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Schwächen beim Gleichbehandlungsgesetz
Ataman verlangt Verlängerung der Beschwerdefrist bei Diskriminierung
Wer diskriminiert wird, muss sich in Deutschland sputen: Wer nicht innerhalb von zwei Monaten klagt, kann sich nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte will das ändern.

Ferda Ataman ist seit Juli 2022 unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung (Bild: Steffen Kugler / Bundespresseamt)
- 24. November 2025, 13:29h 3 Min.
Ferda Ataman, die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, hat eine längere Frist für Menschen gefordert, die sich gegen Fehlverhalten wehren wollen. Dabei verwies die 46-Jährige auf ein neues Kurzgutachten ihrer Behörde. Statt der bisher im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgesehenen zwei Monate sowohl im Arbeitsrecht als auch bei der Nutzung privater Dienstleistungen oder Güter sollten Betroffene künftig mindestens zwölf Monate Zeit haben, um diskriminierende Vorfälle melden zu können.
"Wer diskriminiert wird, braucht Zeit – und keinen Zeitdruck", sagte Ataman. "Deutschland ist mit seiner kurzen Frist im europäischen Vergleich kein Vorreiter, im Gegenteil: In vielen Ländern haben Betroffene drei bis fünf Jahre Zeit, um rechtliche Schritte einzuleiten." Eine Verlängerung der Frist würde nicht nur Betroffenen zugutekommen, sondern auch Unternehmen, so Ataman weiter. "Die kurze Frist eskaliert Konflikte, weil Menschen sich gezwungen fühlen, schnell zu klagen, obwohl viele lieber außergerichtliche Lösungen suchen würden." Während bei Verkehrsunfällen die Menschen drei Jahre Zeit hätten, rechtliche Schritte einzuleiten, blieben bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz nur zwei Monate, so die Bundesbeauftragte.
Betroffene benötigen laut der Antidiskriminierungsstelle Zeit, um belastende Erlebnisse zu verarbeiten, sich beraten zu lassen und um fundierte Entscheidungen zu treffen. Viele würden zudem gar nicht wissen, dass sie innerhalb dieser kurzen Frist aktiv werden müssen. Wer die Frist versäumt, verliert dauerhaft seine Ansprüche – dabei spielt keine Rolle, wie gravierend die Ungleichbehandlung war.
Eine längere Frist könne auch dazu beitragen, Konflikte einvernehmlich zu lösen und unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Laut dem Kurzgutachten könne dies zu mehr Rechtsfrieden in Deutschland beitragen.
Frankreich und Dänemark sind weiter
Andere Länder machten es vor: In Frankreich gibt es bereits eine einheitliche Frist von fünf Jahren, sowohl im Arbeitsrecht als auch im Zivilrecht. In Bosnien-Herzegowina, Norwegen, der Slowakei und Tschechien gilt für beide Bereiche in der Regel eine Dreijahresfrist. In Dänemark liegt die Frist im Arbeitsleben bei fünf Jahren und ansonsten bei drei Jahren.
Im Juni teilte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit, dass sich mehr als 11.400 Menschen im Vorjahr wegen Erfahrungen mit Diskriminierung an die Behörde gewandt hätten. Das sei ein neuer Rekord (queer.de berichtete). In fast der Hälfte der Anfragen sei es um Erfahrungen mit Rassismus gegangen. 2023 und 2024 betrafen vier Prozent der Beratungsanfragen das im AGG enthaltene Diskriminierungsmerkmal "sexuelle Identität".
Ataman hatte bereits mehrfach Verbesserungen beim 2006 in Kraft getretenen AGG angemahnt. So kritisierte sie etwa, dass staatliches Handeln vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden sollte (queer.de berichtete). Wer jetzt etwa vom Jobcenter oder der Polizei schikaniert wird, kann sich also hierzulande nicht auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen. Bislang schützt nur Berlin in einem Landesantidiskriminierungsgesetz seine Bürger*innen in ihrem Verhältnis zum Staat vor Diskriminierung (queer.de berichtete). Die NRW-Landesregierung hat Anfang des Monats angekündigt, dem Beispiel der Bundeshauptstadt folgen zu wollen (queer.de berichtete). (dk)
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