Hongkong (queer.de) - Das oberste Berufungsgericht hat die unterschiedliche Behandlung von Hetero- und Homosexuellen beim Schutzalter für verfassungswidrig erklärt. Derzeit ist schwuler Sex ab 21 legal, bei Heteros liegt die Grenze allerdings bei 16 Jahren. "Einst haben die gesellschaftlichen Werte diktiert, dass Analverkehr als unnatürlicher Akt verdammt wurde. Aber dieser Werte haben sich in Hongkong geändert", argumentiert der Vorsitzende Richter Geoffrey Ma in seiner Urteilsbegründung. "Ich kann weder eine Rechtfertigung für die Altersgrenze von 21 erkennen, noch für die unterschiedliche Behandlung von Homosexuellen und Heterosexuellen." Geklagt hatte vergangenes Jahr der damals 20-jährige William Roy Leung. Er argumentierte, dass auch er das Recht auf eine Beziehung habe, ohne von einer lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht zu werden. Der Oberste Gerichtshof gab Leung im August 2005 Recht (queer.de berichtete). Die Stadtregierung hat aber gegen die Entscheidung Berufung eingelegt (queer.de berichtete). Das Parlament muss das Gesetz noch formal ändern; allerdings ist es nach der Entscheidung jetzt schon nicht mehr durchsetzbar. (dk)
Heute sind wir in Europa schon wieder soweit, dass die MoralistINNen den Analverkehr als "sexuellen Missbrauch per se" einstufen...