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Ungarn
Maja T.: Urteil erst 2026
Seit fast anderthalb Jahren ist Maja T. in Ungarn in Haft – und klagt über diverse Repressalien und Menschenrechtsverletzungen. Auf ein Urteil wird die nichtbinäre Person aber noch länger warten müssen.

Richter József Sós wird wohl erst im nächsten Jahr ein Urteil gegen Maja T. verkünden (Bild: IMAGO / ZUMA Press Wire)
- 7. Oktober 2025, 11:56h 3 Min.
Das Urteil gegen die in Ungarn inhaftierte nichtbinäre Person Maja T. wird erst im nächsten Jahr fallen. Das bestätigte das Anwaltsteam von T. gegenüber der "Welt". So habe Richter József Sós bei der letzten Sitzung am vergangenen Donnerstag in Budapest mitgeteilt, dass weitere Termine angesetzt worden seien.
Eigentlich war der Urteilsspruch für diesen Mittwoch geplant gewesen. Stattdessen sollen noch einmal Zeug*innen gehört werden, deren Aussagen sich widersprochen hätten. Außerdem soll noch ein Gutachten eingeholt werden.
Maja T. hatte sich zuletzt darüber beklagt, dass es "mit Gewalt zur entwürdigenden Nacktkontrolle" gekommen sei. Außerdem beschwerte sich die nichtbinäre Person über mangelnde Unterstützung der deutschen Regierung (queer.de berichtete).
Linken-Fraktionschef reist nach Budapest
Zum Prozesstag am Mittwoch wird auch Martin Schirdewan, der Vorsitzende der Linksfraktion im Europäischen Parlament, anreisen. Er kritisierte, dass das Verfahren "von Verstößen gegen Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde" geprägt sei. "Die Haftbedingungen, denen sich Maja T. seit über einem Jahr ausgesetzt sieht, verstoßen gegen geltendes Recht und zielen darauf ab, Maja T. zu brechen. Die jüngste Eskalation mit einer dreistündigen zwangsweise, in Fesseln durchgeführten Nacktkontrolle verdeutlicht, dass die Repressionen sich weiter zuspitzen", so Schirdewan.
Der Politiker kritisierte die Bundesregierung wegen ihrer "Untätitigkeit" in dem Fall: "Es muss doch in Deutschland politischer Konsens sein, dass ein solcher Umgang inakzeptabel ist", erklärte Schirdewan. Die deutsche Regierung spiele damit "dem Autokraten Orbán in die Karten". "Ich fordere, dass die Bundesregierung sich endlich für die sofortige Rückkehr von Maja T. nach Deutschland einsetzt", sagte er. Außerdem sei die Einstufung der Antifa als Terrororganisation in Ungarn "ein weiterer und drastischer Schritt in der Kriminalisierung von antifaschistischem Engagement".
Festnahme im Dezember 2023
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden. Grund war der Vorwurf der ungarischen Behörden, die nichtbinäre Person habe im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren antifaschistischen Aktivist*innen Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen.
Im Juni 2024 folgte die Auslieferung nach Ungarn – ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das dann auch unmittelbar nach erfolgter Überstellung in einer einstweiligen Verfügung die Auslieferung untersagte (queer.de berichtete).
Maja T. trat dann im Juni diesen Jahres in einen Hungerstreik. Mitte Juli beendete die nichtbinäre Person ihn mit dem Verweis auf ihre Gesundheit (queer.de berichtete).
Die Anklage beinhaltet schwere Vorwürfe wie "versuchte lebensgefährliche Körperverletzung" oder "schwere Körperverletzung" sowie Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung. Maja T. drohen bis zu 24 Jahre Haft. (cw)














