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  • 23. September 2025, 04:01h 1 Min.

Vielfalts-Ampel in Hildesheim (Bild: Stadt Hildesheim)

Man sollte meinen, sie seien kein Aufreger mehr: gleich­geschlechtliche Ampelmotive. Über die Umrüstung des grünen Lichts mehrerer Fußgängerampeln in Hildesheim mit entsprechenden Motiven gleich­geschlechtlicher Pärchen muss jedoch das Verwaltungsgericht Hannover entscheiden. Nach Ansicht des Klägers sei die Umrüstung rechtswidrig, teilte das Gericht mit. Am Dienstag (9.30 Uhr) wird das Verfahren verhandelt. Der Kläger begreife sich als wertkonservativ, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Die Darstellung schwuler und lesbischer Pärchen als Ampelsymbol schränke ihn in seinem Erziehungsstil ein.

In anderen niedersächsischen Kommunen gehören gleich­geschlechtliche Ampelmotive schon länger zum Stadtbild: In Hannover etwa wurden vor fünf Jahren Fußgängerampeln mit grün leuchtenden Pärchen in Betrieb genommen. Seit 2022 setzen gleich­geschlechtliche Ampelpaare in Braunschweig ein Zeichen für mehr Toleranz.

Der Kläger wendet sich laut Gericht gegen die im Juni 2023 vom Rat der Stadt beschlossene und in diesem Jahr erfolgte Umrüstung von Ampelanlagen in der Stadt. Seit Mitte Juni zeigen demnach insgesamt 14 Ampelanlagen im Stadtgebiet bei Grün gleich­geschlechtliche Ampelpärchen statt der üblicherweise zu sehenden Fußgänger*­innen (queer.de berichtete). (cw/dpa)

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