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Artikel 3
Bundestag debattiert Schutz queerer Menschen im Grundgesetz
Erst kürzlich rief der Bundesrat dazu auf, endlich im Grundgesetz das Merkmal "sexuelle Identität" zu verankern. Jetzt beschäftigt sich der Bundestag damit. Widerstand kommt von der AfD und Teilen der Union.

Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit nötig – das wird wegen Widerstands der AfD und Teilen der Union schwierig (Bild: IMAGO / Olaf Schuelke)
- 8. Oktober 2025, 11:34h 3 Min.
Der Bundestag wird am Donnerstagmorgen gegen 10:10 Uhr eine gute Stunde lang in erster Beratung über einen von den Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Ergänzung des Antidiskriminierungsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität" sprechen – zwischen Debatten um das Asylrecht und die Beschleunigung des Wohnungsbaus.
Der Entwurf (PDF) sieht vor, dass Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz "sexuelle Identität" erweitert wird. Aktuell lautet der Satz: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." 1994 wurde noch hinzugefügt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Bereits Ende September hatte der Bundesrat auf Initiative des Landes Berlin mehrheitlich für eine entsprechende Reform gestimmt (queer.de berichtete). Queere Organisationen fordern diese Änderung bereits seit Jahrzehnten.
Der @bundesrat hat heute eine Initiative zur Erweiterung von Artikel 3 im Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen...
Posted by Chancen NRW on Friday, September 26, 2025
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Die Grünen argumentieren in ihrem Entwurf, dass queere Menschen zwar durch einfache Gesetze zuletzt besser geschützt worden seien, sich dies aber nicht in der Verfassung widerspiegle. Die Schutzgesetze könnten damit mit einfacher Mehrheit wieder zur Seite gewischt werden. Eine Grundgesetzänderung schaffe dagegen eine "stabile und vor menschenfeindlicher Tendenz geschützte Maßgabe für die einfache Gesetzgebung".
Verweis auf jahrzehntelange Schwulenverfolgung im demokratischen Deutschland
Dabei verweisen die Grünen darauf, dass Paragraf 175 erst im Jahr 1994, also 45 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik, abgeschafft wurde. "Das Fehlen dieses Diskriminierungsgrundes im Text des Grundgesetzes hat in der Historie der Bundesrepublik Deutschland zu menschenrechtswidriger Behandlung von homosexuellen und bisexuellen Menschen geführt", heißt es im Antrag. "Die Nichtberücksichtigung setzt aktueller und zukünftiger Feindlichkeit gegenüber LSBTIQ nicht den maximal möglichen und notwendigen verfassungsrechtlichen Schutz entgegen. Der Blick auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen verdeutlicht die Dringlichkeit eines expliziten Diskriminierungsverbotes im Grundgesetz."
Auch LGBTI-Aktivist*innen haben immer wieder mit Blick auf die deutsche Geschichte betont, dass der ausdrücklich Schutz notwendig sei: 1949 seien laut dem queeren Verband LSVD+ Homo- und Bisexuelle etwa als Opfergruppe der Nationalsozialisten bewusst nicht in Artikel 3 aufgenommen worden. Das habe die Verfolgung gleichgeschlechtlich liebende Männer im demokratischen Nachkriegsdeutschland durch den Paragrafen 175 erst ermöglicht.
Viele queere Organisationen fordern auch eine ausdrückliche Aufnahme des Merkmals "geschlechtliche Identität" im Grundgesetz. Dies ist im aktuellen Entwurf nicht vorgesehen. Dabei verweisen die Aktivist*innen auf globale transfeindliche Kampagnen, die in Deutschland insbesondere von der AfD befördert werden (queer.de berichtete). Aus der Politik wird hingegen häufig argumentiert, dass trans oder intergeschlechtliche Menschen bereits durch ständige Rechtsprechung mit dem Merkmal "Geschlecht" erfasst worden seien.
Für eine Grundgesetzänderung sind die Hürden sehr hoch: So ist eine Zweidrittelmehrheit sowohl in Bundestag als auch in Bundesrat nötig. Das wird im Bundestag schwierig: Zwar signalisieren SPD, Grüne und Linke grundsätzlich Zustimmung. Die rechtsextreme AfD, die 24 Prozent der Bundestagsabgeordneten stellt, ist aber kategorisch dagegen. In der Union gibt es inzwischen widersprüchliche Stimmen. Viele konservative CDU-Politiker wie Thorsten Frei, heute Chef des Bundeskanzleramtes, lehnten diesen Schutz aber immer wieder ab. Letztes Jahr sagte er etwa, er sehe "keinen Anlass" queere Menschen in der deutschen Verfassung ausdrücklich zu schützen (queer.de berichtete). (dk)














