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Kommentar

Die Ignoranz und Geschichtsvergessenheit der Union

Für einen Schutz queerer Menschen im Grundgesetz gibt es im aktuellen Bundestag, das zeigte die Debatte am Donnerstag, offenbar nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Durch CDU und CSU muss endlich ein Ruck gehen!


Protestschild "Queere Rechte ins Grundgesetz" beim CSD Frankfurt 2025 (Bild: IMAGO / Müller-Stauffenberg)

Nach etwas mehr als einer Stunde schloss die Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholm am gestrigen Donnerstag um 11:32 Uhr die Aussprache über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Artikel 3 des Grundgesetzes, der um den Zusatz "sexuelle Identität" ergänzt werden soll. Andrea Lindholm überwies den Gesetzentwurf an die Ausschüsse zur weiteren Beratung (queer.de berichtete). Und damit ging das Plenum des Deutschen Bundestages auch schon zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

Wenn ich es richtig überblicke, war dies mittlerweile der dritte parlamentarische Anlauf, um in unser Grundgesetz einen Grundrechtsschutz für die sexuelle Identität von Menschen festzuschreiben. Niemand dürfe wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden. Genau darum geht es, um nicht mehr und nicht weniger. Hört sich vernünftig und richtig an, denn wir wissen natürlich, dass es diese Benachteiligung nach wie vor geben kann und in der Vergangenheit zur gesellschaftlichen "Normalität" gehörte und hoffen sehr, dass es nie zu einer Rückkehr dieser "Normalität" kommen wird.

Von einem "Schnellschuss" kann keine Rede sein

Eigentlich müssten wir doch froh sein, dass nun endlich Bewegung in eine Sache gekommen ist, die schon seit Jahrzehnten auf der Agenda des queeren Aktivismus steht. 2011 gab es zwar eine absolute Mehrheit im Bundestag für eine solche Änderung, doch fehlte die für Verfassungsänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit. Zehn Jahre später ging es in die nächste Runde und es wurde ein gemeinsamer Gesetzentwurf von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt, der jedoch nach der 1. Lesung zurückgezogen wurde und auf Nimmerwiedersehen verschwand. So gesehen hatte Maik Brückner von den Linken völlig recht, dass man im Jahre 2025 kaum von einem "Schnellschuss" in Sachen Änderung des Artikel 3 sprechen könne, wie dies in Redebeiträgen anklang.

Und heute beschlich mich nach dem Schlusswort der Bundestagsvizepräsidentin das merkwürdige Gefühl, den Auftakt für eine Beerdigung gerade miterlebt zu haben. Denn nicht nur machten die Redner*innen der Union klar, dass es dort aktuell keine Mehrheit geben wird, auch die SPD zeigte sich verärgert über den nicht abgesprochenen Vorstoß der Grünen, auch wenn diese zu Recht auf den Mehrheitsbeschluss des Bundesrats für die Ergänzung des Artikel 3 als Grundlage für ihren Gesetzentwurf verwiesen. Und zwar nach dem Motto, irgendwer muss doch den Bundesratsentschluss ins Parlament bringen. Aber so doch bitte nicht, hieß es. Deshalb meinte Carmen Wegge von der SPD, es reiche nicht, das richtige Ziel zu haben, es brauche dafür auch den richtigen Weg.

Da ist jedenfalls was dran, schließlich kommt eine Zweidrittelmehrheit nur zustande, wenn alle demokratischen Parteien an einem Strang ziehen. Denn nimmt man die Initiative als Stimmungstest, so wurde, wie schon gesagt, durch die Redner*innen der CDU/CSU doch eines klar – sie wollen keine Änderung und sehen auch gar keinen Bedarf dafür. Das bestehende Grundgesetz schütze bereits ausreichend. Um so etwas zu behaupten, braucht es jedoch eine gehörige Portion Ignoranz und vor allem Geschichtsvergessenheit.

Der bestehende Schutz reicht nicht aus

Denn wenn das Grundgesetz bereits ausreichend Schutz biete in Sachen sexueller Identität, warum gab es dann bitte schön bis 1969 ungefähr 50.000 Verurteilte, denen ihre Sexualität zum Verhängnis wurde? Sie alle wurden rechtmäßig verurteilt nach dem Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches. Wo war da bitte der Grundrechtsschutz und die auch jetzt wieder beschworene Unantastbarkeit der Würde des Menschen? Klar, in einer Bundestagsrede kostet die nichts und ist zum moralischen Nulltarif zu haben.

Deshalb stimmt es einfach nicht, wenn Martin Plum von der CDU zum Besten gibt, die Artikel-3-Änderung ändere nichts, weil sie verfassungsrechtlich nur wiederhole, was es längst gebe. Von wegen. Der Grundirrtum: Dass das Grundgesetz den gesellschaftlichen Status quo wiedergebe. Wenn dem so wäre, hätte es all die Verfassungsklagen in Sachen Persönlichkeitsrecht in den letzten 70 Jahren nicht gebraucht. Die Geschichte des Verfassungsrechts lässt sich leicht als eine Geschichte von Verwirklichungsdefiziten und deren langwierige Beseitigung erzählen.

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Beispiel: Gleichberechtigung von Frau und Mann. Wie lange hat es gedauert, bis alle frauenfeindlichen Gesetze verschwunden waren? Oder denken wir nur mal an das sogenannte Transsexuellengesetz – ein halbes Dutzend Verfassungswidrigkeiten enthielt es. Die letzte Grundrechtsverletzung wurde erst 2011 beseitigt, indem für eine Personenstandsänderung das Recht auf körperliche Unversehrtheit anerkannt wurde. Liebe Unions-Redner*innen, die massiven und anhaltenden Grundrechtsverletzungen waren alle möglich durch bestehende Gesetze. Also erzählen Sie uns nicht, die sexuelle Identität sei schon längst geschützt. Wenn dem so wäre, hätte es keines Entschädigungsfonds für Verurteilte nach § 175 bedurft.

Die Union muss zeigen, dass ihr Freiheit auch etwas wert ist

Auf die Wortmeldungen der AfD müssen wir nicht eingehen. Wir kennen ja inzwischen die Auftritte der Hellblauen mit rotem Haken – mit Überraschungen ist da nicht zu rechnen. Sie bleiben, was sie von Anfang waren: unerträglich. Es ist halt so, bei manchen scheint die Verdauung über das Gehirn zu gehen. Und wenn sie den Mund aufmachen, dann kommt das heraus, was sonst in der Kloschlüssel landet. Leider werden wir deren Mist nicht durch eine Wasserspülung los.

Es ist immer wieder gern die Rede von einem Ruck, der durchs Land gehen müsse, damit Dinge, die falsch laufen, auf die richtige Spur kommen. Wenn die Überweisung des Grünen-Antrags in die Ausschüsse nicht der Beginn für ein klammheimliches Beerdigungsverfahren werden soll, dann versuch doch mal einen solchen Ruck, liebe CDU/CSU-Fraktion. Niemanden wird es genommen, sondern allen etwas gegeben. Zeigen Sie, dass Ihnen Freiheit auch etwas wert ist, und benutzen Sie nicht die Würde des Menschen als Ruhekissen.

-w-