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Bewegung im Norden
Schleswig-Holstein will queere Menschen in Landesverfassung schützen
Bislang schützen sechs der 16 Bundesländer queere Menschen verfassungsrechtlich vor Diskriminierung. Nun soll Schleswig-Holstein hinzukommen.
- 10. Oktober 2025, 13:38h 2 Min.
Das Land Schleswig-Holstein will im Rahmen einer Verfassungsreform auch queere Menschen ausdrücklich vor Diskriminierung schützen. In Artikel 9 (Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern) soll laut einem Gesetzentwurf der Regierungsparteien CDU, Grüne und FDP sowie des SSW (PDF) künftig der Satz eingefügt werden: "Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden." Die oppositionelle SPD schloss sich dem Paket nicht an, weil die Partei einen Änderungsantrag, bei dem es um die Erreichbarkeit von Behörden und Gerichten geht, ablehnt.
Danny Clausen-Holm, der Landesvorsitzende des queeren Verbandes LSVD, begrüßte das Vorhaben – auch wegen seines Timings: "Der Regenbogen wird nun in Schleswig-Holstein wetterfest gemacht! Denn es zieht ein politisches Unwetter auf." Die Ergänzung sei "ein Meilenstein, der für etwa acht bis zwölf Prozent der Bevölkerung ein zeitgemäßes Sicherheitspaket bildet."
Der LSVD hatte bereits bei CSDs für die Aufnahme geworben. "Wir haben zu Jahresanfang dieses Thema als Impuls in den Landtag gegeben, während der CSD-Saison thematisch priorisiert und parallel im weiteren Dialog mit den Fraktionen entscheidende Überzeugungsarbeit für die Sache geleistet", so Clausen-Holm. "Genau das ist unser Job als Menschenrechtsverband – darauf bin ich stolz!"
In dem neuen Artikel 6a soll künftig auch der Schutz vor Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als Staatsziel benannt werden. Zudem sollen etwa die Kinderrechte oder Rechte pflegebedürftiger Menschen gestärkt werden.
Diese Länder schützen bereits queere Menschen verfassungsrechtlich
Bislang schützen sechs Länder queere Menschen ausdrücklich in ihren Landesverfassungen. Das erste Bundesland, das den Schutz aufnahm, war Brandenburg im Jahr 1992. Es folgten Thüringen, Berlin, Bremen und das Saarland. Zuletzt folgte Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 (queer.de berichtete).
Seit Jahrzehnten fordern queere Organisationen auch den ausdrücklichen Schutz queerer Menschen im deutschen Grundgesetz. Als einzige Opfergruppe des NS-Regimes sind sie bislang nicht in der Liste der geschützten Merkmale vertreten. Allerdings gibt es Bewegung: Der Bundesrat hat vergangenen Monat mehrheitlich einem Antrag zur Änderung des Grundgesetzes zugestimmt, mit dem queere Menschen verfassungsrechtlich vor Ungleichbehandlung geschützt werden sollen (queer.de berichtete).
Der Bundestag debattierte am Donnerstag über das Thema (queer.de berichtete). Allerdings ist hier die erforderliche Zweidrittelmehrheit noch nicht in Sicht, da neben der AfD auch große Teile der Union diese Reform ablehnen (siehe queer.de-Kommentar von Nora Eckert). (dk)















