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Katholische Kirche
Bischöfe wettern gegen EuGH-Entscheidung zur Ehe für alle
Eine gleichgeschlechtliche Ehe, die in einem EU-Land geschlossen wurde, muss in der gesamten Union anerkannt werden. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs rufe "antieuropäische Stimmungen" hervor, kritisiert die EU-Bischofskommission COMECE.

Symbolbild: Die katholische Bischöfe in der EU haben sich immer noch nicht damit abgefunden, dass lesbische und schwule Paare in vielen Staaten heiraten dürfen (Bild: IMAGO / Jochen Tack)
- 11. Dezember 2025, 05:42h 2 Min.
Die EU-Bischofskommission COMECE hat die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Ehe für alle kritisiert. Man blicke "mit Sorge" auf deren Auswirkungen auf "Fragen, die zum Kernbereich der nationalen Zuständigkeiten gehören", heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung (PDF). Das Urteil könne angesichts der schwierigen Lage, in der sich die Europäische Union derzeit befinde, "antieuropäische Stimmungen" hervorrufen.
Der EuGH hatte Ende November entschieden, dass ein EU-Land eine Ehe anerkennen muss, die rechtmäßig in einem anderen Mitgliedsstaat geschlossen wurde – auch wenn es sich bei den Eheleuten um zwei Männer oder zwei Frauen handelt (queer.de berichtete).
EuGH betont das Recht der Bevölkerung auf Freizügigkeit
Im konkreten Fall behandelte das oberste Gericht der Europäischen Union den Fall eines Polen und eines Mannes mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit, die 2018 in Deutschland geheiratet hatten. Sie wollten nach Polen ziehen und beantragten die Umschreibung ihrer Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister, damit ihre Ehe dort anerkannt wird. Die polnische Behörden verweigerten das aber, weil zwei Männer oder zwei Frauen in Polen nicht heiraten können.
Die Ablehnung verstößt laut EuGH gegen das Recht der Bevölkerung auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass alle EU-Länder in ihrem nationalen Recht die Ehe für alle einführen müssen.
Bischöfe: EuGH missachtet nationale Identitäten
Die EU-Bischöfe weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Ehe in den Rechtssystemen verschiedener EU-Mitgliedstaaten als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert sei, "in einigen Fällen sogar durch Verfassungsbestimmungen". Weiter heißt es in der Erklärung des COMECE-Präsidiums: "Wir beobachten mit Sorge die Tendenz, Bestimmungen, die sensible Bestandteile der nationalen Rechtssysteme schützen sollen, in einer Weise anzuwenden, die ihren Sinn verwässert."
Der Achtung nationaler Identitäten messe der EuGH eine "enttäuschend begrenzte Rolle" bei, kritisieren die katholischen Bischöfe. Das Urteil von Ende November führe zu einer Angleichung eherechtlicher Wirkungen, obwohl die EU kein Mandat zur Harmonisierung des Familienrechts habe. Es sei nicht verwunderlich, dass solche Urteile zu EU-kritischen Ressentiments führten, so das Fazit der Bischöfe.
In der Europäischen Union erkennen neben Polen auch die Slowakei, Rumänien und Bulgarien gleichgeschlechtliche Paare nicht an. Sie haben weder die Ehe für alle geöffnet noch eine Form von eingetragenen Partnerschaften etabliert. (cw)
Links zum Thema:
» Die Erklärung des Präsidium der COMECE als PDF














