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Zahlungsverkehr
Potentielles Zwangsouting durch IBAN-Abgleich
Ab heute sind alle Banken in der EU verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung zu überprüfen, ob der eingegebene Name zu der IBAN des Kontos passt. Trans und nichtbinäre Menschen können dadurch geoutet werden.

Symbolbild: Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle technisch möglichen Euro-Überweisungen den IBAN‑Name‑Abgleich ("Verification of Payee", VoP) durchführen (Bild: IMAGO / Steinach)
- Von Mara Clara van Dyke
9. Oktober 2025, 13:42h 2 Min.
Seit dem 9. Oktober 2025 sind Banken bei Überweisungen innerhalb der Europäischen Union (EU) verpflichtet, die Namen der Kontoinhaber*innen abzugleichen. Für Personen, die nicht ihren Passnamen verwenden, kann dies zu einem Zwangsouting führen. Dies ist beispielsweise bei nichtbinären oder trans Menschen der Fall, die keine bürokratische Namensänderung anstreben. Oder bei jenen, die sich eine offizielle Namensänderung wünschen, aber noch auf ihren Termin im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetzes warten müssen.
Im Oktober wurde europaweit die Verifizierung von Überweisungs-Empfänger*innen eingeführt. Dieser sogenannte "Verification of Payee" (VoP) soll verhindern, dass Kriminelle Geldströme umleiten, in dem sie falsche Kontodaten mit legitimen Zahlungsempfänger*innen vermischen, beispielsweise bei gefälschten Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen. Bei solchen Überweisungen zeigt die Bank dann der überweisenden Person an, dass Zahlungsempfänger*in und Kontoinhaber*in nicht übereinstimmen.
Überweisenden wird der Deadname mitgeteilt
Der Abgleich bei der Empfänger*innen-Bank sieht so aus, dass es daneben noch weitere Meldungen geben kann. So gibt es die Variante, bei der die Übereinstimmung teilweise vorhanden ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Nachname übereinstimmt, der Vorname jedoch nicht.
Zum Nachteil kommt dieser Teil der neuen EU-Verordnung (Verordnung 2024/886) also Personen, welche nicht ihren Passnamen verwenden, jedoch keine bürokratische Namensänderung beabsichtigen. Denn bei der Überweisung an eine Person, die nicht ihren Pass-Vornamen verwendet, jedoch zum Beispiel einfach nur ihren Nachnamen, wird der bei der Bank eingetragene Vorname angezeigt. Dies führt also zum Zwangsouting und die trans oder nichtbinäre Person kann das Konto erstmal nicht weiter verwenden, ohne dass Überweisende wissen, wie der Deadname der Person lautet.
Eine frühere Abgleich-Pflicht wurde 2009 abgeschafft
Lediglich Lastschriften und Papierüberweisungen sind von der Regelung ausgeschlossen. Da Lastschriften nicht allen Personen zur Verfügung stehen, sind diese keine adäquate Alternative zur üblichen Überweisung.
Eine kleine Zeitreise: Bis zur Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken in Deutschland im Jahr 2009, galt bereits ein Abgleich von Zahlungsempfänger*innen und Kontonummern. Damals wurde die Praxis ab dem 1. November 2009 geändert und auf den Abgleich verzichtet, um u.a. dem Zahlungsverkehr ins Ausland schneller und einfacher zu gestalten. Auch damals war Grund für die Änderung eine EU-Verordnung (Verordnung 2007/64/EG).













