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Asylrecht

Bundestag lässt queere Geflüchtete im Stich

Mit deutlicher Mehrheit stimmten die Abgeordneten Ende vergangener Woche dafür, dass "sichere Herkunftsstaaten" künftig per Rechtsverordnung bestimmt werden können. Scharfe Kritik kommt vom LSVD+.


Fotomontage: Die Bundesregierung will Staaten zu "sicheren Herkunftsländern" erklären, in denen queere Menschen verfolgt werden (Bild: IMAGO / Bihlmayerfotografie)
  • 8. Dezember 2025, 01:42h 3 Min.

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag ein weiteres Gesetz der Koalition zur Verschärfung der Migrationspolitik beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 457 Abgeordnete für, 130 gegen den Entwurf, mit dem "sichere Herkunftsstaaten" künftig per Rechtsverordnung bestimmt werden können – ohne Zustimmung des Bundesrats. Dies soll aber nur für Schutzgesuche nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiären Schutz gelten, nicht für Asylgesuche.

Die Maßnahme soll nach Einschätzung der Bundesregierung Asylverfahren beschleunigen, indem Anträge als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen werden können. Das Gesetz soll zudem Menschen aus den eingestuften Staaten signalisieren, dass ihre Anträge auf Schutz in Deutschland wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Kein Anspruch auf Rechtsbeistand mehr

Gestrichen werden soll mit dem Gesetzentwurf zudem die Regelung, dass Menschen, denen Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam droht, ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden muss. Diesen Anspruch hatte die Ampel-Koalition eingeführt. Darüber hinaus wird die Klagefrist gegen einen negativen Asylbescheid auf eine Woche verkürzt.

Als "sicheren Herkunftsstaat" definiert das Asylgesetz Länder, in denen angesichts der allgemeinen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort keine Verfolgung zu befürchten ist. Anträge auf Asyl oder Schutz in Deutschland sind bei Menschen aus "sicheren Herkunftsstaaten" laut Gesetz grundsätzlich als "offensichtlich unbegründet abzulehnen" – außer die Betroffenen können das Gegenteil beweisen.

Mit dem Bundestagsbeschluss "geht der Politikwechsel in der Migrationspolitik weiter", erklärte der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU). Er kündigte die Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als "sichere Herkunftsländer" an.

Pro Asyl: Neue Regelung verfassungswidrig

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sieht hingegen "zwei sehr problematische Regelungen verabschiedet". Mit der Bestimmung "sicherer Herkunftsstaaten" per Rechtsverordnung "wird ein Gesetzgebungsprozess absichtlich umgangen, obwohl er verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist", kritisierte die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith.

"Mit der Abschaffung des Pflichtanwalts in der Abschiebungshaft leistet die Regierung außerdem einem schon lange bestehenden Skandal für unseren Rechtsstaat Vorschub: der massenhaften rechtswidrigen Abschiebungshaft", erklärte Judith weiter.

LSVD: Beschluss "fatales Zeichen, insbesondere für LSBTIQ*"

Auch der LSVD+ – Verband Queere Vielfalt verurteilte die erneute Verschärfung der Asylpolitik. Der Beschluss des Bundestags sei ein "fatales Zeichen, insbesondere für LSBTIQ*", heißt es in einer Pressemitteilung, das neue Verfahren "zutiefst undemokratisch". Nicht ohne Grund habe sich der Bundesrat bislang wiederholt gegen die Aufnahme von Marokko, Algerien und Tunesien in die Liste "sicherer Herkunftsstaaten" gestellt.

"In Marokko, Algerien und Tunesien sind LSBTIQ* massiven Gefahren ausgesetzt: Es drohen mehrjährige Haftstrafen, Folter durch Zwangsanaluntersuchungen und Gewalt durch staatliche Akteure, aber auch von Seiten der Zivilgesellschaft", erinnerte LSVD+-Vorstandsmitglied Alva Träbert. Eine Einstufung dieser Länder als "sichere Herkunftsstaaten" blende diese Tatsachen aus.

Die Verkürzung der Klagefrist treffe queere Geflüchtete zudem "besonders hart, da sie sich bei der Anhörung aus begründeter Angst und Scham häufig nicht outen und ihren triftigen Asylgrund, nämlich die queerfeindliche Verfolgung, zunächst nicht vortragen", so Träbert. Um Vertrauen aufzubauen und sich Unterstützung durch Fachberatungsstellen zu suchen, fehle ihnen die Zeit.

"Queere Antragsteller*innen aus den als 'sicher' eingestuften Ländern müssen aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität von den geplanten Schnellverfahren ausgenommen werden und ihre Schutzgesuche dürfen grundsätzlich niemals als 'offensichtlich unbegründet' abgelehnt werden", forderte Träbert im Namen des LSVD+. Dazu sei eine systematische, flächendeckende Identifizierung besonderer Schutzbedarfe unter Beteiligung der Zivilgesellschaft notwendig. "Andernfalls droht LSBTIQ* regelmäßig Abschiebung, Gewalt und Lebensgefahr, bevor Deutschland über ihren Schutzanspruch überhaupt entschieden hat." (mize/AFP)

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