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- 04. September 2006 1 Min.
Berlin (queer.de) - Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Justizministeriums beschlossen, nach dem unter anderem eindeutige Fotos auf Dating-Websites und Webcam-Sex zukünftig ab 18 Jahren erlaubt sein soll. 14- bis 18-Jährige würden sich durch das bloße "aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend" strafbar machen. Auch sexuell ausgerichtete Posen auf Dating-Websites könnten damit zukünftig als Kinderpornografie gelten. "Kinder" werden zukünftig als Person unter 18 definiert, nicht wie bislang unter 14. Das neue Gesetz ist die Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom Februar. Das Gericht hatte entschieden, dass die bloße geschlechtsbetonte Darstellung eines Kindes seit dem Sechsten Strafrechtsreformgesetz nicht (mehr) unter § 184b StGB falle. "Besonders wichtig ist es mir, den Missbrauch durch pornografische Darstellungen noch stärker zu bekämpfen", so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Man muss sich immer klar machen: Es kann nur fotografiert werden, was da ist. Jedem Bild liegt also ein Missbrauch zu Grunde." Des weiteren sollen künftig 16- und 17-Jährige auch vor sexuellen Handlungen geschützt werden, bei denen der Partner eine Zwangslage des Jugendlichen ausnütze oder ihm ein Entgelt bezahle. Auch kann in diesen Fällen künftig jeder Strafmündige (ab 14 Jahren) wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen bestraft werden, das bisherige Mindestalter des Täters von achtzehn Jahren entfällt. (pm/dk)
Links zum Thema:
» Pressemitteilung des Justizministeriums










