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Oberlandesgericht Frankfurt

Urteil: Gericht darf nichtbinäre Person misgendern

Eine Person mit gestrichenem Geschlechtseintrag wurde vom Landgericht Frankfurt in mehreren Schreiben als "Sehr geehrter Herr" angesprochen. Das Oberlandesgericht sieht darin kein Problem.


Symbolbild: Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist unanfechtbar (Bild: ekaterina-bolovtsova / pexels)

  • 19. November 2025, 05:39h 2 Min.

Eine nichtbinäre Person muss es nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main hinnehmen, in offiziellen Gerichtsschreiben misgendert zu werden. Über die Entscheidung vom 28. Oktober 2025 (AZ: 3 VAs 9/25) informierte das Gericht am Dienstag in einer Pressemitteilung.

Geklagt hatte eine Person mit gestrichenem Geschlechtseintrag, die sich in einem Berufungsverfahren wegen Beleidigung befindet. In mehreren Schreiben des Landgerichts Frankfurt wurde sie mit "Sehr geehrter Herr" angesprochen. In den Briefen ging es unter anderem um Verhandlungstermine und das Übersenden von Anlagen. Mit der Klage wollte die nichtbinäre Person gerichtlich feststellen lassen, dass die falsche Anrede rechtswidrig sei.

OLG: Anrede "kein tauglicher Streitgegenstand"

Der Antrag sei unzulässig, entschied jedoch das OLG. Die falsche Anrede sei "kein tauglicher Streitgegenstand". Es handele sich dabei um keinen Justizverwaltungsakt, sondern lediglich um einen "formellen Beginn und Ausdruck einer gängigen Höflichkeit einer schriftlichen Kommunikation". Regelungsgehalt hätten dagegen ausschließlich die Schreiben als Ganzes, so das Oberlandesgericht.

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Auch sei die falsche Anrede keine Maßnahme, die durch eine Justizbehörde getroffen worden sei. Das Gericht ordnete die Schreiben stattdessen der "justizförmigen Verwaltungstätigkeit" zu. Es handele sich zwar nicht um Rechtsprechung im engeren Sinne, wohl aber um richterliche Tätigkeit, die in verfassungsrechtlich garantierter richterlicher Unabhängigkeit ausgeübt werde.

Die Entscheidung ist unanfechtbar. (cw)

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