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  • 15. November 2025, 04:01h 1 Min.

Das Selbst­bestimmungs­gesetz trat am 1. November 2024 in Kraft (Bild: Twitter / ChangeGER)

Nach Inkrafttreten des Selbst­bestimmungs­gesetzes vor gut einem Jahr haben Hunderte Menschen in Hessen im Jahr 2024 eine Änderung ihres Geschlechtseintrags vollzogen. Das geht aus der Antwort des Hessischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage (PDF) des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Sascha Herr hervor.

Demnach weist die amtliche Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes für das Kalenderjahr 2024 für Hessen 869 Änderungen des Geschlechtseintrags aus. Zum Vergleich: Zum 31. Dezember 2024 haben in Hessen gut 6,28 Millionen Menschen gelebt.

Das seit dem 1. November 2024 geltende Selbst­bestimmungs­gesetz (SBGG) regelt, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen können – ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Erleichterungen betreffen vor allem trans, inter und nichtbinäre Menschen.

Bereits seit dem 1. August 2024 konnten Interessierte eine gewünschte Änderung ihres Geschlechtseintrags bei den Standesämtern anmelden. Zwischen der Anmeldung und der eigentlichen Erklärung, für die eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, muss laut Gesetz eine dreimonatige Frist liegen.

Fälle, in denen das Selbst­bestimmungs­gesetz gezielt missbräuchlich genutzt wurde, sind der Landesregierung den Angaben des Innenministeriums zufolge nicht bekannt. Auch eine konkrete Einschränkung oder Gefährdung von Rechten von Frauen und Mädchen durch das neue Gesetz sei ihr nicht zur Kenntnis gelangt, hieß es. (cw/dpa)

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