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Landgericht Karlsruhe
Homosexuelle "vernichten": Hassprediger erneut vor Gericht
Schwule und Lesben "sollten eigentlich vom Staat irgendwie vernichtet werden", predigte Andy Shamoon von der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort in Pforzheim. Ein Urteil wegen Volksverhetzung will er nicht akzeptieren.

Fordert die Todesstrafe für Homosexuelle: Laienprediger Andy Shamoon bei seiner Hetzpredigt zum Pride Month 2023 (Bild: Screenshot Youtube)
- 30. September 2025, 05:52h 5 Min.
- Zu Update springen: "Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist" (13:00h)
Ein Prediger der laut Verfassungsschutz extremistischen Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim (BKZW) wehrt sich gegen seine Verurteilung wegen Volksverhetzung. Darüber verhandelt das Landgericht Karlsruhe heute (9:00 Uhr) in zweiter Instanz.
Einer Sprecherin zufolge ist für das Berufungsverfahren zunächst nur ein Tag angesetzt. Eine Entscheidung könnte also noch am selben Tag fallen.
In erster Instanz zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt
Im ersten Prozess gegen die BKZW hatte das Amtsgericht Pforzheim den Laienprediger Andy Shamoon im Dezember zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt (queer.de berichtete). Der heute 33-Jährige wäre damit vorbestraft. Der Prediger habe Homosexuelle mehrfach allein wegen ihrer sexuellen Orientierung angegriffen – bis zur Forderung, sie zu töten, sagte die Richterin damals. Der Verteidiger des Mannes legte Rechtsmittel ein.
In einem damals vor Gericht gezeigten Video einer Predigt unter der Überschrift "Gott hasst Menschen" spricht Andy Shamoon alias "Bruder Andy" davon, dass Homosexuelle "den Tod verdient" hätten, sie "sollten eigentlich vom Staat irgendwie vernichtet werden (queer.de berichtete). Diese Menschen seien gefährlich. Auch sprach er von einer verwirrten, verdorbenen Gesinnung. Die Rede wurde im Juni 2023 live gestreamt und ein Video davon auf mehreren Internetplattformen veröffentlicht.
Solche Aussagen griffen die Menschenwürde an, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Shamoons Verteidiger hatte dagegen vor dem Amtsgericht einen Freispruch beantragt. Er argumentierte, die Aussagen seines Mandanten seien Zitate von Bibeltexten oder deren Auslegung. Dies sei von der im Grundgesetz verankerten Freiheit zu Religionsausübung gedeckt. Die politische Forderung nach einer Todesstrafe wiederum sei per se straflos.
Weiterer Hass-Prediger auf der Flucht
Bereits seit Ende 2021 berichtet queer.de in einem eigenen Schwerpunkt über die radikale Sekte und ihre wiederholten Mordphantasien gegen LGBTI. Als ihr Wortführer gilt der selbsternannte Prediger Anselm Urban, der bereits vor zwei Jahren in der Video-Botschaft "Queer-Beauftragter Sven Lehmann – Repräsentant des Abschaums der Gesellschaft" die Tötung des Grünen-Politikers und aller queeren Menschen im Land forderte. Der Strafverfolgung entzog sich Urban durch Flucht in die USA, wo er Unterschlupf bei seinen Glaubensgeschwistern der Faithful Word Baptist Church in Arizona fand.
Sein Exil hinderte ihn nicht daran, im März 2023 den Ableger der Sekte in Pforzheim zu eröffnen. Dort kam es auch durch andere Prediger immer wieder zu extrem queerfeindlichen Äußerungen, während die von Urban in den Auftritten der Kirche im Internet weiter verbreitet werden.
Neuer Name und Fokus auf "Seelengewinnen"
Das LfV rechnet der Gruppierung derzeit eine niedrige zweistellige Zahl an Personen zu. Über ihre Onlineauftritte erreiche sie aber eine weitaus größere Zahl, erklärte eine Sprecherin. Ungefähr seit dem Jahreswechsel 2024/2025 würden die Räume in Pforzheim nur noch sporadisch genutzt.
Ende 2024 habe die BKZW zudem mehrere Internetpräsenzen in "Deutschlands Seelen Gewinnen" umbenannt und ein neues Logo veröffentlicht. Das LfV geht davon aus, "dass diese Entwicklung auch in Zusammenhang mit der aktuellen Abwesenheit der drei hauptverantwortlichen Prediger steht".
Die Aktivitäten hätten sich vermehrt auf das "Seelengewinnen", also sogenannte Evangelisationsbemühungen, verlagert, erklärte die Sprecherin. Die organisierte Form der Gemeindegründung in Pforzheim sei damit einer loseren Organisationsform – einer Evangelisationsgruppe – gewichen. (dpa/cw)
Extremistische Ansichten
Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) führt die BKZW seit Mai 2023 als Beobachtungsobjekt und sieht sie als extremistische Bestrebung (queer.de berichtete). "Viele Predigten enthalten gewaltbefürwortende Aussagen, die sich hauptsächlich gegen die Menschenwürde richten", heißt es im aktuellen Verfassungsschutzbericht. Gefordert werde immer wieder die Todesstrafe für Homosexuelle. Die Gruppierung lehne die demokratische Willensbildung und Entscheidungsfindung ab. Zudem gebe es antisemitische Denkmuster.
Gegen die Hauptverantwortlichen der BKZW wurden den Angaben zufolge mehrere Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Die Polizei habe die Räumlichkeiten in Pforzheim durchsucht. "Trotz dieser Maßnahmen mäßigten oder distanzierten sich die Verantwortlichen nicht von ihren Positionen." Stattdessen hätten sie die verfassungsfeindlichen Aussagen öffentlich wiederholt und auf diese Weise ihre extremistischen Ansichten weiter verbreitet.
Update 13:00 Uhr: "Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist"
Andy Shamoon hat vor Gericht Unverständnis über diese Einstufung einer seiner Predigten geäußert: "Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist", sagte der 33-Jährige vor dem Landgericht. Auch nach Lektüre des Urteils aus der Vorinstanz könne er nicht nachvollziehen, welche Elemente volksverhetzend sein sollen.
Im Berufungsverfahren erklärte er, ein "sehr überzeugter Christ" zu sein und die Bibel sehr wörtlich zu nehmen. In der Predigt habe er nur eine Passage aus der Bibel erklären wollen. Er habe aber nicht den deutschen Staat aufrufen wollen, Homosexuelle zu exekutieren, sagte der Mann. "Das ist nicht meine Meinung."
Er räumte ein, das Thema der Predigt im Juni 2023 auch wegen des dann gefeierten "Pride Month" gewählt zu haben. Die "Propaganda" sei so groß geworden, sagte der Angeklagte. Daher sei sein Ziel gewesen, das Thema ins "christliche Licht" zu rücken und eine andere Sichtweise zu zeigen.
Der Richter am Landgericht stellte nach vorläufiger Einschätzung in Aussicht, dass ein Freispruch nicht zu erwarten sei.
Auf den Vorschlag, die Berufung auf die Rechtsfolgen zu beschränken – also etwa die Anzahl der Tagessätze – ging der Verteidiger zunächst nicht ein. In dem Fall hätte der Angeklagte den Sachverhalt quasi eingeräumt, was wie ein Geständnis zu werten wäre. Ein Urteil könnte im Laufe des Tages fallen. (dpa)
Update 16:45 Uhr: Heute doch kein Urteil
Anders als erwartet wird es heute kein Urteil geben: Das Verfahren soll kommende Woche Donnerstag mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft fortgesetzt werden. Danach könnte das Gericht ein Urteil sprechen.












