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Attacke auf Selbstbestimmung
Fall Liebich als Vorwand: CDU-Justizministerinnen machen Stimmung gegen SBGG
Nach Sven alias Marla Svenja Liebich wird nun schon seit mehreren Wochen im ganzen Land gesucht. Der Fall scheint die Justiz an ihre Grenzen zu bringen, behaupten zumindest CDU-Justizministerinnen.

Vereint gegen Ampel-Gesetze: Die Landesjustizministerinnen (v.l.n.r.) Constanze Geiert, Franziska Weidinger und Beate Meißner (Bild: Sandro Halank, Wikimedia Commons / wikipedia, CDU Sachsen-Anhalt, Michael Panse / flickr)
- 24. Oktober 2025, 12:20h 3 Min.
Die rechtsextreme Person Marla Svenja Liebich ist ihre Haft in der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz weiterhin nicht angetreten. Liebich sei weiterhin nicht der sächsischen Justiz zugeführt worden, sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Gemeinsam mit ihren Amtskolleginnen Franziska Weidinger aus Sachsen-Anhalt und Beate Meißner aus Thüringen (beide ebenfalls CDU) forderte sie von der Bundesregierung eine Prüfung und Überarbeitung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG). Unklar ist jedoch, warum Liebich mit einem anderen Geschlechtseintrag besser auffindbar sein soll.
Der Hintergrund: Anfang dieses Jahres war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hat ändern lassen (queer.de berichtete). Damit wollte er offenbar die deutsche Justiz vorführen und das SBGG lächerlich machen. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Haft trat Liebich nicht an (queer.de berichtete). Seitdem wird deutschlandweit nach ihm gefahndet.
Der Fall hatte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz wieder angefacht. Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz der Ampel-Regierung, das das in weiten Teilen bereits verfassungswidrige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert – zum Verdruss der CDU.
Liebich sei kein Einzelfall
In Sachsen-Anhalt habe es zuletzt eine einstellige (!) Zahl an Fällen gegeben, in denen "Männer" beantragt hätten, in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden, gab Sachsen-Anhalts Justizministerin Weidinger an. Ihre Amtskolleginnen bestätigten, dass es solche Fälle in der Vergangenheit auch in Sachsen und Thüringen gegeben hatte.
Dass Menschen ihren Personenstand ändern können, ohne dass die Behörden etwa den Grund für die Änderung prüfen, sei in allen drei Ländern eine erhebliche Belastung, behauptete Geiert. In Zukunft sollte etwa Personal mit spezieller Sachkunde in besonderen Fällen wie dem Fall Liebich entscheiden.
"Niemand möchte, dass das Gesetz in die Achtzigerjahre zurückgeführt wird", beteuerte die Ministerin. Es müsse jedoch die Möglichkeit bestehen, einen Prüfmechanismus einzuführen, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht. So könne gewährleistet werden, dass auch die Mitgefangenen, vor allem Frauen, geschützt werden können. LGBTI-Organisationen wie der queere Dachverband LSVD+ warnen jedoch davor, in die Zeit von "Fremdbestimmung oder Misstrauen" zurückzukehren.
Was die Ministerin verschweigt: Personen wie Liebich werden nicht automatisch in einem Frauengefängnis untergebracht, auch wenn sie dort ihre Haft antreten müssen. So berichtet "Legal Tribune Online", dass die endgültige Entscheidung der Zuordnung in ein Frauen- oder Männergefängnis bei der JVA selbst liege. Das müsse in einem Aufnahmegespräch geprüft werden. Gäbe es eine Gefahr für "Sicherheit und Ordnung", wäre eine Verlegung problemlos möglich.
SPD will SBGG "mit aller Kraft" verteidigen
Auch im Bundestag hatte die Union mit Verweis auf den Fall Liebich Stimmung gegen die Selbstbestimmung von trans Personen gemacht. Allerdings wies SPD-Rednerin Carmen Wegge bei einer Debatte im September darauf hin, dass ihre Fraktion "dieses Gesetz mit aller Kraft" verteidigen werde (queer.de berichtete).
Die drei CDU-Landespolitikerinnen hatten sich in dieser Woche getroffen, um über aktuelle Themen der Justiz zu sprechen. Im Ergebnis forderten Weidinger, Meißner und Geiert unter anderem auch, dass das Cannabisgesetz auf den Prüfstand gestellt werden sollte – auch hier machten die drei CDU-Ministerinnen Parteipolitik gegen ein unter Konservativen verhasstes Gesetz der Ampel-Regierung. Das Treffen der Ministerinnen fand in diesem Jahr zum ersten Mal statt. Für das kommende Jahr sei es wieder geplant, hieß es. (dpa/dk)













