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Synode in Dresden
Evangelische Kirche debattiert Flaggenverordnung und kritisiert AfD
Bei ihrer Synode will die evangelische Kirche ihre Beflaggungsverordnung aufheben, um legal die Regenbogenfahne wehen zu lassen. Die EKD-Chefin macht außerdem deutlich, dass die rechtsextreme AfD eine Feindin der Kirche ist.

Kirsten Fehrs ist seit 2023 EKD-Ratsvorsitzende (Bild: IMAGO / epd)
- 10. November 2025, 12:03h 2 Min.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will in ihrer am Sonntag in Dresden gestarteten Synode, dem jährlichen Kirchentreffen, die Beflaggungsverordnung von 1947 abschaffen. Die Verordnung besagt, dass nur die Kirchenfahne, ein violettes Kreuz auf weißem Grund, an Kirchen hängen darf. Grund für diese Verordnung war, dass in Zeiten des Nationalsozialismus evangelische Kirchen häufig mit Hakenkreuzfahnen beflaggt worden waren.
Die Beflaggungsverordnung wird schon seit Jahren nicht mehr beachtet – so wehen etwa bei ökumenischen Gottesdiensten oder Kirchentagen andere Fahnen, auch die Friedenstaube ist ein beliebtes Symbol. Insbesondere Regenbogenfahnen waren in den letzten Jahren als Zeichen der Solidarität mit der queeren Community gehisst worden.
Regenbogenfahne entspricht "kirchlichem Selbstverständnis"
Die EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs sagte laut der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Bezahlartikel), dass die Verordnung "schon seit langem nicht mehr so praktiziert" werde und deshalb aufgehoben werden solle. Dafür nannte sie als Beispiel die Regenbogenfahne, die als Symbol der Vielfalt dem "kirchlichen Selbstverständnis" entspreche. Die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich, betonte jedoch, dass die Deutschlandfahne weiterhin inakzeptabel sei, da dies gegen die Trennung von Kirche und Staat verstoßen würde. Dem Entwurf hatte bereits die Kirchenkonferenz der Landeskirchen zugestimmt.
Kritik an der Komplett-Abschaffung der Flaggenverordnung kommt vom Synodalen Michael Germann, einem Juristen und Hochschullehrer an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er befürchte, dass durch die Abschaffung "das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird". Daher setzt er sich, ebenso wie der westfälische Kirchenjurist Hans-Tjabert Conring, für ein neues Kirchengesetz ein, das die "Wiedererkennbarkeit der evangelischen Kirche" stabilisieren solle. Die Stattbarkeit von Fahnen solle daran gebunden werden, dass sie "der Darstellung der Kirche in der Öffentlichkeit" dienen und außerdem "dem Auftrag der Kirche nicht widersprechen" – was nach Ansicht vieler Kirchengemeinden auf die Regenbogenfahne zutrifft. Mit einem neuen Gesetz sollen auch regional unterschiedliche Regelungen verhindert werden. Die Abstimmung soll am Mittwoch stattfinden.
EKD-Chefin stellt klar: Wir sind gegen die AfD
EKD-Chefin Fehrs kritisierte am Sonntag in ihrer Rede an das Kirchenparlament insbesondere die rechtsextreme AfD: "Wir sehen uns einer Partei gegenüber, die die Würde bestimmter menschlicher Gruppen längst schon für antastbar erklärt und sich damit außerhalb der Grundlagen unseres Grundgesetzes stellt, insbesondere seines ersten Artikels", so Fehrs. Sie warf der rechtsextremen Partei vor, im Bundestag "durch Pöbeleien und Abwertungen" aufzufallen. Die EKD werde daher einen klaren Abgrenzungskurs zur AfD beibehalten. (dk)















