https://queer.de/?55265
Bundesweiter Start
Deutsche Aidshilfe fordert Nachbesserungen bei elektronischer Patientenakte
Die elektronische Patientenakte ist ab sofort in ganz Deutschland am Start. Die DAH kritisiert, dass damit HIV-Positive noch leichter diskriminiert werden könnten.

Die elektronische Patientenakte bereitet der Deutschen Aidshilfe Kopfschmerzen (Bild: Tim Reckmann / flickr)
- 1. Oktober 2025, 15:09h 4 Min.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit Mittwoch für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend, sollte nicht ausdrücklich der Nutzung bei Arztbesuchen widersprochen werden. Ärzt*innen und medizinische Einrichtungen müssen in der ePA alle Gesundheitsdaten ihrer Patient*innen speichern, damit sie für weitere Behandlungen immer verfügbar sein können. Doch das hat nach Ansicht der Deutschen Aidshilfe nicht nur positive Auswirkungen. Die Organisation fordert daher Nachbesserungen.
"Die ePA ist so gestaltet, dass sie für Menschen mit HIV und Aids das Risiko erhöht, Opfer von Diskriminierung im Gesundheitswesen zu werden", teilte die DAH zur bundesweiten Einführung der Patientenakte mit. Dabei verwies die Aidshilfe auf ihre Studie "positive stimmen 2.0" aus dem Jahr 2021 (queer.de berichtete). Mehr als die Hälfte der befragten Positiven (56 Prozent) berichten demnach von diskriminierenden Erfahrungen innerhalb des deutschen Gesundheitssystems in den letzten zwölf Monaten aufgrund ihrer HIV-Infektion. Dabei ging es etwa um Probleme wie die Verweigerung von Terminvergaben, die Ablehnung von Behandlungen oder um einen unsensiblen Umgang mit dem Recht der Patient*innen auf Schutz vor Offenlegung der HIV-Infektion. "Angesichts dieser Vorkommnisse sind verlässliche datenschutzrechtliche Rahmungen der Gesundheitsdatenverarbeitung auch für Menschen, die mit HIV leben, unverzichtbar", so die DAH.
"Gerade vulnerable Gruppen, die ohnehin mit strukturellen Benachteiligungen zu kämpfen haben, könnten durch die ePA noch weiter ins Abseits geraten", erklärte Gesundheitsexpertin Marie-Claire Koch. Sie empfiehlt, dass sich Betroffene intensiv über die Funktionen der ePA informieren, bevor sie sich für eine Nutzung entscheiden.
Die Aids-Hilfe Hessen fordert von der Politik, dass bei der ePA die Rechte der Patient*innen umfassend geschützt werden. Es müsse sichergestellt werden, dass die Nutzung der ePA ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt und dass Betroffene die volle Kontrolle über die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten behalten. Besonders wichtig sei es dem Verband, dass die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass die Nutzung der ePA weder diskriminierend wirke noch zu einem Zwang für Patient*innen werde, sensible Informationen preiszugeben.
DAH-Vorstandsmitglied Sven Warminsky betonte: "Von einer starken ePA könnten viele Menschen profitieren. Dafür müssen aber Handhabung und Sicherheit stimmen und die Vorteile spürbar werden. Das geht nur mit einer Weiterentwicklung, die Patientinnen von Anfang an mitdenkt, beteiligt und informiert. Vor allem brauchen wir dringend breite und gute Informationen für alle – ab sofort!"
Wie funktioniert es mit der ePA in den Praxen?
Die ePA funktioniert folgendermaßen: Wenn man die Versichertenkarte am Anmeldetresen der Praxis einsteckt, bekommen Ärzt*innen ein Zugriffsrecht zum Lesen und Befüllen der ePA für standardmäßig 90 Tage. Die Spanne kann man mit einer dazugehörigen App verkürzen und verlängern. Wer die Smartphone-Anwendung nicht selbst bedienen will, kann etwa Angehörige damit betrauen.
Von Anfang an in der ePA ist eine Liste der Medikamente, die automatisch aus den inzwischen üblichen E-Rezepten erstellt wird. Schrittweise sollen mehr Inhalte dazukommen, als nächstes ein Medikationsplan mit Angaben zu Dosierungen. Generell sollen Ärzt*innen wichtige Behandlungsdaten in die E-Akte laden. Der Vorteil: Mit der Bündelung aller Gesundheitsdaten wird der Zugang zu einer vollständigen Krankengeschichte erleichtert, die Zusammenarbeit zwischen medizinischen Fachkräften verbessert und Doppeluntersuchungen vermieden. Das soll alles zu einer sichereren und individuelleren Behandlung führen.
Die ePA ist freiwillig
Wichtig: Die ePA ist für Patient*innen eine freiwillige Sache. Will man etwas nicht, muss man aber aktiv werden. So können Patient*innen in der Sprechstunde bestimmen, wenn ein Befund nicht hinein soll. In der App kann man Einstellungen festlegen. Die Verbraucherzentralen monieren aber, dass nicht im Detail zu steuern sei, wer was sieht. "Es ist nicht nötig, dass die Zahnarztpraxis von der Psychotherapie erfährt", sagte etwa Experte Lucas Auer. Auch Abrechnungsdaten, die Kassen bis zu zehn Jahre rückwirkend einstellen, könnten ungewollt auf sensible Diagnosen hinweisen.
Bisher nutzen recht wenige Menschen die App: Bei der Techniker Krankenkasse, den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und der Barmer mit 45 Millionen angelegten ePAs sind es 1,37 Millionen.
Daten seien in der ePA sicher, betont das Gesundheitsministerium. Während der Testphase wurden zusätzliche Vorkehrungen gegen mögliche Massenzugriffe umgesetzt, nachdem der Chaos Computer Club auf Lücken hingewiesen hatte. Gespeichert werden die Daten laut Ministerium auf Servern im Inland. Jeder Zugriff wird mit Datum und Uhrzeit protokolliert. Beim ersten Anmelden in der App braucht man einen elektronischen Personalausweis mit Geheimnummer (Pin) oder die E-Gesundheitskarte mit Pin, die auf Antrag von der Krankenkasse kommt. (dpa/cw)














