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Kommentar
Sonderregister: Warum schweigt die Datenschutzbeauftragte?
Das vom Innenministerium geplante Sonderregister für alle Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen, ist noch immer nicht passé. Der Bundesrat muss es jetzt endlich stoppen!

"Wir gehören nicht auf eine Liste": Protestschild beim CSD Erfurt 2025 (Bild: IMAGO / Paul-Philipp Braun)
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2. Oktober 2025, 05:30h 3 Min.
Was macht eigentlich die vom Bundesinnenministerium (BMI) entworfene Verordnung, mit der diejenigen, die das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) für Namens- und Personenstandsänderung in Anspruch nehmen und bereits genommen haben, künftig als Personengruppe im Meldewesen sichtbar gemacht werden sollen? Sichtbar gemacht heißt zum Beispiel, dass praktisch für sämtliche Behörden, die mit Personendaten zu tun haben, dauerhaft der geänderte Geschlechtseintrag einsehbar sein soll, also das Vorher und Nachher.
Ja, was macht diese Verordnung, die bei Bekanntwerden aus allzu verständlichen Gründen mindestens Verunsicherung, wenn nicht Panik bei denjenigen auslöste, die das SBGG bereits genutzt haben und noch vorhaben, es zu nutzen? Und was ist das Offenbarungsverbot wert, wenn alle Behörden-Mitarbeitende durch drei zusätzliche neue Datenblätter bestens informiert sind über die Transition der Person, die da gerade umzieht oder irgendwo irgendwas beantragt?
Aktuell berät der Bundesrat
Was ist von einer informationellen Selbstbestimmung noch übrig angesichts von blanker Kontrollwut, vermischt mit den üblichen Vorbehalten gegen trans, inter und nichtbinäre Menschen? Nun, die Verordnung mit der Bezeichnung Drucksache 419/25 liegt jedenfalls derzeit beim Bundesrat. Denn sie bedarf der Zustimmung durch die Länderkammer.
Am gestrigen Mittwoch tagte der Rechtsausschuss des Bundesrats, auf dessen Tagesordnung unter anderem die besagte Verordnung stand. Am heutigen Donnerstag ist nun der Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend damit beschäftigt. Und am 17. Oktober tritt schließlich das Plenum der Länderkammer zusammen und hat als TOP 60 ebenjene Verordnung auf dem Verhandlungstisch liegen.
Ursprünglich geplante Datenübermittlungspflicht wurde gestoppt
Wir erinnern uns mit Schrecken noch an den damaligen Kabinettsentwurf zum SBGG, der plötzlich wie aus dem Nichts einen zusätzlichen Paragrafen enthielt, nämlich jene Datenübermittlungspflicht an sämtliche Sicherheitsbehörden. Eine Art Sturzgeburt des BMI.
Damals war Ulrich Kelber der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der sich mit einer kritischen Stellungnahme zu Wort meldete. Darin war die Rede von erheblichen rechtlichen Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit. Auch sei die unangeforderte Übermittlung von Meldedaten an Sicherheitsbehörden neu und insofern systemfremd. Der Paragraf verschwand so, wie er gekommen war – aus dem Nichts ins Nichts.
Ist das jetzige Vorhaben des Bundesinnenministeriums systemkonform? Wohl kaum. Denn wozu gibt es ein Bundeszentralregister, das im Bedarfsfall von Behörden zum Datencheck in Anspruch genommen werden kann. Und wer hat bitte schön Bedarf, bei einer Wohnungsummeldung den früheren Geschlechtseintrag einer Person zu kennen?
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Und warum will das BMI überhaupt all diejenigen als Gruppe kennzeichnen, die in ihrem Leben einmal Namen und Geschlechtseintrag wechseln? Und überhaupt, wer muss über die Änderung von Geschlechtseinträgen Informationen bekommen? Das genau fragte 2023 Ulrich Kelber: "Es stellt sich insofern die Frage, inwiefern genau die Sicherheitsbehörden das Geschlechtskriterium zu ihrer Aufgabenerfüllung benötigen."
Kein Zwangsouting im behördlichen Alltag!
Die Frage stellt sich heute ebenso dringlich mit Blick auf eine Verordnung, die das Zwangsouting zum behördlichen Alltag machen will. Für mich stellt sich aber auch die Frage, wo bleibt eigentlich die Antwort von Louisa Specht-Riemenschneider, der Nachfolgerin von Ulrich Kelber als Datenschutzbeauftragte? Ich hoffe, sie kennt die Pläne des BMI, unsere Datenschutzverordnungen und auch die europäischen Vorschriften und weiß, was verhältnismäßig und was unverhältnismäßig ist.
Kann es wirklich sein, dass ein pauschaler Rundumschlag gegen das Offenbarungsverbot des SBGG, wie ihn das BMI vorhat, dass ein solcher Rundumschlag, der das Offenbarungsverbot mal eben zum Witz erklärt, dass der mehr als nur Kopfschütteln hervorruft? Politische Vernunft vorausgesetzt, müsste die Verordnung direkten Wegs im Papierkorb landen. Manchmal hilft auch Realitätssinn, um wilde Bedrohungs- und Missbrauchsfantasien in Zaum zu halten. Was es wirklich braucht: einen Antrag, der das Ding zum Schreddern freigibt!















