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Kommentar

Stoppt die Diskriminierung von trans Eltern!

Per Gesetz ist die gebärende Person immer eine Mutter. Doch wenn wir die geschlechtliche Identität ernst nehmen, deren Selbstbestimmtheit uns das Selbstbestimmungsgesetz verspricht, dann sollte dies auch endlich im Abstammungs- und Familienrecht Anerkennung finden.


Symbolbild: Familie Lehwald-Crawford mit trans Mutter Carly (l.) in der US-Dokuserie "Becoming Us" (Bild: ABC)

Kurz vor dem Ableben der Ampelregierung veröffentlichte das Bundesjustizministerium im Dezember 2024 einen aktualisierten Diskussionsentwurf zur Reform des Abstammungsrechts, der seither als Reform-Ruine zu besichtigen ist. Und es sieht so aus, als würde der Entwurf unter den veränderten politischen Verhältnissen in unserer Republik zum Denkmal des guten Willens und der verpassten Chancen werden und es wohl bleiben. Grund genug, hier einen Blick rund um das Denkmal zu werfen, verbunden mit der Frage: Tut sich was bei der Denkmalspflege?

Dass das Abstammungsrecht dringend zu reformieren sei, davon waren und sind alle überzeugt, die die Realität neuer Familienformen anerkennen. Die gesetzliche Regelung der Eltern-Kind-Beziehung sollte endlich auf den aktuellen Stand heutiger Lebenswirklichkeiten gebracht werden – Stichwort Regenbogenfamilien, Co-Mutterschaft und noch einiges mehr. Nebenbei bemerkt, wäre wohl auch der ziemlich altmodische Name selbst reformbedürftig. Das nur nebenbei, denn wichtiger als das Label ist immer noch das, was drin ist.

Hoffen auf Karlsruhe

Aber auch das Bundesverfassungsgericht mahnte im letzten Jahr eine Neuregelung mit Blick auf die Benachteiligung von leiblichen Vätern an und setzte vorsichtshalber dem Gesetzgeber eine Frist, denn in Karlsruhe kennt man natürlich die langen Bänke der Politik und weiß, was da sonst so alles einstaubt. Weil mit Blick auf das Abstammungsrecht aktuell einige Verfahren in Karlsruhe zur Entscheidung vorliegen, will man sie nun gesammelt behandeln. Wir dürfen also hoffen.

Und dann gäbe es bekanntlich und nicht minder dringend noch das Thema trans Eltern. Aber das ist schon in dem Entwurf der Ampelregierung ein trauriges Thema geblieben und fällt dort vor allem durch Abwesenheit auf. Selbst wenn wir das mal außen vorlassen, was wir nicht wirklich tun wollen, bliebe die Erkenntnis, dass das Familienrecht, das in Teilen noch in den 1970er Jahren wurzelt, schon lange nicht mehr den gesellschaftlichen Ist-Zustand abbildet.

Druck vom Bundesrat

Inzwischen ist eine neue Regierung im Amt, doch die macht – zumindest im Koalitionsvertrag – einen großen Bogen um die überfällige Reform. Dabei kam im ersten Aufschlag für den Koalitionsvertrag tatsächlich noch das Stichwort Reform des Abstammungsrechts vor, um jedoch bei der Endredaktion unterm Tisch zu fallen. Wie bekannt uns das vorkommt. Vorsichtshalber hatte der Bundesrat im Mai dieses Jahres der neuen Regierung als Aufgabe mitgegeben: "Abstammungsrecht ändern: Zwei-Mütter-Familien stärken" und argumentiert hier zu Recht mit dem Kindeswohl. Allen Kindern müsse ermöglicht werden, "unabhängig vom Geschlecht ihrer Eltern, unmittelbar nach ihrer Geburt zwei rechtliche Eltern zu haben".

Als neulich die neue Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der Deutschen Presse Agentur ein Interview gab aus Anlass des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (woran man sieht, dass solche Titel wahre Sprachungetüme sind und dass Deadlines aus Karlsruhe tatsächlich etwas bewirken), kam Überraschendes zu Gehör. Lassen wir mal die Stärkung des Rechts leiblicher Väter beiseite und den verbesserten Zugang zur rechtlichen Vaterschaft, auch wenn wir sie ihnen selbstverständlich gönnen, so ließ uns in dem Interview besonders aufhorchen, was die Ministerin nämlich als ihre Leitlinie bezeichnete: "Die gelebte gesellschaftliche Realität in Deutschland muss sich im Familienrecht widerspiegeln."

Elternschaft nicht länger nur biologisch interpretieren!

Genau das wollen wir schon seit vielen Jahren – und mit wir meine ich jetzt mal die trans Community und dezidiert die trans Eltern. Aber war das von Frau Hubig wirklich ernst gemeint? Meinte sie wirklich alle Familien? Denn, wo bitte stünde auf der Agenda der Bundesregierung eine solche umfassende Reform? Als die Ministerin neulich den alltäglichen Sexismus ins Visier nahm und vorschlug, verbale sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen, war das Murren der Union vernehmlich und der Vorwurf "Symbolgesetzgebung" schnell zur Hand.

Eine Reform des Familien-/Abstammungsrechts funktioniert jedenfalls nicht "symbolisch". Nein, sie ginge wirklich ans Eingemachte. Und das heißt gerade mit Blick auf trans Eltern nichts anderes, als dass wir endlich Elternschaft nicht länger nur biologisch interpretieren. Wenn wir die geschlechtliche Identität ernst nehmen, deren Selbstbestimmtheit uns das Selbstbestimmungsgesetz verspricht, dann sollte die auch in allen relevanten Gesetzen Anerkennung finden. Tut sie freilich nicht.

In anderen Ländern (gut, es sind nur wenige, aber immerhin) ist man beispielsweise zu geschlechtsneutralen Bezeichnungen wie etwa "birth parent" und "parent" übergegangen oder bietet neben der Bezeichnung Mutter auch "gebärendes Elternteil" an. Dies nur mal als Anregung.

Gute Vorschläge in alten Stellungnahmen

Weil wir aber schon so lange über eine Reform debattieren (auch die schwarz-rote Koalition vor der Ampelregierung tat es bereits), braucht man nur mal die alten Stellungnahmen hervorzukramen, um lauter gute Vorschläge zu bekommen. Im Mai 2019 hatte der Bundesverband Trans* eine solche an die damalige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) gesandt und die Unzumutbarkeit der Beibehaltung von § 1591 BGB ("Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.") bekräftigt.

Denn hier werde in diskriminierender Weise die rechtliche Geschlechtsidentität des gebärenden Elternteils ignoriert. "Trans- und intergeschlechtliche Menschen werden gezwungen, sich zwischen ihrem Recht auf Fortpflanzung und dem Recht auf freie Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu entscheiden."

Verwendet eine geschlechtsneutrale Bezeichnung!

Die Lösung bestünde in der zusätzlichen Verwendung der geschlechtsneutralen Bezeichnung Elternteil bei gleichzeitiger Ergänzung des § 1591: "Vater eines Kindes ist der Mann, der es geboren hat." Oder eben: "Elternteil eines Kindes ist die Person, die es geboren hat." Parallel könnte weiter "Mutter" und "Vater" wie bisher fortgeführt werden. Niemanden würde damit etwas genommen, nur einigen etwas gegeben.

So könnte die Lösung im Fall von trans Eltern aussehen, denn sie berücksichtigt exakt deren Lebenswirklichkeit und klingt doch so utopisch. So utopisch wie gegenwärtig die Reform des Abstammungsrechts erscheint. Nach den drei Ausnahmejahren der Ampelregierung sind wir – wie erwartet – wieder in der gesellschaftspolitischen Normalität mit Namen Reformstau gelandet.

-w-