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"Historischer Schritt"

Bundesrat fordert Bundestag auf: Schützt "sexuelle Identität" im Grundgesetz

Die deutsche Länderkammer spricht sich dafür aus, queere Menschen auch in der Bundesverfassung zu schützen.


Der Bundesrat will queere Menschen ausdrücklich in der Bundesverfassung schützen (Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)
  • 26. September 2025, 11:24h 4 Min.

Der Bundesrat hat am Freitagvormittag mehrheitlich einem Antrag zur Änderung des Grundgesetzes zugestimmt, mit dem queere Menschen verfassungsrechtlich vor Ungleichbehandlung geschützt werden sollen. Der Antrag war von den Ländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eingereicht worden. 2021 war ein ähnlicher Berliner Antrag noch abgelehnt worden (queer.de berichtete). Damit muss der Bundestag den Gesetzentwurf behandeln, ist aber nicht verpflichtet, ihn auch anzunehmen.

Konkret soll erreicht werden, dass Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz "sexuelle Identität" erweitert wird. Aktuell lautet der Satz: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." 1994 wurde noch hinzugefügt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Laut dem Antrag (PDF) müsse der Schutz queerer Menschen "dem Wechselspiel der verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kräfte" entzogen werden, weil es sich dabei um ein Grundrecht handle. "In diesem Sinne muss das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ausdrücklich grundgesetzlich abgesichert werden, damit eine etwaige künftige Abkehr hiervon an die besonderen Hürden einer erneuten Verfassungsänderung geknüpft wäre", heißt es weiter.

Der Antrag weist auch darauf hin, wie lange Homosexuelle per Gesetz in Deutschland diskriminiert worden seien: Schließlich sei der Paragraf 175 erst 1994 abgeschafft worden. "Das zeigt beispielhaft, dass über viele Jahre das allgemeine Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG keinen ausreichenden Schutz vor Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität gewährleistete. Im Gegenteil: Das Fehlen dieses Diskriminierungsgrundes im Text des Grundgesetzes hat in der Historie der Bundesrepublik Deutschland zu menschenrechtswidriger Behandlung von homosexuellen und bisexuellen Menschen geführt."

Berliner Senatorin: Queere Menschen "nicht nur in Reden, sondern ganz explizit auch rechtlich" gleichstellen

Als einzige Rednerin hat Cansel Kiziltepe, die Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, für die Annahme geworben. Es sei an der Zeit, dass die Politik "queere Menschen nicht nur in Reden, sondern ganz explizit auch rechtlich" gleichstelle, so die Sozialdemokratin. Dabei verwies sie auf einen "kontinuierlichen Anstieg an Gewalt gegen queere Personen". Sie warnte davor, dass "künftige politische Mehrheiten" die Uhren wieder zurückdrehen könnten, ohne die AfD namentlich zu erwähnen.


Cansel Kiziltepe appellierte an ihre Kolleg*innen, dem Antrag zuzustimmen (Bild: Parlamentsfernsehen)

Die Hürden für eine Grundgesetzänderung sind sehr hoch: So ist eine Zweidrittelmehrheit sowohl in Bundestag als auch in Bundesrat nötig. Das wird im Bundestag schwierig: Zwar signalisieren SPD, Grüne und Linke grundsätzlich Zustimmung. Die rechtsextreme AfD, die 24 Prozent der Bundestagsabgeordneten stellt, ist aber kategorisch dagegen. In der Union gibt es widersprüchliche Stimmen. Für eine Zwei-Drittel-Mehrheit müsste allerdings eine große Mehrheit der Parlamentarier*innen von CDU und CSU dem Entwurf zustimmen. Auch in der Länderkammer könnte es bei der finalen Abstimmung knapp werden: So könnten vier große Länder das Projekt zu Fall bringen, auch durch koalitionsbedingte Enthaltungen.

Die Initiative in der Länderkammer hatte allerdings auch zu Kritik bei LGBTI-Organisationen geführt, weil sie nicht weit genug gehe. So müsste nicht nur "sexuelle Identität" sondern auch "geschlechtliche Identität" geschützt werden, forderte etwa die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti, queer.de berichtete).

Unter Expert*innen gibt es hier schon länger geteilte Meinungen, ob diese Ergänzung notwendig ist. So erklärten mehrere Sachverständige in einer Bundestagsanhörung vor fünfeinhalb Jahren, dass geschlechtliche Identität bereits durch das Merkmal Geschlecht im Grundgesetz geschützt sei (queer.de berichtete). Laut dgti sei diese Einschätzung aber zweifelhaft, weil Artikel 3 trans Menschen ja auch nicht "vor dem diskriminierenden Transsexuellengesetz" geschützt habe.

LSVD+: "Klares Signal des Zusammenhalts"

Der queere Dachverband LSVD+ begrüßte die Bundesratsinitiative als "historischen Schritt". "Sie sendet ein klares Signal des Zusammenhalts an alle lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) in Deutschland", erklärte LSVD+-Vorstandsmitglied Alexander Vogt. "Gerade jetzt, wo Queerfeindlichkeit nachweislich steigt, ist dieses Zeichen des Bundesrates für LSBTIQ* von besonderer Bedeutung. Jetzt liegt es am Bundestag, die politische Verantwortung zu übernehmen. Die Demokratie zu schützen, muss auch den expliziten Schutz von LSBTIQ* einschließen."

Heute hat der Bundesrat den Antrag der Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein...

Posted by LSVD? – Verband Queere Vielfalt on Friday, September 26, 2025
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Der Bundesrat fordert außerdem – wenn auch nur mit knapper Mehrheit – eine weitere Änderung von Artikel 3. Demnach sollen auf Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen auch nationale Minderheiten geschützt werden, etwa die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma sowie das sorbische Volk. Die bekannteste nationale Minderheit sind die Dän*innen, die auch im Bundestag durch den SSW-Politiker Stefan Seidler vertreten sind. Laut dem Antrag (PDF) soll im Grundgesetz der Satz eingefügt werden: "Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind." (dk)

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