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  • 5. Oktober 2025, 08:26h 1 Min.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (Bild: Bundes­regierung / Sandra Steins)

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich für Reformen im Abstammungsrecht ausgesprochen. "Das Familienrecht ist an vielen Stellen reformbedürftig und nicht unbedingt auf der Höhe der gesellschaftlichen Realität", sagte die SPD-Politikerin im Interview mit der "Welt am Sonntag" (Bezahlartikel).

"Wenn eine Frau in einer gleich­geschlechtlichen Partnerschaft ein Kind bekommt, muss ihre Partnerin das Kind adoptieren, um Mutter zu sein. Das gilt selbst dann, wenn der Samenspender gar nicht Verantwortung für das Kind übernehmen will", beschrieb Hubig die aktuelle Rechtslage für lesbische Eltern. "Ich halte es für richtig, dass wir das ändern."

Die Frage der Co-Mutterschaft, analog zu einer BGB-Regelung zur automatischen rechtlichen Vaterschaft in einer heterosexuellen Ehe, war bei der Einführung der Ehe für alle 2017 übersehen worden.

Konkrete Pläne, die Rechte lesbischer Mütter gesetzlich zu garantieren, gab es im Bundesjustizministerium bereits im Herbst 2024. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition wurden sie jedoch nicht umgesetzt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht diesbezüglich keine Änderungen im Abstammungsrecht vor. Generell werde man sich bei etwaigen Reformen im Familienrecht "vom Wohl des Kindes leiten lassen", heißt es hier nur recht allgemein. (mize)

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