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  • 04. September 2006 47 1 Min.

Berlin (queer.de) - Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Justizministeriums beschlossen, nach dem unter anderem eindeutige Fotos auf Dating-Websites und Webcam-Sex zukünftig ab 18 Jahren erlaubt sein soll. 14- bis 18-Jährige würden sich durch das bloße "aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend" strafbar machen. Auch sexuell ausgerichtete Posen auf Dating-Websites könnten damit zukünftig als Kinderpornografie gelten. "Kinder" werden zukünftig als Person unter 18 definiert, nicht wie bislang unter 14. Das neue Gesetz ist die Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom Februar. Das Gericht hatte entschieden, dass die bloße geschlechtsbetonte Darstellung eines Kindes seit dem Sechsten Strafrechtsreformgesetz nicht (mehr) unter § 184b StGB falle. "Besonders wichtig ist es mir, den Missbrauch durch pornografische Darstellungen noch stärker zu bekämpfen", so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Man muss sich immer klar machen: Es kann nur fotografiert werden, was da ist. Jedem Bild liegt also ein Missbrauch zu Grunde." Des weiteren sollen künftig 16- und 17-Jährige auch vor sexuellen Handlungen geschützt werden, bei denen der Partner eine Zwangslage des Jugendlichen ausnütze oder ihm ein Entgelt bezahle. Auch kann in diesen Fällen künftig jeder Strafmündige (ab 14 Jahren) wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen bestraft werden, das bisherige Mindestalter des Täters von achtzehn Jahren entfällt. (pm/dk)

-w-

#1 splattergayAnonym
  • 04.09.2006, 15:56h
  • So vernünftig die Massnahmen auf den 1. Blick auch klingen , so zwiespältig sind sie in Hinblick auf den wieder aufkeimenden "Konservatismus" in der Gesellschaft. Was kommt als nächstes. Wird der § 175 wieder eingeführt ?
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#2 MarkusHH
  • 04.09.2006, 16:06hHamburg
  • Ihr könnt mich jetzt in der Luft zerreißen, aber ich finde das richtig so.

    Ob es etwas bringt, ist allerdings fraglich.

    Da weder die Politik noch die Justiz dem ohnehin stattfindenden Missbrauch des Internets in vielfältigster Form Herr werden können, kann ich mir nicht vorstellen, dass solch ein Gesetz auch umgesetzt werden kann.
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#3 tux2006Anonym
  • 04.09.2006, 16:46h
  • ".........dass die bloße geschlechtsbetonte Darstellung eines Kindes seit dem Sechsten Strafrechtsreformgesetz nicht (mehr) unter § 184b StGB falle. "Besonders wichtig ist es mir, den Missbrauch durch pornografische Darstellungen noch stärker zu bekämpfen",...." Ähm, und das ist dann eine reine auslegungssache des Zuständigen Richters oder was?

    Nur mal so, falls sich irgenwer erdreisten sollte, seine Kinder beim besuch eines FKK-Strandes zu fotografieren.
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