockt hatten (X: 60). Die Täter wurden zu zwei, zweieinhalb und vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der Artikel darüber in der österreichischen Zeitung "Die Presse" (27. September 1869) ergänzt Ulrichs' Angaben mit ausführlichen Informationen zum Prozessverlauf. Der Grund für diesen recht langen und engagierten Artikel in dieser Zeitung lag vielleicht darin, dass es sich bei dem Opfer um eine Person aus der Oberschicht handelte, die – auch von Ulrichs – als heterosexuell angesehen wurde.
Der Geistliche Karl Forstner im Wiener Stadtpark (1869)
Der 25-jährige österreichische protestantische Geistliche Karl Forstner (1843-1915) wurde im Februar 1868 von dem Kanonier Anton Vogel wegen sexueller Annäherungsversuche im Stadtpark von Wien angezeigt. Anton Vogel war der Vetter eines Kellners, der Forstner im Vorjahr zu erpressen versucht hatte. Trotz dieser Zusammenhänge wurde Forstner in Wien am 13. August 1869 zu einem Jahr Kerker verurteilt. In Wikipedia gibt es dazu nur einen recht versteckten Satz über den Prozess gegen ihn "wegen des Vorwurfs des unsittlichen Verhaltens".
Zum Skandal um Karl Forstner habe ich mehr als 20 Zeitungsartikel gefunden, die in dieser Zeit offensichtlich viel zur Enttabuisierung von Homosexualität beigetragen haben. Ulrichs ging ausführlich auf diesen Fall ein (IX: S. 19-20, 138) und verwies u. a. auf die in Wien erscheinende Zeitung "Die Presse" vom 24. Februar und 24. Juni 1869. Im Rahmen der Berichterstattung ist eine Zeichnung besonders hervorzuheben, die in der Satire-Zeitschrift "Kikeriki" (11. März 1869) auf dem Cover abgedruckt wurde. Karl Forstner (erkennbar an der protestantischen Halsbinde) flüchtet vor Anton Vogel (der Kanonier rechts) und soll nun erklären, warum er schon zum zweiten Mal in eine solche Situation geraten ist. (Die Überschrift "Der neue egyptische Josef im Stadtpark" spielt ironisch auf die biblische Geschichte an, in der Potiphars Frau Josef verführen will, dieser ihr knapp entkommt und dann von ihr fälschlich der sexuellen Annäherung beschuldigt wird. Forstner wird hier, im Gegensatz zum keuschen Josef, als Heuchler dargestellt.) Ulrichs kritisierte diese Karikatur, weil sie sich über das Opfer lustig mache, statt die Täter zu bekämpfen (VIII: 17; IX: 20). Dass sich Ulrichs mit Forstner offenbar identifizieren konnte, ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Forstner (vorläufig) suspendiert wurde. Ulrichs betonte, dass auch er selbst Opfer eines Berufsverbots war (ein Gericht hatte ihm 1859 eine Tätigkeit als Anwalt verboten). Ulrichs reichte nicht nur eine Fürbitte an den Oberstaatsanwalt ein (XII: 72), sondern kritisierte auch, dass Forstner in München verhaftet und an Österreich ausgeliefert worden war, obwohl Homosexualität in Bayern zu dieser Zeit (1813-1871) nicht strafbar war (X: 51-54). Eine gute Zusammenfassung des Skandals bringt Kennedy (S. 257-266).

Karl Forstner im Wiener Stadtpark in einer Karikatur der Satire-Zeitschrift "Kikeriki" (11. März 1869)
Der Berliner Hauptmann Frosch nimmt sich das Leben (1869)
Im November 1869 wurde ein Berliner Offizier denunziert und stand nun unter dem Verdacht der "widernatürlichen Unzucht mit seinem Burschen". Vermutlich um dem Militärgericht zu entgehen, tötete er sich selbst ("Staatsbürgerzeitung", 12. November 1869, S. 5, oben). Ulrichs berichtete über den Suizid (X: 10, 37, 54-58, hier 57, 74) und bezog sich dabei auch auf diesen Artikel (XI: 20). Mit dem Hinweis auf andere Artikel konnte er den Namen des Offiziers, Frosch, ergänzen und verteidigte ihn anschließend in sehr emotionalen Worten als unschuldiges Opfer des Denunziantentums: "Wen trifft die Blutschuld? Sprechet! Ich fordre Rechenschaft. Es liegt ein ermordeter hier! Gegen wen schreit sein Blut zum Himmel? Gebt Antwort! Wer sind die Mörder?" Ulrichs scheint dieser Fall nahe gegangen zu sein. In einer Werbeanzeige für die von ihm geplante Homosexuellenzeitschrift "Uranus" – abgedruckt u. a. in der "Kölnischen Zeitung" (18., 20. und 22. Dezember 1869) – kündigte er als Hauptthema des ersten Heftes den Suizid des Hauptmanns Frosch an. Aus diesem geplanten "Uranus"-Heft wurde später seine X. Schrift "Prometheus". In "Mann für Mann" (S. 370) ist Froschs Todesjahr durch einen Zahlendreher (1896 statt 1869) falsch wiedergegeben. Etwas missverständlich ist der indirekte Hinweis auf eine Erpressung (die es nicht gab) und der Hinweis auf eine "Grabesrede", die von Ulrichs nur in einem übertragenen Sinne gemeint war.
Kehrmann wird erpresst und trotzdem Hauptbeschuldigter (1875)
Der Fall des erpressten Bankangestellten Kehrmann wird von Ulrichs als besonders lehrreich bezeichnet. Er beweise, wozu Erpressungen führen könnten und wie ungestört Erpresser vorgingen, weil sich aufgrund der Strafbarkeit der Homosexualität die Erpressungsopfer nicht an die Polizei wendeten. Sechs Jahre lang seien 24 Erpresser "wie ein Schwarm blutsaugerischer Insecten" über Kehrmann hergefallen (XII: 57, 60-61). Dadurch wurde Kehrmann zur Unterschlagung von 240.000 Mark genötigt, aber die Erpressungen und damit auch die Unterschlagungen wurden fortgesetzt. Als die Sache aufflog, wurden die Unterschlagungen und die Erpressungen zusammen verhandelt. Über den Prozess gegen Kehrmann und die Erpresser berichteten das "Echo der Gegenwart" (1. Oktober 1875) und die "Illustrirte Zeitung" (9. Oktober 1875) in gleichlautenden Kurzmeldungen. Die "Barmer Zeitung und Handelsblatt" (1. Oktober 1875) berichtete etwas ausführlicher über Kehrmann, der den anderen Angeklagten 25.000 Mark gezahlt habe, damit diese ihn nicht "wegen seiner widernatürlichen Excesse vor den Strafrichter bringen sollten". Kehrmann wurde zu fünf Jahren verurteilt, während seine Erpresser mit "bis zu 3½ Jahren" davonkamen. Nach der Urteilsverkündung machten die Erpresser, laut Bericht der "Barmer Zeitung", "frivole Spässe" und einer "gab sogar ein Lied zum Besten".
Resümee
Ulrichs ist auch bei der Behandlung von Skandalen eine grundsätzlich zuverlässige Quelle. Fast immer berichtete er nüchtern und sachlich. Bei einzelnen Skandalen schrieb er manchmal – was gut nachvollziehbar ist – auch mal wütend, verzweifelt und anklagend. Aber auch hier wirkt er zwar emotional und engagiert, aber nie verletzend oder beleidigend. Mit den Angaben der Namen von Homosexuellen ging er vorsichtig um und er betrieb nicht das, was wir heute Outing nennen.
Die Auflistung der Skandale wirkt zunächst so, als hätte es in den Jahren 1864 bis 1869 besonders viele Homosexuellenskandale gegeben. Diese scheinbare Anhäufung erklärt sich jedoch daraus, dass Ulrichs – von seiner letzten Schrift einmal abgesehen – seine Schriftenreihe von 1864 bis 1870 publizierte und deshalb vor allem über Skandale aus diesen Jahren berichtete.
Ulrichs' Einstellung zur Pädo- bzw. Ephebophilie
Viele der Skandale betreffen Männer, deren sexuelles Interesse sich auf Kinder und Jugendliche zu beziehen scheint (Morell, Pellanda, Hofer, Marinus, Zastrow), darunter mehrere kirchliche Würdenträger. Vor dem Hintergrund seiner auch von der antiken Päderastie beeinflussten Einstellung möchte ich Ulrichs' Positionierung zur Pädo- und Ephebophilie verdeutlichen. Ulrichs sprach sich deutlich gegen Sex mit Kindern vor der Pubertät aus: "Wer unerwachsene verführt, ist gefährlich" (VI: 26). Das Verhältnis zwischen einem 14- und einem 30-Jährigen (VII: 53) scheint er gebilligt zu haben. Später schrieb er: "Geschlechtshandlungen mit schutzlosen und schutzbedürftigen unmannbaren Knaben werde ich übrigens nie, nie! mildernd darstellen, und wären es (…) auch nur unbedeutende Berührungsspielereien. Eines Knaben Keuschheit sei jedem erwachsenen ein Heiligthum" (VIII: 89-90). Mit der "unbedeutenden Spielerei" von Schweitzer mit einem Knaben hatte er jedoch keine Probleme, was inkonsequent wirkt.
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Parallelen zu späteren Skandalen
Fast ein halbes Jahrhundert später verglich Magnus Hirschfeld in seinem Hauptwerk "Die Homosexualität des Mannes und des Weibes" (1914, S. 26, 106) den für Ulrichs so bedeutsamen Skandal um Carl von Zastrow (1869) mit denen um Oscar Wilde (1895) und Philipp zu Eulenburg (1907). Für die Presse waren diese drei Skandale ein gefundenes Fressen und alle diese Prozesse hatten eine deutlich negative Wirkung auf die öffentliche Meinung über Homosexualität. Mit den Bezeichnungen "ein Zastrow", "ein Wilde" und "ein Eulenburg" wurden Homosexuelle zu den jeweiligen Zeiten beleidigend benannt.
Ich möchte auf Parallelen zu weiteren Skandalen hinweisen: Ulrichs musste erleben, wie der Fall des Sexualstraftäters Zastrow die Strafrechtsdiskussion in den Jahren 1869 bis 1871 mit beeinflusste – sogar noch mehr als die reformwilligen Mediziner der Zeit. Der späteren Homosexuellenbewegung erging es ähnlich: Sie musste 1924 erleben, dass auch der Fall des Serienmörders Fritz Haarmann einen großen Einfluss auf die Strafrechtsdiskussion hatte – mehr als hunderte von Medizinern und Juristen, die sich für eine Straffreiheit einsetzten. Erinnern möchte ich auch an die Strafrechtsreform von 1969 mit einer bedeutenden Liberalisierung des § 175. Die Strafrechtsdiskussion in den Jahren zuvor war ebenfalls überschattet – vom Prozess gegen den schwulen Serienmörder Jürgen Bartsch 1967.
Bei den Vergleichen mit anderen Skandalen fällt allerdings auch ein wichtiger Unterschied auf. Während Ulrichs' Zeit musste in den Zeitungen und vor Gericht manchmal noch erklärt werden, dass es gleichgeschlechtliches sexuelles Begehren überhaupt gibt. Begriffe wie "Homosexualität" gab es zunächst noch nicht. Zur Zeit der späteren Skandale in der wilhelminischen Zeit wussten vermutlich die meisten Menschen, dass es Homosexuelle gab, wenn sie auch davon ausgingen, noch keinem persönlich begegnet zu sein.












