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Übelste homofeindliche Hetze
Späte Gerechtigkeit: Vizechef der "Christlichen Mitte" verurteilt
Die Aussage "Homos haben mehr als sechs Millionen Aids-Tote zu verantworten, die sie ihrer widernatürlichen Lustbefriedigung geopfert haben" ist Volksverhetzung, urteilte das Amtsgericht Weinheim. Die Staatsanwaltschaft Münster fand sie 2013 noch "gerechtfertigt".

Symbolbild: Die deutsche Justiz ist bei queerfeindlicher Volksverhetzung sensibler geworden (Bild: Emmanuel Huybrechts / flickr)
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15. November 2025, 13:27h 3 Min.
Das Amtsgericht Weinheim hat den bekannten Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen aufgrund eines homofeindlichen Hetzartikels wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro (120 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt. Das berichtete am Freitag die "Weinheimer Zeitung" (Bezahlartikel). Bei der Höhe des Tagessatzes wurde die Rente des 74-jährigen Vizechefs des fundamentalistischen Vereins "Christliche Mitte" berücksichtigt – ursprünglich sah ein Strafbefehl sogar 6.000 Euro vor. Annen muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.
Homosexualität "naturwidrige Trieb-Verirrung"
Im Prozess ging es um einen alten Flyer des Vereins, den Annen auf seiner mittlerweile indizierten Website "babykaust.de" erneut veröffentlicht hatte. Darin hieß es unter anderem: "Homos haben mehr als sechs Millionen Aids-Tote zu verantworten, die sie ihrer widernatürlichen Lustbefriedigung geopfert haben." Lesben und Schwule litten an einer "naturwidrigen Trieb-Verirrung" und spürten, dass ihr "gleichgeschlechtliches Begehren unvereinbar ist mit moralischer Reinheit". "Homos sind deshalb unglückliche und ruhelose Menschen, denen die Einsicht aber oft fehlt", behauptete der Text. "Bei der sog. homosexuellen Liebe handelt es sich um einen egozentrischen Missbrauch des Partners, um Selbstbefriedigung am Partner."
Solche Veröffentlichungen seien "geistiger Nährboden für Exzesse gegenüber Homosexuellen", begründete der Vorsitzende Richter laut "Weinheimer Zeitung" sein Urteil. "Es geht hier nicht um das Bestrafen von Meinungen", hatte zuvor auch die Staatsanwältin argumentiert. Indem Annen Homosexuellen einen vorsätzlichen Massenmord zum eigenen Vergnügen unterstellt, gehe er "so tief unter die Gürtellinie", dass es nicht mehr mit einer Auseinandersetzung in der Sache zu tun habe.
2013 lehnte die Staatsanwaltschaft Münster eine Anklage ab
Vor zwölf Jahren fand die Staatsanwaltschaft Münster den Text, der ursprünglich als Flyer der "Christlichen Mitte" mit dem Titel "Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Homosexualität" veröffentlicht worden war, noch völlig in Ordnung. Damals hatte queer.de Strafanzeige gegen die verantwortliche und mittlerweile verstorbene Vorsitzende Adelgunde Mertensacker gestellt (queer.de berichtete). Zwischen 1988 und 2016 war die "Christliche Mitte" auch als Partei aktiv und trat mit sehr geringem Erfolg bei einigen Wahlen an.
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Die Äußerungen riefen nicht zum Hass gegen Schwule und Lesben auf, sondern würden Homosexualität lediglich als "heilbare Erkrankung" ansehen, hieß es damals in der Begründung der Staatsanwaltschaft (PDF). Daher seien die abwertenden Kommentare wegen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung "gerechtfertigt". Zwar zielten die Aussagen "in teils aggressiver, teils polemischer Form auf diese von ihrer Partei negativ beurteilte sexuelle Orientierung". Sie verletzten aber "nicht die Würde des Einzelnen" und setzten keine Person oder Gruppe herab.
Es ist sehr erfreulich, dass die deutsche Justiz bei queerfeindlicher Volksverhetzung sensibler geworden ist. Klaus Günter Annen kündigte an, gegen das Urteil des Amtsgerichts Weinheim Berufung einzulegen.














