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Mordprozess

Sexpartner erstochen, um hetero zu werden: Täter muss in Psychiatrie

Weil er glaubte, ein anderer Mann könne nach dem Sex seine Gedanken lesen, tötete ein 50-Jähriger ihn im Wahn mit 72 Messerstichen und schnitt seine Leber als vermeintliches Speichermedium heraus. Ein Gericht hält ihn für schuldunfähig.


Symbolbild: Das Urteil des Landgerichts Konstanz ist noch nicht rechtskräftig (Bild: ChatGPT)

  • 21. Oktober 2025, 12:55h 2 Min.

Weil er einen Sexpartner im Wahn mit mehr als 70 Messerstichen getötet hat, muss ein 50-Jähriger dauerhaft in die Psychiatrie. Das Landgericht Konstanz ordnete die Unterbringung wegen Mordes an. Der Mann ist wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig. Der Jordanier soll seinen ehemaligen Sexualpartner aus der Überzeugung heraus getötet haben, er könne seine Gedanken lesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann stach nach Auffassung des Gerichts Ende Januar mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser in der Konstanzer Wohnung des 36-Jährigen 72 Mal auf ihn ein. Beide hatten demnach zuvor zusammen Drogen konsumiert. Um seine Gedanken wieder für sich zu haben, soll der Beschuldigte versucht haben, den Körper seines Opfers aufzuschneiden, um ein Organ zu entnehmen und dieses zu essen. Aus Ekel habe er aber davon abgelassen. Außerdem habe er gehofft, sich durch die Tat von seinem homo­sexuellen Verlangen zu "befreien" (queer.de berichtete).

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Der Angeklagte bestritt die Mordabsicht

Der Beschuldigte gestand die Tat, bestritt aber einen Mordplan. "Er war mein guter Freund", sagte er. Das Opfer sei schwul gewesen, er sei es nicht und habe sich nur auf Experimente eingelassen. Es sei nach einem Streit zu der Tötung gekommen, hatte er zu Prozessbeginn gesagt (queer.de berichtete). Der Mann war rund zehn Tage nach der Tat festgenommen worden.

Nach Auffassung der Kammer und der Staatsanwaltschaft jedoch besuchte der Beschuldigte seinen Freund mit Absicht, um an dessen Leber zu kommen. Er habe das Organ für ein Speichermedium seiner Gedanken gehalten, sagte der Vorsitzende Richter. Sachverständige attestierten dem 50-jährigen Vater eines Sohnes eine paranoide Schizophrenie.

Gericht hat keinen Zweifel an psychischer Erkrankung

Die Tat sei brutal gewesen, sagte der Richter. Doch an der Schuldunfähigkeit des Beschuldigten gebe es keinen Zweifel. Bis zum Ende der Verhandlung habe er sich von seinem Wahn leiten lassen und die Schuld bei seinem Opfer gesucht. Mitleid habe er nur für dessen Angehörige gehabt.

Die Männer kannten sich nach Aussage des Beschuldigten schon einige Jahre und hatte mehrmals Oralverkehr. Das Opfer soll auch die Absicht des 50-Jährigen gekannt und ihn deswegen blockiert und mehrmals abgewiesen haben. (cw/dpa)