Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?54948

Stärkung von trans Rechten

EuGH-Gutachten: Mitgliedsstaaten müssen Ausweise nach gelebter Geschlechts­identität ausstellen

Der EU-Generalanwalt stellt sich hinter trans Menschen: Alle Mitgliedsstaaten müssen demnach Ausweisdokumente ausstellen, die der Geschlechtsidentität der Person entsprechen.


Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ist das höchste Gericht innerhalb der EU (Bild: Luxofluxo / wikipedia)

  • 5. September 2025, 15:24h 3 Min.

EU-Mitgliedsstaaten müssen trans Menschen Ausweisdokumente ausstellen, die mit der gelebten Geschlechts­identität einer Person übereinstimmen. Das hat Richard de la Tour, der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen erklärt.

Geklagte hatte eine trans Frau aus Bulgarien, die bereits eine Hormontherapie absolviert hat und ihr Leben als Frau lebt. Bulgarische Gerichte lehnten eine Änderung des Geschlechtseintrags jedoch ab, weil das nationale Recht dies nicht vorsehe. Hintergrund ist, dass der bulgarische Verfassungsgerichtshof in einem Grundsatzurteil 2021 entschieden hatte, dass eine rechtliche Änderung des Geschlechts im Zivilstandsregister nicht zulässig sei, weil die bulgarische Verfassung nur ein binäres, biologisch festgelegtes Geschlecht kenne. Seither lehnten praktisch alle Gerichte die meisten Anträge auf Änderungen des Geschlechtseintrags ab.

Generalanwalt beklagt Diskriminierung – etwa bei der Jobsuche

Laut dem EU-Gutachten erfahre die Klägerin damit Diskriminierung, die gegen EU-Recht verstoße. So heißt es etwa: "Die Diskrepanz, dass die Klägerin der einen Seite in ihrem äußeren Erscheinungsbild und ihrem Verhalten als weibliche Person auftritt, auf der anderen Seite aber in offiziellen Ausweisdokumenten, inklusive ihres Personalausweises, als männliche Person ausgegeben wird, führt jeden Tag zu Problemen, insbesondere wenn es um die Suche nach einem Arbeitsplatz geht."

Die Ausstellung von Ausweispapieren dürfe dabei nicht von einer durchgeführten operativen Geschlechtsanpassung abhängig gemacht werden. Dies würde insbesondere das Recht auf Privatleben verletzen, das die für Mitgliedsstaaten verbindliche EU-Grundrechtecharta garantiert.

In Deutschland dürfen trans, nichtbinäre und inter Menschen ihren Geschlechtseintrag dank des im November 2024 in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes bereits jetzt relativ unbürokratisch ändern. Allerdings gab es auch hierzulande zuletzt Forderungen, die Rechte einzuschränken, insbesondere von AfD und der Union. Die AfD will nächste Woche im Bundestag über die Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes diskutieren (queer.de berichtete). Aus der Union kamen ebenfalls Forderungen, die Identität von trans Menschen in bestimmten Lebensbereichen nicht mehr anzuerkennen (queer.de berichtete).

Das Gutachten ist noch kein Urteil. Die Richter*innen des EuGH orientieren sich bei ihrer Entscheidung aber in den meisten Fällen daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben.

Der EuGH hatte bereits mehrfach gegen Länder geurteilt, die trans Menschen nicht anerkennen wollen: Im März hatte das Höchstgericht der Europäischen Union im Falle eines trans Klägers aus Ungarn entschieden, dass für einen neuen Geschlechtsantrag kein Nachweis einer operativen Geschlechts­anpassung nötig sei (queer.de berichtete). Letztes Jahr entschied der EuGH, dass die in einem EU-Staat amtlich festgestellte Geschlechtsidentität in allen 27 EU-Staaten anerkannt werden müsse (queer.de berichtete). (dk)

-w-