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- 05. September 2006 2 Min.
Der Täter, der Volker Beck beim CSD Moskau ins Gesicht geschlagen hatte, bleibt verschont.
Von Dennis Klein
Nach dem Neonazi-Faustschlag ein Tiefschlag gegen Volker Beck von Russlands Justitia: Ein Richter hat den 25-Jährigen, der die Tat zugegeben hat, nicht wegen Körperverletzung verurteilt. Begründung: Der grüne Bundestagsabgeordnete sei durch den Angriff des Mannes "nicht in seiner Würde verletzt" worden. Das gaben die CSD-Organisatoren am Montag bekannt.
Rückblick: Am 27. Mai hatte Volker Beck am CSD in Moskau teilgenommen, der zuvor von den städtischen Behörden verboten worden war (queer.de berichtete). Man dürfe den "Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention nicht kommentarlos übergehen", begründete Beck seine Teilnahme. Auch die CSD-Veranstalter wollten sich den Mund nicht verbieten lassen: "Wenn sie uns auseinander jagen wollen, dann sollen sie das vor den Augen der Weltöffentlichkeit tun", so Moskau-Pride-Sprecher Nikolaj Aleksejew. Die Behörden waren dann auch nicht zimperlich: CSD-Teilnehmer berichteten, dass sie Hand in Hand mit rechtsradikalen Neonazis auf die Demonstranten losgingen. "Sobald wir angekommen sind, wurden wir von Faschisten und Polizeibeamten angegriffen. Heute ist ein großer Schandtag für Russland, weil ein friedlicher Protest unterdrückt wurde", sagte der britische Homo-Aktivist Peter Tatchell einem TV-Team während des CSD. Besonders schlimm erwischte es Volker Beck: Er wurde während eines Fernsehinterviews umzingelt und dann von einem "jungen Neonazi" ins Gesicht geschlagen (queer.de berichtete). Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünenfraktion musste wegen einer stark blutenden Platzwunde behandelt werden.
Der "junge Neonazi" war ein 25-jähriger Russe, der eigenen Angaben zufolge Historiker und Promotionsstudent ist. Er prahlte zwei Wochen nach dem Angriff damit, auf den ausländischen Politiker eingeprügelt zu haben. In einem Interview sagte er, Schwulen müsste eine Lektion wegen ihrer "Minderwertigkeit" erteilt werden.
Dem Richter war das Eingeständnis des Täters nicht genug. Außerdem habe keine Anzeige von Beck vorgelegen. Die Grünen-Fraktion teilte daraufhin mit, die Klage sollte die zuständigen russischen Behörden inzwischen erreicht haben. Es habe Schwierigkeiten mit der Zustellung gegeben, da Becks Anwalt eine per Post geschickte Anzeige nicht erreicht habe.
5. September 2006
Mehr zum Thema:
» CDU-Vorwürfe gegen Volker Beck (queer.de vom 29.5.06)














