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Flüchtiger Rechtsextremist

Marla Svenja Liebich soll Behörden über Flucht informiert haben

Sven alias Marla Svenja Liebich hat seine Haft im August nicht angetreten. Nun gibt es Kritik am zuständigen Justizministerium: Wusste man dort von Liebichs Plänen?


Auf X macht sich Sven alias Marla-Svenja Liebich unter anderem über die Justiz lustig (Bild: IMAGO / Hanno Bode)

  • 26. September 2025, 14:45h 3 Min.

Die gesuchte rechtsextreme Person Marla Svenja Liebich soll das Justizministerium von Sachsen-Anhalt vor dem geplanten Haftantritt darüber informiert haben, dass sie die Haft nicht antreten werde. Über ein entsprechendes Schreiben habe Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) im vertraulichen Teil des Rechtsausschusses informiert, wie mehrere Landtagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Weidinger habe in diesem Zusammenhang von einem "Gnadengesuch" gesprochen.

Das Justizministerium teilte auf dpa-Anfrage zu dem Vorgang mit, es handle sich um eine vertrauliche Ausschusssitzung, die Beantwortung von Fragen dazu unterliege "der gesetzlichen Vertraulichkeit". Das Ministerium werde sich mit einem vertraulichen Schreiben an den Vorsitzenden des Rechtsausschusses wenden.

Nach Angaben von Abgeordneten traf das Schreiben erst Tage nach dem geplanten Haftantritt bei der Staatsanwaltschaft ein. Weidinger soll in der Ausschusssitzung in der vergangenen Woche von einem "Büroversehen" gesprochen haben.

Wegen der anberaumten Vertraulichkeit will sich niemand im Landtag offiziell dazu äußern. Doch unter den Abgeordneten gibt es Kritik wegen der Verzögerung. Ein Abgeordneter schilderte, im Ausschuss seien alle "wie vom Donner gerührt" gewesen. Bislang ist allerdings nicht bekannt, ob das Schreiben Liebichs echt ist.

Haft im August nicht angetreten

Liebich hätte bis zum 29. August die Haft in der JVA in Chemnitz antreten sollen, war jedoch nicht erschienen und ist weiterhin verschwunden. "Der Sachstand ist unverändert", sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur.

Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision.

Anfang dieses Jahres war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hat ändern lassen (queer.de berichtete).

Der Änderung von Liebichs Geschlechtseintrags fachte die Debatte über das von der Ampel beschlossene Selbstbestimmungsgesetz zuletzt wieder an. Die Union zog das Ampel-Gesetz, gegen das sie schon bei der Verabschiedung letztes Jahr Stimmung gemacht hatte, grundsätzlich in Zweifel. Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das bereits in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert. Ähnliche Gesetze sind bereits in zwei Dutzend anderen Ländern beschlossen worden – meist ohne große Kontroversen.

Es wird vermutet, dass Liebich die eigene Transidentität nur vorschiebt, um zu trollen – schließlich hatte das große Vorbild für viele Rechtsextreme vorher vor "Transfaschismus" gewarnt und bei einer Demo gegen einen CSD erklärt: "Ihr seid Parasiten dieser Gesellschaft." (dpa/cw)

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