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"Mit Straftaten in Verbindung gebracht"
Queerbeauftragter erwirkt einstweilige Verfügung gegen Julian Reichelt
In einem Posting erweckte der Rechtsaußen-Journalist Julian Reichelt den Eindruck, dass der Queerbeauftragte Alfonso Pantisano ein Sexualstraftäter ist. Das Landgericht Frankfurt stellt sich nun auf die Seite Pantisanos.

Alfonso Pantisano (li.) war vor Gericht gegen Julian Reichelt erfolgreich (Bild: privat / Superbass / wikipedia)
- 4. November 2025, 14:56h 3 Min.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat Julian Reichelt, dem Chefredakteur des rechtspopulistischen Nachrichtenportals "Nius", mit Beschluss vom Dienstag (2-03 O 404/25) untersagt, einen abwertenden Beitrag über den Berliner Queerbeauftragten Alfonso Pantisano auf X (früher: Twitter) weiter zu veröffentlichen. Das meldete Pantisanos Anwalt Jasper Prigge. Das Landgericht sprach in der einstweiligen Verfügung von einer "schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung".
Dabei geht es um einen X-Beitrag, den Reichelt am vergangenen Samstag veröffentlicht hatte. Darin ist ein Foto Pantisanos zu sehen sowie der einleitende Text: "Dieser Mann wurde von Bundesregierung und Berliner Regierung hofiert und finanziert. Man arbeitete mit ihm zusammen, nachdem er wegen Besitz/Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt worden war und ließ ihn staatlich organisiert und veranstaltet auf Kinder los. [...]".
Reichelt bezog sich auf Jurassica Parka
Nur User*innen, die auf "mehr anzeigen" drückten, wurden darüber informiert, dass es Reichelt um die Dragqueen Jurassica Parka ging, gegen die wegen des Verdachts der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten ermittelt wird und die bereits – wie Ende Oktober bekannt wurde – wegen dieses Delikts vorbestraft ist. Reichelt schrieb: "Mich interessiert vor allem die Frage: Wusste Berlins 'Queer-Beauftragter' Alfonso Pantisano von der Verurteilung von Jurassica Parka alias Mario O.?" Der Beitrag enthielt auch einen Verweis zu einem "Nius"-Bericht zu Parka.
"Für einen durchschnittlichen Nutzer sah es so aus, als sei der auf dem Foto abgebildete Pantisano der Mann, der strafrechtlich verurteilt wurde", so argumentierte Anwalt Prigge – und hatte das Landgericht auf seiner Seite. Bei Zuwiderhandlungen sei ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft fällig.
Zunächst hatte Pantisano Reichelt aufgefordert, das Posting zu löschen. Der Journalist ließ eine Frist allerdings verstreichen – und repostete stattdessen den Beitrag mit dem Zusatz, dass sich Pantisano "offenbar" von seinem Posting "angesprochen" fühle. Der Beitrag enthielt weitere Mutmaßungen über Pantisano, aber auch eine Klarstellung, dass dieser nicht mit "Dieser Mann" gemeint gewesen sei.
"Mit Straftaten in Verbindung gebracht zu werden, mit denen man nichts zu tun hat, muss sich niemand gefallen lassen", erklärte Prigge. "Das gilt vor allem, wenn es um Sexualstraftaten geht. Der erweckte Eindruck verletzt das Persönlichkeitsrecht von Herrn Pantisano schwerwiegend."
Am Dienstag hat Reichelt eine veränderte Fassung des Postings veröffentlicht. Darin ist zwar weiterhin das Bild Pantisanos zu sehen, aber im Text wird gleich zu Anfang von Mario O. gesprochen, der "u.a." vom Queerbeauftragten "hofiert und finanziert" worden sei.
Pantisano beklagt "Methode Reichelt"
Alfonso Pantisano bezeichnete die Vorgehensweise des Nius-Chefredakteurs als die "Methode Reichelt". Das bedeute: "Die Fakten verdrehen und dann so tun, als sei nichts gewesen. Wer so agiert, betreibt keinen Journalismus, sondern einen Feldzug gegen unsere Demokratie und dagegen wehre ich mich." Auf Instagram schrieb der Queerbeauftagte über Reichelt: "Er wusste, was er tat. Er wusste, welchen Eintruck er damit erweckt, wenn er bewusst Bilder und Worte falsch kombiniert." Auch die Tatsache, dass das Foto mit dem Hinweis "nicht jugendfreier Inhalt" versehen worden war, sei "perfide" gewesen. "Damit sollte wohl der Eindruck entstehen, ich selbst sei der 'nicht jugendfreie Inhalt", so Pantisano.
Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
"Nius" war bereits mehrfach wegen zweifelhafter Berichterstattung in Konflikt mit dem Gesetz gekommen. Im August untersagte das Landgericht Frankfurt, eine trans Frau als "Mann" und "Herr in Damenbekleidung" zu diffamieren (queer.de berichtete). Unterstützt wurde "Nius" im August von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die das rechtspopulistische Portal im August mit der linken Tageszeitung "taz" gleichsetzte (queer.de berichtete). (cw)














