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Fahndung dauert an
Staatsanwaltschaft: Liebich weiterhin nicht in Haft
Sven alias Marla Svenja Liebich wurde als Mann verurteilt, änderte den Geschlechtseintrag und trat die Haft im Frauengefängnis in Chemnitz dann nicht an. Seitdem wird gefahndet – bislang ohne Erfolg.

Sven alias Marla Svenja Liebich macht sich auf sozialen Medien über die Fahndung lustig (Bild: IMAGO / Hanno Bode)
- 13. November 2025, 15:50h 2 Min.
Polizei und Staatsanwaltschaft suchen nach zweieinhalb Monaten weiterhin nach Marla Svenja Liebich: "In Sachen Liebich dauern die Fahndungsmaßnahmen an", sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen von der Staatsanwaltschaft in Halle der Deutschen Presse-Agentur. Liebich war zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, hatte die Haft in der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz Ende August dieses Jahres jedoch nicht angetreten (queer.de berichtete).
In dem Fall gebe es keinen neuen Sachstand zu berichten, so Bernzen. Die Person Liebich habe die Haft auch weiterhin nicht angetreten, ergänzte der Staatsanwalt.
Der Fall Liebich hatte in dieses Jahr für viele Schlagzeilen gesorgt: Anfang dieses Jahres war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hat ändern lassen (queer.de berichtete). Damit wollte der queerfeindliche Rechtsextremist offenbar die deutsche Justiz vorführen und das erst im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz lächerlich machen. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Haft trat Liebich nicht an (queer.de berichtete). Seitdem wird deutschlandweit nach ihm gefahndet.
Union macht Stimmung gegen Selbstbestimmungsgesetz
Der Fall hatte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz wieder angefacht. Mit dem Gesetz der Ampel-Regierung, das das in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert – zum Verdruss der Union, die zuletzt immer wieder Stimmung gegen das Gesetz machte (queer.de berichtete). Mit Hilfe des Selbstbestimmungsgesetzes haben inzwischen mehr als 22.000 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen (queer.de berichtete).
Bei dem Selbstbestimmungsgesetz handelt es sich übrigens nicht um einen deutschen Alleingang. Bereits rund zwei Dutzend Länder hatten ähnliche Gesetze vor Deutschland beschlossen, Argentinien bereits 2012, danach folgten viele europäische Länder wie Dänemark oder Spanien. (dpa/dk)














