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Auch queere Organisation klagt
Sexualkunde an französischen Schulen: Gericht befasst sich mit Klage
Unter anderem queere Aktivist*innen klagen dagegen, dass französische Schulen nicht ausreichend Sexualkunde-Unterricht anbieten.

Die Verhandlung findet vor dem Tribunal administratif de Paris statt (Bild: patrick janicek / flickr)
- 18. November 2025, 15:25h 2 Min.
Paris gilt als Stadt der Liebe – aber zugleich werden französische Schüler*innen einer Klage zufolge nicht ausreichend in Sexualkunde unterrichtet. Ein Verwaltungsgericht in der französischen Hauptstadt befasste sich am Dienstag erstmals mit der Klage mehrerer Organisationen. Sie werfen dem französischen Staat vor, seiner Verpflichtung nicht nachzukommen, drei Unterrichtseinheiten Sexualkunde pro Jahr zu organisieren.
Mangelnde Kenntnisse in diesem Bereich könnten zahlreiche negative Folgen haben, betonen die Kläger*innen. Dazu gehörten etwa ungewollte Schwangerschaften, das Festhalten an überkommenden Rollenbildern, sexuelle Gewalt und die Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten. Zu den klagenden Organisationen gehören auch der queere Verein SOS Homophobie sowie Organisationen, die sich um HIV-Positive und Familienplanung kümmern.
Seit 2001 sind in Frankreich drei Unterrichtseinheiten jährlich zum Gefühls- und Sexualleben vorgesehen. Eine Behörde hatte 2021 eingeräumt, dass dieses Gesetz nicht umgesetzt werde. Die Kläger*innen kritisieren, dass es keine Zahlen dazu gebe, inwiefern Sexualkunde tatsächlich unterrichtet wird.
Lehrplan sieht Behandlung von queeren Themen vor
Ein Lehrplan, der das Vermitteln bestimmter Inhalte für den Sexualkunde-Unterricht vorschreibt, existiert erst seit Februar 2025. In Vor- und Grundschulen sollen die Kinder demnach etwas über Beziehungen und Gefühle erfahren. Ab der Mittelstufe soll dann auch Sexualität thematisiert werden. Dabei gehören auch queere Themen zum obligatorischen Rahmen des Sexualkundeunterrichts. Die Lehrpläne sind darauf ausgelegt, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt einzubeziehen, Akzeptanz zu fördern und Diskriminierung, insbesondere Homophobie und Transphobie, zu bekämpfen. Ziel ist es, ein inklusives Umfeld zu schaffen und sicherzustellen, dass sich auch queere Schüler*inne gesehen und respektiert fühlen.
Der Lehrplan war von konservativen Gruppen kritisiert worden. Sie warfen ihm vor, "Gender-Ideologie" zu verbreiten, also Homosexualität und Transidentität zu thematisieren. Er ist auch für private Schulen verpflichtend. Das Urteil des Verwaltungsgerichts soll am 2. Dezember bekannt gegeben werden. (AFP/dk)














