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  • 05. September 2006 15 2 Min.

Der Täter, der Volker Beck beim CSD Moskau ins Gesicht geschlagen hatte, bleibt verschont.

Von Dennis Klein

Nach dem Neonazi-Faustschlag ein Tiefschlag gegen Volker Beck von Russlands Justitia: Ein Richter hat den 25-Jährigen, der die Tat zugegeben hat, nicht wegen Körperverletzung verurteilt. Begründung: Der grüne Bundestagsabgeordnete sei durch den Angriff des Mannes "nicht in seiner Würde verletzt" worden. Das gaben die CSD-Organisatoren am Montag bekannt.

Rückblick: Am 27. Mai hatte Volker Beck am CSD in Moskau teilgenommen, der zuvor von den städtischen Behörden verboten worden war (queer.de berichtete). Man dürfe den "Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention nicht kommentarlos übergehen", begründete Beck seine Teilnahme. Auch die CSD-Veranstalter wollten sich den Mund nicht verbieten lassen: "Wenn sie uns auseinander jagen wollen, dann sollen sie das vor den Augen der Weltöffentlichkeit tun", so Moskau-Pride-Sprecher Nikolaj Aleksejew. Die Behörden waren dann auch nicht zimperlich: CSD-Teilnehmer berichteten, dass sie Hand in Hand mit rechtsradikalen Neonazis auf die Demonstranten losgingen. "Sobald wir angekommen sind, wurden wir von Faschisten und Polizeibeamten angegriffen. Heute ist ein großer Schandtag für Russland, weil ein friedlicher Protest unterdrückt wurde", sagte der britische Homo-Aktivist Peter Tatchell einem TV-Team während des CSD. Besonders schlimm erwischte es Volker Beck: Er wurde während eines Fernsehinterviews umzingelt und dann von einem "jungen Neonazi" ins Gesicht geschlagen (queer.de berichtete). Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünenfraktion musste wegen einer stark blutenden Platzwunde behandelt werden.

Der "junge Neonazi" war ein 25-jähriger Russe, der eigenen Angaben zufolge Historiker und Promotionsstudent ist. Er prahlte zwei Wochen nach dem Angriff damit, auf den ausländischen Politiker eingeprügelt zu haben. In einem Interview sagte er, Schwulen müsste eine Lektion wegen ihrer "Minderwertigkeit" erteilt werden.

Dem Richter war das Eingeständnis des Täters nicht genug. Außerdem habe keine Anzeige von Beck vorgelegen. Die Grünen-Fraktion teilte daraufhin mit, die Klage sollte die zuständigen russischen Behörden inzwischen erreicht haben. Es habe Schwierigkeiten mit der Zustellung gegeben, da Becks Anwalt eine per Post geschickte Anzeige nicht erreicht habe.

5. September 2006

-w-

#1 sunnyAnonym
  • 05.09.2006, 14:26h
  • hoffen wir,dass der Fall nachdem nun Klage eingereicht wurde, nochmals aufgerollt wird. Schläge gegen jemanden wegen seiner sexuellen Ausrichtung, bleibt ja wohl Tätlichkeit respektive Körperverletzung, oder? Nur, in die Rechtsstaatlichkeit des russischen Rechtssystems sollte man wohl nicht allzuviel Vertrauen haben....gut möglich,dass der Täter auch nach der Klagebehandlung straffrei bleibt.
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#2 FelixAnonym
  • 05.09.2006, 15:54h
  • In einem Land, in dem Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Pressefreiheit, etc. immer noch nicht viel wert sind, habe ich nichts anderes erwartet.

    Übrigens kommt jetzt irgendwann diese oder nächste Woche auf arte ein Themenabend über Russlands sonderbares Demokratieverständnis - schaut mal ins Programmheft, wann das ist. Das könnte interessant werden...
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#3 RalphAnonym
  • 05.09.2006, 18:59h
  • Ich finde, dass das von dem Richter eindeutig erklärt ist: Alle Russen, denen wir hier in Deutschland begegnen, dürfen wir durchaus auch in die Fresse hauen, weil das ihn "nicht in seiner Würde verletzt". Nicht dass ihr jetzt meint, ich halte das für gut so, aber offensichtlich ist das in Russland so der Ausdruck für gegenseitige Wertschätzung...
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